Beweisanträge für Zündel verboten!
 

 

April 5, 2006

Rechtsanwältin Sylvia Stolz wurde von der Verteidigung ausgeschlossen, weil sie Beweisanträge für Ernst Zündel gestellt hatte




Die junge Rechtsanwältin Sylvia Stolz darf nicht mehr verteidigen. Grund: Sie hatte Beweisanträge für ihren Mandanten Ernst Zündel gestellt.

In der BRD dürfen bei Holo[caust]-Prozessen keine Beweisanträge  gegen das Dogma gestellt werden.  Frau Stolz ließ sich nicht einschüchtern, sie verlangte die Verlesung ihre Beweissammlung.

"Ihre Sprache ist kräftig bayerisch akzentuiert, doch die Stimme wiederum mädchenhaft hell. Mit diesem Diskant dringt sie durch." (FAZ) Jetzt muß sie selbst mit einem Strafverfahren rechnen, denn in der BRD sind die Menschenrechte außer Kraft gesetzt. Sylvia Stolz ist ein Vorbild an Mut und Charakterfestigkeit. Sie läßt die System-Richterschaft winzig erscheinen.

Am 31. März 2006 wurde Sylvia Stolz als Verteidigerin des angeklagten Dissidenten Ernst Zündel vom Prozeßgeschehen ausgeschlossen. Ihr wurde vorgeworfen, selbst strafbare Erklärungen mit nationalsozialistischem Inhalt abgegeben zu haben.

Den Ausschluß der Wahlverteidigerin hatte das Mannheimer Landgericht beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe beantragt. Die Anwältin, so die Begründung des OLG, habe mit ihrem Verhalten das Verfahren gegen Zündel sabotieren und publikumswirksam zur "Farce" machen wollen. Der Entscheidung lag eine Schutzschrift der Verteidigerin vom Oktober 2005 zugrunde.

Dazu erklärt die Anwältin:

"Die Herren Dr. Meinerzhagen und Hamm sowie Frau Krebs-Dörr haben in ihrem die gestellten Anträge zurückweisenden und in öffentlicher Verhandlung verlesenen Beschluß vom 7. November 2005 - ihre Machtstellung mißbrauchend - gegen mich schwere Verunglimpfungen geäußert. Ohne die Tatsachen d.h. den sachlichen Gehalt der Schutzschrift vom 18. Oktober 2005 vorzutragen, haben die Genannten aus der Schrift sinnentstellend zitiert und meine Darlegungen als 'Anstachelung zum Haß gegen die Juden (§130 I Nr. StGB)', als 'in besonders aggressiver Weise vorgetragene Auschwitzlüge' abqualifiziert. Von 'Hetze gegen die Jüdische Bevölkerung' war die Rede, in die ich 'die Richterschaft' miteinbezogen hätte. (S. 3 des Beschlusses)."

Gemäß Entscheid des Bundesgerichtshofs darf weder ein Gerichtsvorsitzender noch das Gericht einem Verteidiger wegen seiner Beweisanträge oder sonstigen Prozeßhandlungen eine Rüge erteilen bzw. das Verhalten des Verteidigers als strafbar abqualifizieren. Dem Gericht ist es untersagt, den Verteidiger zu überwachen. Die Verteidigung obliegt alleine der Verantwortung des Verteidigers als unabhängiges Organ der Rechtspflege.

Der Vorsitzende Richter Dr. Meinerzhagen kündigte seinerzeit schon an, er werde "keinesfalls die Begehung von Straftaten gegen § 130 I StGB in öffentlicher Hauptverhandlung dulden". Die gesamte Richterschaft drohte, "entschieden jeden Versuch der Verteidigung zurückweisen, derartige Hetze öffentlich zu verbreiten." (S. 3 des Beschlusses).

Unter "öffentlichem Verbreiten" versteht Dr. Meinerzhagen und Kollegen das Vorlesen der Beweisanträge zur Entlastung des angeklagten Zündel. Ausdrücklich schreibt das Gesetz das Vorlesen der Beweisanträge vor.

Der richterliche Beschluß vom 7. November 2005 gipfelt in der Feststellung, daß der Völkermord an den Juden (Holocaust genannt) vom Gesetz "tatbestandlich vorausgesetzt wird". Zu deutsch: Der Holocaust hat stattgefunden, weil er gemäß Gesetzestext stattgefunden hat.

Mit dieser Begründung ist jede freie Geschichtsforschung verboten, überflüssig und brandgefährlich für Geschichtsforscher. Geschichte überläßt man damit Politikern, die davon so viel verstehen wie die Kuh vom Sonntag.

Damit erübrigt sich auch jede Beweiserhebung, es bleibt somit der Beigeschmack eines Prozesses wie aus einem fernen Despotenreich übrig. Die Unschuld eines Angeklagten darf nicht mehr bewiesen werden.

Im Zündelverfahren geht es jedoch nicht darum, ob der "Holocaust" stattgefunden hat, setzen wir diesen politischen Lehrsatz ruhig voraus. Vielmehr geht es um die Opferzahl und die eingesetzte Tatwaffe (Gaskammern). Und darüber sagt der besagte Gesetzestext überhaupt nichts aus. Weder die Gaskammern sind im Gesetzbuch erwähnt, noch eine Mindestzahl von Holocaust-Opfern vorgeschrieben.


