Honsik: kein Bekenntnis zum NS. Dennoch verurteilt : lebenslänglich
Gedankenfreiheit??
Gedankenverbrechen unterstellt
Gerd Honsiks Schlußplädoyer
“Herr Staatsanwalt, Sie sagten, ich hätte mich nicht distanziert vom Nationalsozialismus und erwecken damit den Anschein, daß ich mich zum Nationalsozialismus bekannt hätte. Wieso soll ich mich auch vom Nationalsozialismus distanzieren? Ich habe ausdrücklich betont, mich vom Nationalsozialismus differenziert zu haben. Ich habe mich in meiner ganzen Zeit als Publizist niemals zum Nationalsozialismus bekannt, sondern sehe mich selbst als Sozialdemokrat...
Es handelt sich bei dieser Unterstellung um den Versuch, mich lebenslang einzukerkern, denn die Lebenserwartung in Österreich liegt bei 79 Jahren, ich bin 68, dass heißt sie wollen mich bis zu meinem Lebensende wegsperren. Aber nicht genug damit, die Anklagebehörde hat sich ja schon nach meiner Auslieferung, und auch jetzt wieder, Teile der Anklage aufbewahrt, mit der Begründung, sie müsse doch die Geschworenen entlasten. Das hat auch der Vertreter des Justizministeriums, der Herr Darabos, der Presse bekannt gegeben. Das ist eine ungewöhnliche Sache, denn das heißt, man kann die Geschworenen nicht belasten mit einigen Fragen mehr; man konnte sie jedoch belasten bei Kriegsverbrecherprozessen mit tausenden Morden, aber mit den Bemerkungen; die ich gemacht hab, kann man sie anscheinend nicht belasten.
Das bedarf einer kurzen Untersuchung. Es hat einer 3000 Verbrechen begangen, 3000 Vergewaltigungen an seiner eigenen Tochter: da wurden den Geschworenen aber nicht 3000 Fragen gestellt, sondern nur eine Frage: „Hot er’s gmocht, oder hot er’s net gmocht?“
Man könnte das Ganze hier auf drei, vier Fragen reduzieren. Was ist der Grund für die vielen Fragen? Man könnte in meinen Schriften noch zehnmal so viele, gleichartige Vorwürfe finden. Was war der Grund warum man 134 gezählte Vorwüfe (134 einzelne Punkte sind in den Vorwürfen enthalten) angeführt hat? Der Grund ist der, man will verhindern, dass die Geschworenen zu einem Freispruch gelangen. Das muss um jeden Preis verhindert werden, daher die vielen Fragen. Denn wenn nur eine Frage bejaht wird, dann „hom’ an“.
Nun hat sich herausgestellt, dass das nicht handhabbar war, jetzt hat man statt 32 Fragen, welche 134 einzelne Sätze betreffen, eine Reduktion durchgeführt. Man ist heruntergegangen auf 21 Fragen – die selbe Absicht steckt dahinter; eine einzige Frage mit „ja“ und wir haben ihn!
Sie sagen, es schauen so viele junge Leute auf mich. Wenn ich schuldig gesprochen werde, wäre es zum einen für meine Familie und mich schrecklich, aber diese jungen Leute suchen ja einen Märtyrer, den Sie dann künstlich schaffen.
Jedenfalls ist es das erste Mal seitdem der Name Ostarrichi urkundlich erwähnt wurde, daß für eine Meinung die zum Teil vor 20 Jahren geäußert wurde und die historische Geschehnisse betrifft, die 65 Jahre zurück liegen, daß dafür eine derartige Gefängnisstrafe gefordert wird. Der Herr Verteidiger ist im Besitze des Auschwitzurteils, welches in Frankfurt also damals Westdeutschland in den 60er Jahren gefällt wurde. Unverständlich, da wurden Leute, die tausend Mensch ermordet haben, zu 18 Monaten verurteilt. Und die Höchststrafe ist glaub ich 12 Jahre, und die Mörder, diese Mörder hätten höchstens das bekommen, was der Herr Staatsanwalt öffentlich für mich verlangt. Also das ist meiner Ansicht nach eine bodenlose Frechheit.
