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January 24, 2006
WALTER HELD
Oberstleutnant a. D.
83278 Traunstein,
Permanederstraße 13
Tel/Fax (0861) 14774
15. März 2005
Herrn Innenminister Otto
Schily - Bundestag Persönlich - Einschreiben
Sehr geehrter Herr
Minister, für die geplante Gesetzesänderung gebe ich Ihnen einige
Anregungen, die vor einer Verabschiedung bedacht werden müßten, weil es
sich um die umfassendste Einschränkung der Meinungsfreiheit in unserem Land
handelt.
1. In der NS-Zeit wurden
von Studenten ca. 800 Bücher dem Feuer übergeben und damit verfemt, was
auch heute immer wieder als Kulturschande angeprangert wird. In der
Bundesrepublik sind inzwischen weit über 5.000 Bücher und Zeitschriften
verboten, d. h. "auf den Index gesetzt", aus denen natürlich auch
nicht zitiert werden darf, wenn man eine Anklage wegen § 130 bzw.
Verharmlosung, Verherrlichung, Billigung vermeiden will. ABER kein Mensch in
diesem Lande kennt sie, denn es gibt keine einsehbare Liste.
Beispiel: Irgendjemand (dessen
Namen ich vergessen habe) hat mir das Buch "Die kommende Diktatur der
Humanität" geschenkt, von Johannes Rothkranz, aus dem Verlagsprogramm
Pro Fide Catholica. Ich setze eine Monatspension darauf, daß es strengsten
verboten ist und ein Zitieren daraus bringt - siehe oben! Dem Rat folgend,
den Sie mir in einem früheren Schreiben gegeben haben, ging ich ins hiesige
Landratsamt und die für den Giftschrank zuständige Beamtin suchte in
vielen Aktenordnern, fand das Buch aber nirgends und erteilte mir eine mündliche
Freigabe, deshalb meine
Frage 1: Wann geben Sie endlich eine Broschüre heraus, in der
jeder Bürger/in nachschlagen und damit ein Tappen in die
Volksverhetzerfalle vermeiden kann?
2. Es gibt natürlich (?)
auch eine mir unbekannte Zahl von Filmen, Wochenschauen usw. oder
Ausschnitten daraus, die verboten sind. Beispiel: ich habe mir (aus
gegebenem Anlaß) vergangene Woche vom Filmarchiv DEUTSCHE WOCHENSCHAU GMBH
in Hamburg, Jenfelder Allee 80, Haus R, Eingang l die Wochenschau "WELT
IM FILM 137" vom 8. 1. 1948 für EURO 78.88 gekauft. Gleich der erste
Beitrag von 1.20 Min bringt einen Bericht über die Urteilsverkündung im
Auschwitzprozeß in KRAKAU, wo Angehörige des Lagerpersonals und der
Verwaltung abgeurteilt wurden und zwar 23 mit der Todesstrafe, 6 erhielten
lebenslänglich, 10 langjährige Gefängnisstrafen, 1 Freispruch, wegen der
Ermordung von 300.000 Menschen verschiedenster Nationen!
Nun haben wir erst im
Januar, anläßlich der Gedenkfeiern zur Befreiung des Konzentrationslager
Auschwitz in allen privaten und öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten ständig
gesehen und gehört, daß dort Millionen Juden vergast wurden. Das Gericht
wußte das nicht, daraus ergibt sich
Frage 2: Darf ich diese Zahlen aus der Wochenschau (auch im
Internet abrufbar unter www . deutsche- Wochenschau, de) als wahr ansehen,
weil sie in einem rechtsstaatlichen Urteil der Alliierten genannt werden,
das gemäß Art. 139 unseres Grundgesetzes auf ewig Gültigkeit hat, oder
bleiben weiterhin die "Millionen" als strafbewehrt bestehen, weil
sie "offenkundig" sind?
Es könnte natürlich auch
möglich sein, daß das damalige polnische hohe Gericht wesentlich
deutschfreundlicher war als heute und die höheren echten Zahlen einfach
abgemildert hat! Spätestens hier muß ich eine persönliche Anmerkung
machen: selbst wenn die Opferzahlen von Auschwitz nur ein Zehntel der vom
Gericht benannten Zahl von nahezu 300.000 wären, müßte das Entsetzen darüber
jedem anständigen Menschen den Hals zuschnüren und eine Diskussion von
selbst verbieten. Aber das Hochrechnen auf die Jahrzehnte auf den
Bronzetafeln genannten vier Millionen und deren mühsames Rückführen auf
die Wirklichkeit (siehe den Ihnen sicher bekannten Artikel im Heft OSTEUROPA
von Fritjof Meyer, Präsidentin des Vorstands Frau Prof. Dr. Rita Süßmuth)
kann doch wahrlich nicht als Bagatellisieren bezeichnet werden!
3. Es gibt auch noch eine,
den meisten Bürgern sicherlich unbekannte Zahl von Abzeichen, Aufnähern
oder Aufklebern, deren Abbildung oder Verwendung strafbewehrt ist. Irgendwo
habe ich einen Bericht darüber gelesen (mit Beispielen) und mit Entsetzen
gesehen, daß das Dienstgradabzeichen "Hauptfeldweber der Bundeswehr"
darunter fällt, weil es eine Nachbildung der "Odal-Rune" der
alten Germanen ist! Sagen Sie das aber bitte nicht dem Verteidigungsminister
- er hat auch so schon genug Probleme im Hindukusch und mit dem Aussortieren
belasteter Kasernennamen... Folgt zwangsläufig meine
Frage 3: Werden Sie in die Broschüre auch eine Aufzählung der
verbotenen Abzeichen/"Logos"aufnehmen?
