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April 4, 2006
Weiteres vom Holocaust
Ketzerprozeß: Erlebnisbericht vom ersten (und einzigen) Verhandlungstag im
März
Am 9. März fand das bisherige Verfahren gegen den
Dissidenten Ernst Zündel vor dem Mannheimer Landgericht wieder einmal ein
jähes Ende, nachdem Richter Ulrich Meinerzhagen den Ausschluß der
Wahlverteidigerin Sylvia Stolz vom Prozeß beantragte. Bereits der erste
Prozeß war seinerzeit gescheitert, nachdem der gleiche Richter Stolz das
Mandat für die Verteidigung Zündels entzogen hatte. Über ihren gänzlichen
Ausschluß vom Verfahren soll nun das Oberlandesgericht in Karlsruhe
entscheiden.
Das Gericht wirft Stolz vor, sie würde den Prozeß sabotieren
und als Forum zur politischen Agitation benutzen. Ein Vorwurf, der nicht
ganz nachvollziehbar ist, da es sich bei diesem Prozeß bekanntermaßen um ein
rein politisches Verfahren handelt, wobei beide Seiten um ihre politischen
Bekenntnisse streiten. Lediglich das Gleichgewicht der Kräfte ist sehr
ungleichmäßig verteilt.
Wiederum reichte der Saal nicht aus, um uns Sympathisanten
Raum zu geben. Zündel wurde durch lang anhaltenden Beifall begrüßt, den der
Richter erneut verbot und Strafen von bis zu 1.000,- bzw. 7 Tagen
Ordnungshaft androhte. Die Verhandlung begann mit einer erwarteten Ablehnung
eines Befangenheitsantrages Zündels gegen den Richter, wobei
lächerlicherweise wieder argumentiert wurde, ein "vernünftiger" bzw. "verständiger"
Angeklagter stelle keine solchen Anträge. Er hat sich also ohne Widerstand
aburteilen zu lassen?
Rechtsanwältin Stolz hatte, um einer eventuellen Entfernung
ihrer Person zuvorzukommen, einen umfangreichen Ordner mit Anträgen und
Stellungnahmen abgegeben. Die anderen Verteidiger verlangten Kopien
derselben durch das Gericht, was der Richter abblocken wollte mit der
Begründung, sie könnten ja bei ihrer Kollegin Einsicht nehmen. Es kam zu
einem lautstarken Streit zwischen Richter und RA Rieger, wobei letzterer
richtigerweise feststellte, daß der Richter dem Prozeß nervlich nicht
gewachsen sei und ihn doch an einen Kollegen abgeben solle. Danach sollte
die Beweisaufnahme wiederholt werden, aber zuvor durfte, man höre und staune,
RA Stolz das tun, was ihr sonst verboten wurde, nämlich sprechen!
Sie rügte den Richter wegen seiner nachweisbaren Lügen und
Bedrohung der Verteidiger. So sprach sie und das ließ der Richter, der ganz
offensichtlich ein starkes Beruhigungsmittel genommen haben mußte,
seltsamerweise durch. Und was knallte sie ihm nicht alles um die Ohren! Er
sei gesetzlich verpflichted, den Angeklagten zu verurteilen - damit verstoße
er aber gegen seinen Amtseid, nach bestem Wissen und Gewissen nur der
Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen! Dieses Verfahren sei ein "Scheinprozeß"
und geradezu ein "Geisterverfahren"! Das Entziehen des Wortes für die
Verteidigung sei nichtig - und das Weiterreden eine Notwehr für den
Angeklagten und das Deutsche Reich!
Dann wollte Rechtsanwältin Stolz die vorher zu den Akten
gegebene "Richtigstellung tatsächlicher Art" verlesen, was ihr der Richter
aber untersagte und dann den Prozeß kurz unterbrach, um sie RA Bock
wenigstens einmal vorher lesen zu lassen.
