Gräberschändung auf bundesdeutsche Anordnung
 

 

February 6, 2006

Bundesdeutsche Behörden versuchen, Massenmord an Deutschen vergessen
zu machen / Von K. B.

     Im Erdboden der ehemaligen "Rheinwiesenlager" liegen noch heute
nur notdürftig verscharrte Leichen deutscher Kriegsgefangener.
Besonders viele von ihnen kamen in den Latrinengruben um, in die sie
vor Hunger entkräftet und krank hineinfielen und dort starben.
Hierfür gibt es zahlreiche Zeugen. Bis heute weiß niemand genau,
wieviele Opfer es sind, und niemand kennt ihre Namen.

     Viele kennen das Buch Der geplante Tod von dem kanadischen
Schriftsteller James Bacque, in dem er davon berichtet, wie auf
Anordnung von Dwight Eisenhower rund eine Million (1.000.000)
deutscher Kriegsgefangener in den berüchtigten Rheinwiesenlagern
durch Entbehrungen, Hunger und Krankheiten zu Tode gebracht wurden.
Um nicht später wegen Verstoßes gegen die Genfer Konvention zur
Rechenschaft gezogen zu werden, wendete er den faulen Trick an, den
deutschen Soldaten, die sich nach der Kapitulation der Deutschen
Wehrmacht entwaffnet und hilflos in die Hand des Feindes gegeben
hatten, den Status als Kriegsgefangene zu entziehen.

     Der Zustand der Lager spottete jeder Beschreibung. Sie glichen
zumeist eher Viehkoppeln, ohne jede Einrichtung. Unter freiem Himmel,
oftmals ihrer Mäntel und Zeltbahnen beraubt, vegetierten die
Kriegsgefangenen, darunter auch Schwerverwundete und Amputierte, auf
engstem Raum zusammengedrängt dahin.

     Ärztliche Versorgung gab es monatelang nicht. Die Essensrationen
waren unter dem Lebensminimum und wurden unregelmäßig ausgegeben.
Wegen der offenkundigen Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden
die Zustände geheimgehalten.

Etwas sickerte doch in die Öffentlichkeit der Schweiz. Vom
Internationalen Komitee des Roten Kreuzes wurden daraufhin
Hilfstransporte mit Lebensmitteln und Medikamenten in Gang gesetzt.

     Auf Befehl Eisenhowers wurden diese abgelehnt und zurückgeschickt
mit dem Argument, es gäbe in den Lagern keine Not. Unterdessen
starben die deutschen Kriegsgefangenen massenweise. Viele hatten die
Ruhr und stürzten entkräftet in die Latrinengruben, wo sie erstickten.

     Wieviele Schichten übereinander (zwischen 0,5 bis 3 m Tiefe)
heute noch dort liegen, weiß niemand genau. Symptomatisch für viele
dieser Lager war das US-Kriegsgefangenenlager Bretzenheim, das auch
unter dem Namen "Feld des Jammers" einen traurigen Ruhm erlangte. Der
Bauer Tullius, dem das Ackerland gehört, auf dem dieses Lager sich
befand, förderte beim Pflügen immer wieder Knochen und Schädel zutage
und beauftragte daraufhin den Grabungsexperten Schmitt, die
sterblichen Überreste zu bergen, damit sie an würdiger Stätte
beigesetzt und viele Vermißtenschicksale aufgeklärt werden könnten,
was anhand der Erkennungsmarken auch heute noch möglich ist.

     Man sollte es nicht für möglich halten: Aber eine Seilschaft von
einigen leitenden Mitarbeitern der Kreisverwaltung Bad Kreuznach und
des Kreis-Rechtsausschusses, sowie einiger Richter am
Verwaltungsgericht in Koblenz war sich darin einig, jegliche
Bergungsgrabung zu unterbinden. Allem Anschein nach war der Leiter
der Archäologischen Denkmalpflege in Mainz hierbei federführend
gewesen, denn die Akten lassen darauf schließen, daß er sowohl in der
Kreisverwaltung Bad Kreuznach wie auch vor dem Verwaltungsgericht
Koblenz all seinen Einfluß in diesem Sinne geltend machte.

     Verlassen wir für einen Augenblick Bretzenheim und machen einen
gedanklichen Ausflug nach St. Petersburg, Rußland. Der Fernsehsender
ARD sendete unter Tagesthemen am 22.06.2000 einen Bericht, in welchem
das Thema Soldatenfriedhof im Raum Petersburg behandelt wurde, und in
der die segensreiche Arbeit des Kriegsgräber-Volksbundes bei der
Mitwirkung dieses Projektes rühmend herausgestellt wurde.