4. Selbstverständlich gibt
es auch verbotene Lieder. Ich denke da weniger an das "Horst-Wessel-Lied"
als an jahrhundertealte Volkslieder, aber auch den Gesang von Nazi-Liedern
durch Menschen fremder Staatsbürgerschaft, und ich muß Ihnen hier eine
Beichte ablegen, die mir sehr leicht fällt, weil das Geschehen im Jahre
1963 schon verjährt sein dürfte: Als Kompaniechef habe ich damals in Füssen
eine mehrtägige Überlebensübung mit 17 britischen Piloten der Royal Air
Force durchgeführt, die allen riesigen Spaß machte und deren Abschluß in
einem Hotel in Bad Kohlgrub fürchterlich begossen wurde. Dabei stimmten die
Briten (Dienstgrad vom Captain bis zum Wing Commander) plötzlich das Lied
"... denn wir fahren, gegen Engeland!" an; ja, sie sprangen nach
dem Refrain "En-ge-land " auf und brüllten Sieg-Heil, unter
gleichzeitiger korrekter Ausführung des Hitlergrußes! Heute schäme ich
mich natürlich zutiefst, daß ich nicht sofort des Saal verlassen und sie
angezeigt, sondern - in Uniform - lauthals und begeistert mitgesungen habe.
Vor allem meinen jungen Kameraden der Bundeswehr, aber auch jedem anderen Bürger
möchte ich es ersparen, sich so strafbar zu machen.
Es kommt ja in der Praxis ständig vor, daß junge Leute bei
Geburtstags- oder Sonnwendfeiern im Keller des eigenen Hauses oder in
abgelegenen Gegenden singen. Die Polizei greift häufig schon ein, wenn es
sich um die erste Strophe unserer Nationalhymne handelt und da tut Aufklärung
dringend Not...
Frage 4: Gibt es eine Aufstellung aller verbotenen Lieder und
werden Sie diese in den Wälzer aufnehmen?
5. Nein, ich kann Sie noch
lange nicht aus der Pflicht zur Aufklärung entlassen, denn es gibt da auch
noch die verbotenen Grußarten, die Sie - bebildert - aufnehmen müssen und
eines der moralisch verkommensten Vergehen überhaupt, den unziemlichen
Vergleich. Das böse Ende des Abgeordneten Hohmann, der ja gar nicht
verglichen hat und in seiner Folge ein "verwirrter" General mit
seiner "nicht ehrenhaften Entlassung" hätte Sie eigentlich schon
warnen müssen! Wie konnten Sie es da noch zulassen, daß erst der Kardinal
Meisner mit seiner Predigt (Oberhirte von Zig-Millionen Katholiken in
Deutschland) wegen des gar nicht von ihm verfaßten Papst-Buches dem Düsseldorfer
Künstleragenten Paul Spiegel ins Messer laufen!!! Und sich dafür
entschuldigen müssen. Mein Mitleid mit ihnen und dem "geistigen
Brandstifter" Hochhut hält sich dabei in engen Grenzen, denn ein Kotau
stellt für ein Gartenschlauch-Rückgrat keine schwere Übung dar. ABER, ich
muß Ihnen - und jetzt ganz im Ernst - den Vorwurf machen, daß Sie bisher
Ihre Amtspflichten grob verletzten, denn es fehlt eine Liste der Menschen (vor
allem mit den Juden), die man möglichst nicht oder in gar keinem Fall
zitieren darf! Anscheinend dürfen zu schwierigen politischen oder religiösen
Fragen nur der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland und seine
autorisierten Vertreter etwas sagen. Aber ich lese, höre und sehe mit
Begeisterung auch (alphabetisch geordnet) von Hannah Arendt und Uri Avneri,
Noam Chomsky und Ivan Denes; Norman Finkelstein (der mit der
"Holocaust-Industrie"!) und den großartigen Oberrabbi von Wien,
Moshe Friedman - nicht zu verwechseln mit..Michel(Michael) Friedmann.
-Ephraim Kishon und Salzia Landmann gehören dazu; Pinchas Lapide habe ich
tagelang gesprochen und bewundert; Sonja Margolina und Gerard Menuhin folgen,
dann Rabbi Leibowitz (der uns' Adolf so bewunderte) und Amoz Oz oder Meir
Shalcev, Israel Shamir und Moshe Zimmermann. Ich verbeuge mich ganz tief vor
den 27 israelischen Piloten (darunter 1 General), die sich geweigert haben,
nicht gerichtlich verhängte Todesurteile per Raketen aus der Luft zu
vollstrecken - mit den üblichen Kollateralschäden. Und ich hätte mir gewünscht,
daß es unter den Piloten der ROT-GRÜNEN- Luftwaffe wenigstens einen
einzigen gegeben hätte, der das im völkerrechtswidrigen Krieg gegen
Jugoslawien getan hätte. Ergibt abschließend die
Frage 5: Gibt es irgendwo eine Liste, in der, neben den Namen
verabscheuungswürdiger Schriftsteller, Sänger und Politiker, Dirigenten
und Soldaten auch steht, wen man auf keinen Fall zitieren darf ?Jährlich tappen tausende Deutsche in die Volksverhetzungsfalle und
finden sich nicht nur vor Gericht, sondern auch in der Verbrechensstatistik
als Rechtsextremisten wieder - weil Sie und die Länderminister es bis heute
noch nicht geschafft haben, eindeutige Listen der Verbote aufzustellen. Ich
verlange ein Regelbuch, ähnlich der Straßenverkehrsordnung und damit ein
Ende der Ungewißheiten!
(Anmerkung PHI: Der Autor
vorstehenden offenen Briefes ist selbst Betroffener. Er wurde wegen
Bestellung und Verteilung einer Broschüre verurteil, die zum Zeitpunkt der
Bestellung noch frei verkäuflich war.)
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