Es wurden hier zu etlichen Vorwürfen keine Argumente zugelassen bzw. zurückgewiesen. Ich hätte diese Thematiken lieber im Beweisverfahren gehabt, aber so wurden einige Behauptungen in den Raum gestellt, gegen die man sich nicht mal mehr wehren kann. Zum Beispiel jene, als hätte ich einen strafbaren Tatbestand begangen, als ich zitieren wollte aus einem Brief, der Lagergemeinschaft von Mauthausen über die Zusammensetzung der Häftlinge. Da wurde ich unterbrochen, weil offenbar nicht bekannt war, wen ich da zitieren will, nämlich die Lagergemeinschaft von Mauthausen, die gesagt hatte, daß die politisch und rassisch Verfolgten in einer derartigen Minderheit waren. Das sind Dinge, die in das Beweisverfahren gehört hätten, dort hätten wir das ausräumen können, indem ich den Brief der Lagergemeinschaft hätte vorlegen können. Es ist also hier versucht worden, während des Schlussplädoyers neue Argumente ins Rennen zu bringen.
Nach 25 Jahren parteipolitischer und politischer Tätigkeit in Österreich habe ich in keinem einzigen Satz dem Nationalsozialismus gehuldigt. Ich habe im Beweisverfahren gesagt, daß ich in Spanien ein Buch herausgebracht habe, zusammen mit dem Major Holming, wo ich davor warne, mit dem Verbotsgesetz in Konflikt zu kommen, wo ich mich differenziere vom Nationalsozialismus. Sie hätten, wenn Sie in gleicher Akribie das Entlastende für mich, was auch ihre Pflicht ist nach der Strafprozeßordnung, wie das Belastende untersucht hätten, sofort gefunden. Dieses Buch schließt jegliche Verurteilung aus, wie wollen Sie denn jemanden als Neonazi hinstellen, wenn er genau das Gegenteil schriftlich über Jahrzehnte hinweg nachweisbar verfaßt? Sie müssen vor mir, aus Gründen die nicht verstehe, eine furchtbare Angst haben, eine Angst, die überhaupt nicht rational fassbar ist. Ich habe zwei Mal in diesem Verfahren gehört, ich hätte jemandem eine Pistole angehalten vor 25 Jahren. Wenn ich damals im Beweisverfahren hätte ausreden dürfen, hätte ich erstens richtig gestellt, dass es sich um eine Gaspistole gehandelt hat und zweitens ist es ein nichtpolitischer Fall gewesen. Sie haben es angeschnitten und daher sag ich jetzt, wie es war. Meine Tochter kam in jugendlichem Alter mit blutigem Gesicht nach Hause, ich hab ihren Exfreund zu einer Aussprache gebeten, er kam alkoholisiert und wollte sich auf mich stürzen, statt sich mündlich auszusprechen. Jeder andere wäre freigesprochen worden, wenn er mit einer Gaspistole einen mehrfach vorbestraften Gewalttäter in Schach hält, und mit ihm aus dem Haus geht, ohne ihm ein Haar zu krümmen. Jeder andere wäre wahrscheilich, weil Notwehr, nicht einmal angeklagt worden, aber die haben gesehen, das ist schon wieder der Honsik. Sie haben den Anschein erweckt, als hätte ich mit einer Pistole Politik gemacht.