Zu bemerken ist dabei, daß für die würdige Bestattung von Gebeinen
gefallener deutscher Soldaten erstens die sterblichen Überreste zum
großen Teil von den damaligen Schlachtfeldern zusammengesucht werden
mußten, weil die Gefallenen während des Kampfgeschehens nicht
beerdigt werden konnten, und zweitens, daß die Menschen des früheren
Kriegsgegners Sowjet-Union, einfache Leute aus dem Volk, überwiegend
sagten: »Es waren früher unsere Feinde. Aber es sind doch Menschen
gewesen. Und die soll man anständig begraben.« Welcher Kontrast zur
Handlungsweise des Personenkreises in Bad Kreuznach und Koblenz!

     Im Raum St. Petersburg wurde endlich (und offenbar erfolgreich)
gesucht, geborgen, identifiziert und anständig bestattet. Unsere
früheren Kriegsgegner haben das begrüßt und unterstützt.

     Und in Bretzenheim hatten der Landwirt Tullius und der
Grabungsexperte Schmitt schon in den Jahren 1985/86 aus freien
Stücken damit begonnen, Bergungsgrabungen durchzuführen, aus Pietät
und um Vermißtenschicksale aufzuklären. Aber die Behörde in Bad
Kreuznach und das Gericht in Koblenz haben das vereitelt. Nicht zu
vergessen das Archäologische Denkmalsamt in Mainz!

Wie ist es möglich, daß die Gebeine deutscher Soldaten, die nach dem
Krieg als US-Kriegsgefangene elend verreckt sind (und deren
Hinterbliebene), im eigenen Heimatland schlechter behandelt werden
als jene in Rußland? Von deutschen Behörden!

     Uns liegt umfangreiches Aktenmaterial vor, das weiter unten noch
zitiert wird. Mit allen in diese schändliche Affäre verwickelten
Personen haben wir ausführlichen Schriftwechsel geführt, um
herauszufinden, was ihre Motive dafür gewesen sein mögen, weshalb sie
den umgekommenen deutschen Kriegsgefangenen den Anspruch auf würdige
Bestattung verwehrt haben, den Hinterbliebenen das Recht auf
Aufklärung über den Verbleib ihrer Angehörigen (die bei Kriegsende
noch lebten!) verweigert haben, ob sie ihre Handlungsweise von damals
heute bedauern, und ob sie etwas dazu beitragen wollen, die längst
überfälligen Bergungsgrabungen doch noch in Gang zu bringen.

     Das Ergebnis unserer Bemühungen ist erschütternd: Nichts von
alledem konnten wir erreichen. Offensichtlich war den
Verantwortlichen der Anspruch der Toten auf Bestattung und das Recht
der Hinterbliebenen auf Aufklärung, die Priorität hätten haben
müssen, zweitrangig. Es stellt sich aber auch die Frage, ob diese
Leute vielleicht unter politischem Druck gestanden haben könnten, die
Verbrechen bestimmter US-Truppenteile unter den Teppich zu kehren und
zu vertuschen, damit das Ansehen unserer US-Besatzungsfreunde nicht
geschädigt wird.

     Kehren wir zurück zu Tullius und Schmitt. Die fingen also an zu
graben. Es muß sie wie ein Blitz getroffen haben, als völlig
überraschend die Kreisverwaltung Bad Kreuznach unter dem Aktenzeichen
363-II/18-0 mit Schreiben vom 28.1.1986 und 6.3.87 alle weiteren
Grabungsversuche untersagte. Man schickte am 16.7.87 noch einen
Verfügungsbescheid hinterher.

     Bei Zuwiderhandlung wurde eine Geldbuße bis zu DM 250.000,- angedroht.

Ausgefertigt und unterschrieben wurden diese Aktenstücke von den
Verwaltungsmitarbeitern Bergs und Paulus. Folgende Begründung wurde
u.a. angegeben: »Nach §3 des Denkmalschutz- und -pflegegesetzes sind
Kulturdenkmäler Gegenstände aus vergangener Zeit die

     a) Zeugnisse, insbesondere des geistigen oder künstlerischen
Schaffens oder des handwerklichen oder technischen Wirkens,
     b) Spuren oder Überreste menschlichen Lebens oder
     c) kennzeichnende Merkmale der Städte und Gemeinden sind.

Funde im Sinne des Denkmalschutz- und -pflegegesetzes sind
Gegenstände, von denen bei ihrer Entdeckung anzunehmen ist, daß sie
Kulturdenkmäler (§ 3) sind (§ 16 Denkmalschutz- und -pflegegesetz).«
Latrinen-"Bestattung" als Kulturdenkmal? Für wessen Kultur? Welcher
Zynismus! Haben nicht Aufklärung von Vermißtenschicksalen und eine
angemessene Beisetzung Vorrang?