Sylvia Stolz argumentiert bezüglich des "vorausgesetzten Holocaust" wie folgt:

"Müßte bei 'tatbestandlicher Voraussetzung' durch das Gesetz ein Richter wegen 'Leugnung' des Holocausts nicht auch dann verurteilen, wenn er selbst 'vielleicht durch private Lektüre von Germar Rudolfs Vorlesungen über den Holocaust' der Überzeugung ist, daß der 'Holocaust' eine Erfindung der Juden ist? Das wäre ein Urteil gegen die erkannte Wahrheit. Der Richter, der so handelt, bricht den Eid, den er geschworen hat. Der lautet: 'Ich schwöre, Š. nach bestem Wissen und Gewissen Š. zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen'. Würden Dr. Meinerzhagen, Herr Hamm und Frau Dörr-Krebs unterschreiben, daß sie im gegebenen Beispielsfall gegen den richterlichen Eid handeln und verurteilen würden? Wohl kaum."

Einige werden jetzt einwenden, es sei unmöglich, daß ein Richter die Existenz der Gaskammen in Zweifel ziehen könnte. Vielleicht, vielleicht aber doch. Wenn der leitende Redakteur des SPIEGEL die Gaskammern mittlerweile "leugnet", WELT-Kolumnist Konrad Adam von der Wissenschaft feststellen lassen möchte, ob es die besagten Gaskammern wirklich gab (also ebenfalls daran zweifelt) und DIE ZEIT feststellte, daß die Juden nicht vorwiegend "vergast", sondern in Baracken und Gruben getötet worden seien, warum sollten dann nicht auch bei einem Richter Zweifel an der Vergasungsgeschichte aufkommen?

Der Vorsitzende Richter im Mannheimer Zündel-Prozeß, Dr. Meinerzhagen, verfügte in der Sitzung vom 16. Februar 2006, wie alle Richter vor ihm bei Holocaust-Verfolgungsprozessen verfügten, die gestellten Beweisanträge im sogenannten Selbstleseverfahren zu behandeln. D.h., die drei Richter würden die Beweistexte hinter verschlossenen Türen lesen. Der Prozeß wird so zur Geisterverhandlung, zum Scheinprozeß. Die Öffentlichkeit erfährt in so einem Geheimverfahren nicht mehr, um was es geht. Eine solche Prozeß-"Farce" verstößt gegen alle Menschenrechte und sogar gegen die BRD-Strafprozeßordnung.

Erklärung der Rechtsanwältin Sylvia Stolz zu den Machenschaften des Dr. Meinerzhagen:

"Ich erkläre hiermit, daß ich mich diesem Anschlag auf die heiligsten Grundsätze der Deutschen Strafjustiz bis zum Äußersten entgegenstemmen werde. Wenn ich mich über die rechtswidrigen Anordnungen des Dr. Meinerzhagen hinwegsetze und die Öffentlichkeit am Vorbringen der Verteidigung teilhaben lasse, dann übe ich ein Notwehrrecht für Ernst Zündel und für das Deutsche Reich aus."

http://globalfire.tv/nj/06de/verfolgungen/zundel.htm

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Gerade eingetroffen:

Prozess gegen Holocaust-Leugner Zündel fortgesetzt  
05.04.2006     

Mannheim (AP) Der Prozess gegen den Holocaust-Leugner Ernst Zündel ist am Mittwoch in Mannheim fortgesetzt worden. Der 66-jährige Zündel, der im Februar 2005 aus Kanada abgeschoben wurde und seitdem in Untersuchungshaft sitzt, steht wegen Volksverhetzung vor Gericht. Er hatte den millionenfachen Mord an den Juden in deutschen Gaskammern als Geschichtsfälschung bezeichnet. Seine Ansichten hatte er unter anderem über eine Internet-Homepage verbreitet haben.

Zündels frühere Verteidigerin Sylvia Stolz kündigte rechtliche Schritte gegen ihren Ausschluss aus dem Verfahren an. «Es ist eine sofortige Beschwerde vorgesehen», sagte sie der Nachrichtenagentur AP vor der Fortsetzung des Prozesses am Landgericht. «Das wird nun der Bundesgerichtshof entscheiden», fügte sie hinzu.

Das Karlsruher Oberlandesgericht hatte am vergangenen Freitag den Ausschluss der Anwältin verfügt, die in dem Prozess selbst mit volksverhetzenden Äußerungen aufgefallen war und im November vergeblich versucht hatte, den Ex-NPD-Anwalt Horst Mahler als Assistenten der Verteidigung Zündels hinzuzuziehen. Der Karlsruher Gerichtsbeschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Mahler war am Mittwoch ebenso anwesend wie zahlreiche Sympathisanten aus der rechten Szene. «Ich gratuliere ihnen zu ihrer Tapferkeit», sagte einer von ihnen zu Sylvia Stolz.


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D 68169 Mannheim 
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