Sie haben mich einen Pseudowissenschaftler genannt – ich bin gar kein Wissenschafter, aber es hat jeder Mensch die Möglichkeit, sich wissenschaftlich zu betätigten, so wurde das Auto von Siegfried Marcus erfunden und der war Mechaniker. Mir wird vorgehalten, ich sei zu emotional für die Wissenschaft, aber wenn man um die Wahrheit redlich bemüht ist, kann man auch da einige kleine Beiträge leisten. Ich bin z.B. nach Damaskus gefahren, und der Professor Yehuda Bauer aus Jerusalem ist durch mich auf einen Irrtum in seinem Buch draufgekommen. Der Papst dieser Geschichtsforschung, der „Professor of Holocau$t“, welcher in sein Archiv niemanden hineinschauen läßt, ist ja durch mich auf Irrtümer draufgekommen und ich habe die Korrespondenz hier vorgetragen, sie können nicht sagen, daß ich ein Wirrer bin, welcher von anderen abschreibt. Da wären noch viele andere Dinge hinzuzufügen, zum Beispiel, daß ich den Höttl, welcher der Hauptzeuge ist für dieses Verbrechen, der Lehrer war in einigen Lagern, den habe ich aufgesucht. Höttl ist der Zeuge für den Holocaust beim Nürnbergtribunal gewesen und der hat behauptet, er hätte erst drei Wochen vor Kriegsende davon erfahren. Er war Hauptzeuge und Chef eines Geheimdienstes, über dessen Schreibtisch die Todesurteile gingen, und trotzdem will er davon nichts gewusst haben. Also sie sehen, dass ich nicht einfach ein rücksichtsloser Nachplapperer bin, sondern ich habe in Teilbereichen, wo es erlaubt ist, durchaus einige Dinge erreicht. Ich habe mich immer um Sachlichkeit bemüht, auch wenn ich zugeben muss, daß ich doch sehr parteiisch bin.
Sie sagen, daß ich gefährlich wäre, weil vor 20 Jahren „HALT“ an Schulen verteilt wurde, und da ist es traurig, dass ich nicht schon vorher während des Beweisverfahrens zitieren konnte, den Text aus den Gesetzesmaterialien - eine Konferenz, welche 1990 mit dem Ex Justizminister, dem Justizminister und einem führenden Beamten des Ministeriums stattfand. Darin ging es um die Justiz bei nationalsozialistischer Wiederbetätigung und im Vorwort stand „HALT“ Nr. 40 und die Wortmeldungen gingen alle in eine Richtung, nämlich für derartige Delikte kann man nicht 5 bis 10 Jahre verlangen, die Strafe soll in Monaten ausgefasst werden. Diese Konferenz wurde im Justizausschuss genannt als die Grundlage für die Schaffung des neuen Verbotsgesetzes und den Strafrahmen übrigens auch. Das heißt, Sie klassifizieren jetzt etwas als besonders gefährlich, was damals die Grundlage war für die Herabsetzung der Strafen und wollen mich lebenslang einsperren. Sie halten sich sogar noch zwei, drei gleichartige Prozeße im Talon und der Gesetzgeber, zu dem Gesetzgeber gehört eben auch der Bericht, und diese hochrangigen Juristen, die dort waren, die haben gesagt, wegen sowas, was der macht, genügen ja ein paar Monate. Der Herr Wizenthal wird zitiert im Justizausschußbericht von dieser Tagung und sagt: „Die Strafe ist in Monaten und nicht in Jahren zu bemessen“. Das heißt sie wenden sich gegen den Willen des Gesetzgebers und interpretieren meine Schriften um, und sie werden ja gesehen haben in diesem Verfahren, daß ich vor meiner Flucht nach Spanien eine ganz andere radikale Sprache gesprochen habe, als danach, wo es nur mehr um einen strittigen Fall ging. Also ich glaube, daß Ihre Ausführungen hier samt und sonders zurückzuweisen sind. Die Mörder von Srebrenica haben solche Strafen, wie Sie sie mir verpassen wollen, verdient.