     Der Schriftwechsel geht weiter. Schmitt und Tullius ließen nicht
locker, aber am 3.2.88 erhielt Schmitt vom Kreisrechtsausschuß der
Kreisverwaltung Bad Kreuznach unter dem Aktenzeichen 11/057-W 145/87
einen kostenpflichtigen und ablehnenden Widerspruchsbescheid.
Anscheinend zweifelt man Schmitts Erkenntnisse an, denn man
formuliert: »[.] entwickelte und verfestigte sich seine Ansicht, in
den ehemaligen Lagerlatrinen sei eine unbestimmte Anzahl
Kriegsgefangener aus Hunger, Krankheit oder Schwäche erstickt.« Auf
sieben Seiten wird ihm - in schönstem Amtsdeutsch - dargelegt, daß
sich die Kreisverwaltung Bad Kreuznach die - nochmals präzisierten -
Bedenken des Landesamtes für Denkmalspflege zu eigen machte und dem
Widerspruchsführer die beantragte Genehmigung versagte. Denn: »All
diese Spuren und Überreste liegen geschützt in dem Boden; durch
Ausgrabungen würden diese Bodenurkunden zerstört.«

Unterschrieben hat dieses Aktenstück der Vorsitzende Meiborg. Es geht
noch weiter: Schmitt klagte gegen das Land Rheinland-Pfalz, vertreten
durch den Landrat des Kreises Bad Kreuznach wegen »Ablehnung einer
denkmalschutzrechtlichen Ausgrabungsgenehmigung«, und die
Kreisverwaltung Bad Kreuznach beantragte mit Schreiben vom 20.4.88
beim Verwaltungsgericht in Koblenz, die Klage abzuweisen. Unter
gleichem Aktenzeichen wie vor unterschrieben wiederum von Meiborg.

Das Verwaltungsgericht folgte diesem Antrag und verkündete am 22.6.89
auf zehn Seiten sein »URTEIL IM NAMEN DES VOLKES« unter dem
Aktenzeichen 1 K 131/88, wonach die Klage abgewiesen wird und der
Kläger die Verfahrenskosten zu tragen hat. U.a. heißt es darin: »Bei
der Frage des öffentlichen Erhaltungsinteresses ist auf den Wissens-
u. Erkenntnisstand sachverständiger Kreise abzustellen, da nur
hierdurch ein wirksamer Denkmalschutz unabhängig von einem sich
wandelnden Bewußtsein der Bevölkerung sichergestellt werden kann.«

Gesprochen und unterschrieben haben dieses Urteil die Richter
Packroff, Pluhm und Dr. Held.

     Alle bisher bekanntgewordenen Begründungen der Grabungsverbote
lassen den Verdacht beinahe schon zur Gewißheit werden, daß hier
alliierte Kriegsverbrechen und das unmenschliche Verhalten
amerikanischer Truppenteile bemäntelt, beschönigt und verheimlicht
werden sollen. Das könnte natürlich nur gelingen, wenn über die
entsetzlichen Leiden der gequälten deutschen Kriegsgefangenen und
über die Opferzahlen möglichst wenig bekannt wird. Darum also werden
die Latrinengruben, gefüllt mit ungezählten toten deutschen Soldaten,
heuchlerisch als Kulturdenkmäler betitelt, die nicht angetastet
werden dürfen.

Es hat den Anschein, daß sich diensteifrige und beflissen handelnde
Behördenmitarbeiter damit noch nachträglich auf die Seite unserer
Feinde im Zweiten Weltkrieg stellen und damit das deutsche Volk
verraten. Außerdem beleidigen sie damit die Toten, die hilf- und
wehrlos zu Tode gequält wurden.

Standen bei den Beamten die "political correctness" und eigene
Karrierevorteile womöglich höher im Kurs als die Belange des eigenen
Volkes? Nun wollen wir darangehen, diese niederträchtigen Handlungen
auf geeignete Weise und durch kompetente Stellen in die
Offentlichkeit.zu bringen. Das soll im Weltnetz und auf andere Weise
geschehen.

     Die Namen incl. Dienstanschrift und Ruf-Nr. der Verantwortlichen
haben wir, in einem Fall auch die Privatanschrift. Von dem
vorerwähnten Aktenmaterial liegen uns Ablichtungen vor, so daß kein
Zweifel an den geschilderten Vorgängen aufkommen kann. Der
Schriftverkehr mit den verantwortlichen Personen füllt mittlerweile
einen kleinen Ordner.

Quid tacet, consentire videtur.
Wer schweigt, scheint zuzustimmen.
Papst Bonifaz VIII. (um 1235 - 1303)

Beschwerden richten Sie an:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach

und an:
Landesamt für Denkmalspflege
Abt. archäologische Denkmalspflege
Große Bleiche 29
55116 Mainz

und an:
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
Werner-Hilpert-Straße 2
34112 Kassel

Schweizer Zeitung "Tagesanzeiger vom 22 . April 2005, Seite 7
 

 

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