Sylvia Stolz, “eine deutsche Jeanne d'Arc"* unter Anklage


 

 

August 8, 2006

Sylvia Stolz im Zündelprozeß

Die Vasallenjustiz der OMF-BRD ** wirft der als Verteidigerin von Ernst Zündel  hervorgetretenen Juristin Leugnung des Holocausts vor. Sie habe als Verteidigerin des wegen schwerer Verunglimpfung des Staates angeklagten Bundeswehr-Oberstarztes der Reserve, Dr. Rigolf Hennig, in öffentlicher Hauptverhandlung vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg einen Antrag verlesen, in dem sie aus einem Zeitungsbericht über einen Auftritt des in der Welt bekannten Israelischen Künstlers Gilad Atzmon in Bochum zitierte. In dem Bericht wird eine öffentliche Erklärung von Gilad Atzmon wiedergegeben, in der die Geschichtsschreibung über den 2. Weltkrieg und der Holocaust als “eine komplette, von Amerikanern und Zionisten initiierte Fälschung" bezeichnet wird.

Die Verteidigerin habe ferner in diesem Antrag den Iranischen Staatspräsidenten Ahmadinedschat zitiert, der zum Ausdruck gebracht hatte, daß er nicht an den Holocaust glaube. Außerdem habe sie in dem Antrag behauptet, die “Vorlesungen über den Holocaust" von Germar Rudolf würden “die Holocaustreligion von der Wurzel her" vernichten.

Damit nicht genug, wird der Rechtsanwältin auch noch vorgeworfen, sie habe in ihrem Schlußvortrag in der Hauptverhandlung gegen Dr. Hennig den Standpunkt vertreten, daß das  Deutsche Reich rechtlich fortbestehe und dementsprechend die Bundesrepublik Deutschland rechtlich keinen Bestand habe. In diesem Zusammenhang wird sie wörtlich wie folgt zitiert: “Die Holocaustlüge ist am Bröckeln! Auch das Gericht könne sich den zunehmend artikulierten Zweifeln nicht mehr verschließen."

 Im Ermittlungsverfahren hatte Sylvia Stolz geltend gemacht, daß der Holocaust nicht offenkundig sei. Die “Offenkundigkeit" sei nur vorgetäuscht worden mit den Mitteln der Beweis(ver)fälschung, falscher Zeugenaussagen, der Folter, der Gewalt, des Meinungsdruckes , der existentiellen Bedrohung und der Vernichtung der sogenannten Revisionisten, des Verbotes und des Totschweigens der revisionistischen Bücher und der Strafverfolgung der Personen, die öffentlich äußersten, daß sie nicht an den Holocaust glauben. Die Bestrafung des Holocaustbestreitens werde nicht mehr lange währen können, zu viele Menschen Weltweit würden die bislang unterdrückten Tatsachen erkennen.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hat wegen der Bedeutung der Sache die Anklage nicht vor dem Amtsgericht sondern vor der  Großen Strafkammer erhoben. Sie ist unterzeichnet von dem Staatsanwalt Kaup, Staatsanwaltschaft Lüneburg, Burmeisterstraße 6, 21335 Lüneburg, Deutschland, Telefon-Durchwahl 0049(0)4131 202668, Fax 0049(0)4131 202 358.

Über die Zulassung der Anklage entscheiden die Richter am Landgericht Lüneburg, die den nicht vorbestraften Oberstarzt d.R. Dr. Hennig (70)  wegen Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt haben. Ihre Namen: Vorsitzender Richter a.LG. Knaack und Richterin Dr. Holznagel, Landgericht Lüneburg, Postfach 21 31, 21332 Lüneburg; Telefon-Durchwahl 0049(0)4131 202-273; Telefax 0049(0)4131202-339.

Kleinmachnow am 7. August 2006

Horst Mahler

 

 

 


* Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 9(3) (2005), S. 265.
** OMF = Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft

 

 

 

 

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