Als RA Rieger dieses Recht für sich proklamierte, sagte der
Richter, er hätte ja Einsicht nehmen können, wogegen Rieger erfolgreich
Stellung nahm, daß ihm dies dann als "Aktendiebstahl" ausgelegt worden wäre
und ihm unter diesem Vorwand weitere Akteneinsicht verwehrt werden würde.
Der Richter mußte sich geschlagen geben und unterbrach
erneut. Dann verkündete RA Rieger, daß er die iranische Botschaft um eine
internationale Beobachterkommission bitten wolle, denn in islamischen und
selbst in kommunistischen Staaten waren und sind abweichende Auffassungen
über die Vergangenheit nicht strafbar.
Jetzt unterbrach der Richter den Prozeß erneut - und jetzt
sollte sich zeigen, wofür der Richter die drei Wochen Verhandlungspause
genutzt hatte: Er verlas nach einer kurzen Pause einen so ellenlangen Antrag,
den er niemals in dieser kurzen Zeit geschrieben haben konnte: die
Hauptverhandlung wird auf unbestimmte Zeit vertagt, bis das
Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe über seinen Antrag entschieden habe, RA
Stolz gegen jedes Recht (!) vom Prozeß auszuschließen!
Das ist eine enorme Rechtsverhöhnung. Hier zeigt die
alliierte Willkür ganz offen ihre häßliche Fratze! Allerdings kamen
interessante Zitate aus den Akten, die nicht öffentlich verlesen werden
durften: daß das von den Alliierten den Deutschen eingeimpfte
Schuldbewußtsein unser Volk töte, daß dieser klassische Ketzerprozeß auf dem
Weg zur Befreiung des deutschen Volkes sei - sehr hörenswert!
Obwohl der Prozeß damit eigentlich schon abgebrochen war,
gelang es doch RA Dr. Schaller aus der urdeutschen Ostmark noch, eine
Gegendarstellung zu verlesen: die Verweigerung der Beweisaufnahme sei
abwegig, Bestreiten und Leugnen gegen Zündel seien zwei verschiedene Dinge,
denn man könne nur gegen besseres Wissen leugnen, was man selbst für wahr
halte. Zündel jedoch hielt und halte [den Holocaust] für unwahr, insofern
leugne er ihn nicht, sondern bestreite ihn nur aufgrund besseren Wissen, das
der Richter leider nicht habe und nachzuarbeiten hätte. Die Formulierung des
§ 130,3 StGB sei entlarvend, daß hier "Unbelehrbare" und "Ungläubige" (!)
bestraft werden sollen.
In welcher Zeit leben wir eigentlich? [wollte RA Dr.
Schaller wissen]. Im 16. Jahrhundert, wo es hieß: cuius regio, eius religio
= wessen Gebiet, dessen Glaube? In der BRD hat man an gewisse Dinge zu
glauben - oder man wird verurteilt?
Als die RA Rieger und Stolz dann auch noch etwas ausführen
wollten, brach der Richter den Prozeß ab. Er ist bis zur Entscheidung des
OLG-KA und damit auf unbestimmte Zeit vertagt und damit bereits das dritte
Mal geplatzt. Sie werden ihn wohl irgendwie gegen Ernst Zündel, Germar
Rudolf und Siegfried Verbeke durchboxen, aber sie müssen dabei die Hosen
herunterlassen. Und jedem, der nur einen einzigen Tag an einem solchen
Prozeß teilgenommen hat, öffnen sich die Augen über die alliierte Diktatur
in Deutschland!
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Die weiteren Termine - zeitliche Änderungen wie
Verschiebungen möglich:
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20.4. - 13 Uhr
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26. April, 13 Uhr
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12. Mai . - 13.30 Uhr
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19. Mai - . 9 Uhr
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9. Juni - 9 Uhr
Freiheit für Ernst Zündel und alle anderen
Revisionisten!
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Please write to Ernst Zündel, let him know that he is not
alone:
Ernst Zundel
JVA Mannheim
Justiz-Vollzugsanstalt
Herzogenried Strasse 111
D 68169 Mannheim
Germany
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