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June 12, 2006
Einlassung von Ursula Haverbeck
Berufung zum Urteil Bad Oeynhausen im Prozeß gegen Ernst
Otto Cohrs und Ursula Haverbeck, AZ 14 Ns 46 Js 485/03 - C 2/04 XIV
Auch für dieses Berufungsverfahren gilt, was ich meiner
Einlassung im Prozeß in Bad Oeynhausen im Juni 2004, also vor nahezu zwei
Jahren, voranstellte: Es geht nicht um mich, sondern um Recht und Wahrheit
für Deutschland. Um mich geht es nur indirekt, insofern ich Deutsche bin.
Warum wurde ich denn angeklagt? Nicht um eines Diebstahls,
einer Urkundenfälschung oder gar eines Mordes willen, sondern weil ich
meine Meinung kundtat hinsichtlich der neuesten Forschungen zu Auschwitz,
und diese Meinung in der Stimme des Gewissens veröffentlichte.
Diese mitgeteilten Erkenntnisse basierten auf dem Artikel
des Leitenden Spiegel-Redakteurs Fritjof Meyer, wie er sie in der Zeitung
Osteuropa, Mai 2002 veröffentlichte unter dem Titel Die Zahl der Opfer von
Auschwitz - Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde.
Meyer hat die Opferzahlen von Auschwitz dramatisch reduziert
und den Tatort in Frage gestellt. Dies führte n i c h t zu einer Anklage
durch die Staatsanwaltschaft. Das war n i c h t strafbar.
Aus den Untersuchungen Fritjof Meyers ergibt sich somit eine
Entlastung Deutschlands.
Das trifft insbesondere deswegen zu, weil alle
Zeugenaussagen sich genau auf die heute noch als echt gezeigten Gaskammern
beziehen. Sie werden damit insgesamt unglaubwürdig, zumal auch Leuchter /
Rudolf zuvor zum gleichen Ergebnis über diesen "Tatort", die
Gaskammern von Auschwitz, gekommen waren.
Seit dem Prozeß in Bad Oehnhausen vergingen zwei Jahre.
Neue gewichtige Untersuchungen erschienen seither, so von Germar Rudolf im
Frühjahr 2005 die Vorlesungen über den Holocaust, strittige Fragen im
Kreuzverhör. Wer sich mit dem Holocaust befaßt -- auch als Jurist - kann
dieses Werk nicht ignorieren.
Rudolf widmet ein ganzes Kapitel Werner Maser, einem der
besten Kenner des Dritten Reiches. Er zitiert auch Masers Buch mit dem
bezeichnenden Titel Fälschung, Dichtung und Wahrheit über Hitler und
Stalin:
Zwar gilt (Š) die Vernichtung der Juden zu den am besten
erforschten Aspekten der Zeitgeschichte (Š) doch das ist nicht der Fall.
(Š) Doch ganze Territorien sind nach wie vor terra incognita (Š) auch,
weil (Š) deutsche Historiker eine Scheu an den Tag legen, sich des
grauenvollen Anliegens anzunehmen und womöglich details zu Tage zu fordern,
die mit den seit Jahr und Tag multiplizierten Darstellungen nicht
übereinstimmen. (S. 332)
Das Schwert des Damokles schwebt (nicht nur in Deutschland)
über Historikern, die umstrittene Phasen der Geschichte so darstellen, wie
sie 'worklich gewesen sind' - und die häufig selbst amtlich kodifizierte
ideologische Vorgaben als Geschichtsfälschungen identifizieren. (S. 220)
Was Maser befürchtet, erleidet Rudolf. Seine Existenz als
vielversprechender Wissenschaftler wurde zerstört, er entzog sich einer
längeren Gefängnisstrafe durch Flucht ins Ausland und wurde aber nach
Deutschland ausgeliefert, wo er nun in Stammheim einsitzt. Ein neuer Prozeß
erwartet ihn.
Seit nahezu 60 Jahren stand Deutschland unter dem
Schuldspruch, das größte Verbrechen der Menschheit, das einzigartig =
singulär sei, nämlich den Holocaust begangen zu haben. Der zentrale Tatort
für dieses Verbrechen war und ist Auschwitz.
Meine Damen und Herren des Landgerichtes Bielefeld, wir alle
sind als Deutsche von dieser Schuld - so wird immer wieder nachdrücklich
betont - betroffen. Es ist dabei belanglos, ob Sie glauben, daß dieses
Verbrechen tatsächlich vom deutschen Volk zu verantworten ist, oder ob, wie
ich meine, es, so wie dargestellt, gar nicht stattgefunden haben kann. In
jedem Fall müssen wir ein gemeinsames Interesse an der Wahrheitsfindung
haben, sind wir doch als Deutsche gleichermaßen mit einer Schuld
stigmatisiert, die weder gesühnt noch vergeben werden kann bis in alle
Ewigkeit. So jedenfalls wird es jüdischerseits immer wieder, insbesondere
bei Gedenkveranstaltungen, unerbittlich vor aller Welt wiederholt.