Meine Enkelinnen saßen vorige Woche vor dem Fernseher, sie sind zwischen 7 und 15 Jahren alt und als sie hörten, daß ich auf 20 Jahre angeklagt bin, sie sind in Tränen ausgebrochen, wie mir meine Frau erzählt hat. Diese Unmenschlichkeit, die müssen Sie verantworten, einen solchen Strafsatz zu fordern ungerechterweise, ohne einen einzigen Beweis für nationalsozialistische Gesinnung geliefert zu haben.
Ich möchte mich jetzt an meine Geschworenen wenden und möchte Sie bitten, zu erkennen, daß diese 21 Fragen nur eine einzige Frage ist. Man will durch diese Vielzahl der Fragen unbedingt eine Verurteilung erreichen. Man appelliert an ihre Sachlichkeit, man könnte nicht das, man könnte nicht jenes - man könnte gar nichts. Wenn jemand im 84er Jahr in seiner rechtsradikalen Zeitung schreibt, „ich bin kein Nazi, sondern ein Sozialdemokrat“ muß das reichen - mehr kann ich nicht tun. Wenn sich das wie ein roter Faden durch all meine Bemühungen zieht, dann wissen sie, daß das hier ein politischer Prozeß ist und zwar der politischste Prozeß, der überhaupt je in Österreich stattgefunden hat.
Ich habe nicht geprahlt damit, daß man meinetwegen ein Gesetz geschaffen hat. Des weiteren hat man hat auch ein Gesetz geschaffen, nämlich den EU-Auslieferungshaftbefehl wo der Justizminister Michalek im 95er Jahr in den „Salzburger Nachrichten“ gesagt hat, wir werden für den Honsik jetzt einen gemeinsamen Auslieferungsbefehl machen und den werden wir rückwirkend anwenden. Das ist die Sprache eines Gangsters, denn es darf kein Gesetz rückwirkend angewandt werden. Die haben also geplant, das Verbrechen der rückwirkenden Anwendung meinetwegen, nur weil sie die Horrorwahrheiten nicht aushielten, die ich zugegebenermaßen in einer drastischen Sprache ausgeführt habe, zu begehen.
Sie müssen wissen, reichen Sie dieser Anklage den kleinen Finger, so haben Sie ihr bereits die ganze Hand gereicht! Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Schuldspruch, oder Freispruch! Wenn sie mich schuldig sprechen wollen, können Sie gerne bei allen Fragen „ja“ hinschreiben. Es sind keine sachlichen Fragen. Wenn Sie mich aber vor dieser ungerechten, gesetzeswidrigen Verfolgung bewahren wollen, dann müssen sie überall ein „nein“ hinsetzen. Ich glaube, daß ich in Spanien eine Nagelprobe abgegeben habe. Dort hätte ich sagen können, was ich will, dort hätte ich an Aufmärschen teilnehmen können und nationalsozialistische Wiederbetätigung betreiben. Das Problem bei den Prozessen ist es immer gewesen, daß man gesagt hat: er ist wahrscheinlich insgeheim ein Nazi, aber er gibt’s nicht zu. Das heißt, sie haben hier den einzigartigen Fall, Herr Staatsanwalt, gesehen zu haben, wie sich ein Mensch verhalten kann, ohne Furcht vor Strafe nach den dortigen Gesetzen. Ich habe mich eben nicht so verhalten, wie es dem Schema entspricht, das sie in ihre Anklageschrift eingebaut haben. Ich glaube, es gibt für die Feststellung, ob einer ein Nazi ist oder nicht, nur ein einziges Kriterium: er muss sich dazu bekennen! Kaiser Nero hat nur diejenigen den Löwen vorgeworfen, die gesagt haben, sie sind Christen. Hat einer gesagt: ich bin kein Christ; ist er nicht den Löwen zum Fraß vorgeworfen worden.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie und appelliere ich an Sie, sich nicht zum Werkzeug dieses einzigartigen politischen Prozesses zu machen, sondern überall mit einem „nein“ diesen Anschlag auf die Redefreiheit und auf die Meinungsfreiheit zurück zuweisen.
Danke!“
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