Zundel heute: Zweiter Gerichtsbericht
 

 

February 9, 2006

Ernst Zundel in Mannheim Court

Mannheim (AP) Wegen Verdachts der Volksverhetzung muss sich seit 
Donnerstag der Rechtsextremist und Holocaust-Leugner Ernst Zündel 
erneut vor Gericht verantworten. Staatsanwalt Andreas Grossmann 
bezeichnete Zündel vor dem Landgericht Mannheim als «aktivsten und 
führenden Revisionisten», der weltweit nationalsozialistische und 
antisemitische Propaganda betrieben habe. Ein erstes Verfahren gegen 
den 66-Jährigen, der Ende Februar 2005 aus Kanada abgeschoben wurde, 
war geplatzt.

Zündel äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen. Die Verteidigung 
bezeichnete die Anklage als rechtswidrig. Zündel, der nach seiner 
Abschiebung seit März 2005 in deutscher Untersuchungshaft sitzt, soll 
laut Anklage von Kanada und den USA aus über die von ihm verantwortete 
Internet-Homepage «Zundelsite» sowie in von ihm verfassten und 
versandten «Germania-Rundbriefen» weltweit seine antisemitische 
Propaganda betrieben haben.

Grossmann sagte, der Angeklagte habe den Holocaust an den Juden 
geleugnet. Zündel habe erklärt, in den Konzentrationslagern seien keine 
Gaskammern betrieben worden, um Menschen zu töten. Das für den 
Massenmord verwendete Gas Zyklon B habe er als «Entlausungsmittel» 
verharmlost. Außerdem habe er im Zusammenhang mit den 
nationalsozialistischen Verbrechen an den Juden von einer 
«Holocaust-Promotion-Lobby» gesprochen. Zündel habe den im 
Nationalsozialismus begangenen Völkermord an den Juden systematisch 
geleugnet und verharmlost, warf ihm der Staatsanwalt vor.

Zudem habe Zündel mit antisemitischer Hetze zum Hass gegen die jüdische 
Bevölkerung aufgestachelt. Für jede im Internet verbreitete Äußerung, 
die den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt, ist das deutsche 
Strafrecht anwendbar.

Die Neuansetzung des im November 2005 geplatzten Prozesses war 
notwendig geworden, weil für den 66-Jährigen neue Pflichtverteidiger 
bestellt werden mussten. Zum Auftakt des ersten Verfahrens hatte das 
Gericht die damalige Pflichtverteidigerin Zündels von ihrem Mandat 
entbunden, weil sie unter anderem die Zulassung des rechtsradikalen 
Anwalts Horst Mahler als ihren Assistenten durchsetzen wollte. Da gegen 
Mahler aber ein vorläufiges Berufsverbot besteht, darf er laut Gericht 
nicht an der Verteidigung mitwirken.

Zum Auftakt des zweiten Verfahrens vor dem Landgericht in Mannheim 
hatten die Wahlverteidiger des Angeklagten mehrere Befangenheitsanträge 
gestellt. Unter anderem warfen sie dem Gericht Ungleichbehandlung bei 
der Akteneinsicht und Willkür vor. Über die Anträge wurde zunächst 
nicht entschieden. Das Landgericht hat insgesamt sechs Verhandlungstage 
angesetzt. Ein Urteil soll am 16.
März verkündet werden.

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D 68169 Mannheim 
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