Im Jahre 2006 müssen wir uns fragen, ist dieser
Schuldspruch nach allen in den letzten 20 jahren vorgelegten
Forschungsergebnissen noch aufrechtzuerhalten? Kann man noch von
Singularität sprechen? Ist das Urteil des Bundesgerichtsholfes vom 18.
September 1979, wie in der Anklage gegen mich angeführt, noch für
irgendeinen heutigen Richter bindend? Wie berechtigt diese Überlegungen
sind, ergibt sich schon aus der vorbeugenden Gegenmaßnahme, einen
Welt-Holocaust-Gedenktag - jetzt, 60 Jahre danach - einzuführen.
Dergleichen läßt sich nur aus dieser allgemeinen Erschütterung des
Holocaustglaubens erklären, der verzweifelt behauptet werden soll.
Ein ordentliches, unabhängiges Gericht hätte die
Verpflichtung, eine Beweisaufnahme zu veranlassen, völlig unabhänging
davon, was bisher gedacht, gesagt und als offenkindig angenommen wurde.
Mir wird vorgeworfen, ich hätte den Holocaust geleugnet.
Ich kann ihn doch gar nicht leugnen, da ich auf Grund des gegenwärtigen
Forschungsstandes erkennen muß, daß ein Holocaust als planmäßig
durchgeführter Völkermord wissenschaftlich umstritten und unbewiesen ist -
natürlich nicht aus Sicht der Ankläger. Ich kann erwarten und verlangen,
daß in einer Zeit des Realismus und der Wissenschaftlichkeit diese
behauptete Offenkundigkeit nachvollziehbar bewiesen wird. Sie kann kein
Glaubens-dogma sein.
Zudem hat eine einmal behauptete Offenkundigkeit keinen
Ewigkeitswert. Davon geht auch die Empfehlung des Petitionsausschusses des
deutschen Bundestages aus, die auf der Strafprozeßordnung und zugehörigen
juristischen Kommentaren beruht. Sie liegt Ihnen vor.
Auch der § 130 (Volksverhetzung) -- Grund der Anklage gegen
mich - verbietet nicht, Verbrechen aufzuklären. Es wird darin lediglich
gesagt, daß sich strafbar macht, wer im Dritten Reich begangene Verbrechen
verharmlost, leugnet usw.
Es wäre eine Beleidigung der Juristen in Deutschland, ihnen
generell unterstellen zu wollen, heute noch einer Denkakrobatik anzuhängen,
wie sie der französische Holocaust-Aktivist Pierre Vidal-Naquet darbot:
Man darf sich nicht fragen, wie ein Massenmord möglich war.
Er war technisch möglich, weil er stattgefunden hat. Dies ist der
obligatorische Ausgangspunkt jeder historischen Untersuchung zu diesem Thema.
Diese Wahrheit wollen wir einfach in Erinnerung rufen: Es gibt keine Debatte
über die Existenz der Gaskammern, und es darf auch keine geben. (Le Monde,
21. Februar 1979)
Dieses Tabu, das 1979 noch so aufgestellt werden konnte, ist
längst gefallen. 2002 bestätigte unangefochten Fritjof Meyer die
Forschungsergebnisse von Fred Leuchter und Germar Rudolf, daß in den in
Auschwitz gezeigten Gaskammern keinerlei Vergasungen von Menschen
stattgefunden haben.
Forensische Beweise für den Holocaust gibt es nicht. Darauf
weist auch das Auschwitz-Urteil vom großen Frankfurter Auschwitz-Prozeß
hin, in dem es sagt, daß es objektive Beweise für die Vergasung nicht gebe
(Auschwitz-Urteil, S. 109).
Es gibt lediglich Zeugenaussagen, die sich aber alle auf die
nicht aufrecht zu erhaltenden Gaskammern beziehen, also Erfindungen oder
Lügen sind.
Es gibt dagegen inzwischen eine ganze Anzahl von
forensischen Beweisen, daß dieses singuläre Verbrechen der Deutschen, so
wie dargestellt, nicht stattgefunden haben kann. In keinem einzigen der
sogenannten Holocaustprozesse hat bisher eine Wahrheitsermittlung
stattgefunden. Die Ermittlung der Wahrheit, die von Ankläger und
Angeklagtem sehr unterschiedlich dargestellt wird, ist aber Aufgabe und
Inhalt eines jeden Prozesses.
Darum ist es eindeutig, daß es sich bei den Verfahren
aufgrund einer Anklage wegen Leugnung des Holocaust gar nicht um einen
Prozeß im herkömmlichen Sinne handelt. Das ergibt sich bereits aus der
Rollenverteilung der handelnden Personen.
1. Der Angeklagte ist Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft
hat mich angeklagt nach § 130 StGB (Volksverhetzung wegen Leugnen des
Holocaust). Ich habe aber nichts geleugnet, wie schon gesagt, schon gar
nicht eine von den Nationalsozialisten begangene Straftat. Nur das aber ist
strafbar, und das wiederum nur, wenn es den öffentlichen Frieden stört.
Wieso kann das Bemühen um Wahrheitsfindung den öffentlichen Frieden
stören?
Worin soll denn nun mein Verbrechen bestehen? Ein Verbrechen,
für das ich in erster Instanz bereits mit der für meine Verhältnisse sehr
hohen Geldstrafe von 5.400 ¤ bedacht wurde? Is ist bisher niemand aud die
Idee gekommen, daß ich die sechs Millionen vergast hätte, sondern es
besteht Übereinstimmung, daß dies von den Juden den Deutschen vorgeworfen
wird, und zaar ist, nach immer wieder vorgetragener Überzeugung der Juden,
das ganze deutsche Volk in alle Ewigkeit mit dieser Schuld belastet.
Das deutsche Volk tritt in Erscheinung nur in einzelnen
Deutschen. Sie sind Teil des Volkes, und das Teil ist bei einem lebendigen
Organismus immer auch das ganze. Das ist z. B. die Voraussetzung für die
Möglichkeit des Klonens. Wir haben also einen Ankläger, die Juden, und
einen Angeklagten, das deutsche Volk.
Da jedem Angeklagten nach allgemeiner Rechtsauffassung ein
Verteidiger zusteht, muß dies auch für das deutsche Volk gelten. Ich habe
mich gefragt: Wer verteidigt eigentlich das deutsche Volk?
Die Antwort ist einfach: alle sogenannten Revisionisten und
all diejenigen, die wie ich deren Forschungsarbeit ernst nehmen und, weil
sie bisher keine sachlichen Widerlegungen der Argumente der Revisionisten
haben finden können, sich nun dafür einsetzen, daß eine öffentlich
zugängliche wissenschaftliche Untersuchung der jüdischen Anklage gegen die
Deutschen durchgeführt wird.
Das hat - völlig widersinning - eine Anklage zur Folge!
Daß hier etwas nicht stimmt, ergibt sich schon aus der
Tatsache, daß genau eine solche öffentliche Untersuchung mit allen Mitteln
- auch unter Mißbrauch der Justiz - verhindert wird. Im Gegensatz zu allen
anderen Verbrechen bedarf es nach Ansicht vieler Gerichte bei dem Verbrechen
Holocaust keines Beweises mit der naiven Begründung, weil dieses Verbrechen
offenkundig sei, entgegen allen vorliegenden Widersprüchen.
Etwas, was stattgefunden hat, läßt sich beweisen. Etwas,
was nicht stattgefunden hat, läßt sich natürlich auch nicht beweisen.
Sollte das der Grund dafür sein, daß man uns den Beweis vorenthält? In
einem solchen Fall läßt sich nur beweisen, daß der Holocaust nicht
stattgefunden hat. Und genau dieses haben seriöse Historiker und Forscher
wie z.B. der Chemier Germar Rudolf, dessen Forschungsergebnisse ich Ihnen
vor Monaten zur gründlichen Überprüfing vorgelegt habe, getan.
Wenn diese Forscher sich irren sollten, wenn ich falsche
Schlüsse aus ihren Ergebnissen gezogen haben soll, so müßte es doch ein
Leichtes und das Selbstverständlichste von der Welt sein, wenn das
öffentlich in einer Konfrontation der Revisionisten mit den
Universitätshistorikern ein für allemal geklärt würde. Solange dies
nicht erfolgt ist, gilt der alte Rechtsbrauch: Im Zweifel für den
Angeklagten.
Daß der Ankläger keinen Zweifel an der Schuld des von ihm
Angeklagten hat, ist verständlich. Ich bin jedoch nicht davon überzeugt,
und fühle mich verpflichtet, mein angeklagtes Volk zu verteidigen, denn die
von immer her Menschen geäußerten Zweifel und Gegenbeweise sind inzwischen
so zahlreich, daß sie nicht länger ignoriert werden können, erst recht
nicht in einem Prozeß, bei dem es um die Wahrheitsfindung gehen sollte.
Daher betrachte ich mich nicht als Angeklagte, das bin ich
nur indirekt als deutsche Reichsbürgerin. Ich bin hier als Verteidigerin
des Angeklagten, nämlich des deutschen Volkes.
2. Welchen Staat vertritt der Staatsanwalt als Ankläger?
Der Staatsanwalt ist Deutscher, sonst wäre er nicht hier, aber im Gegensatz
zu mir ist er zutiefst überzeugt von der Richtigkeit der jüdischen Anklage.
Nach seiner Auffassung ist das deutsche Volk, und damit auch er selbst als
Teil desselben, schuldig, dieses Verbrechen begangen zu haben. Wäre dies
nicht der Fall, hätte er mich nicht angeklagt. Oder handelt er im Auftrag,
wider besseres Wissen?
Somit bedarf es für den Staatsanwalt, und zwar gilt das
für die Staatsanwälte in allen Holocaustprozessen schlechthin, keines
Beweises mehr. Für sie ist die Tat offenkundig, weil sie daran glauben und
sich mit dem Ankläger identifizieren.
Wo immer der § 130 (Volksverhetzung) ihrer Auffassung nach
verletzt wird, wo die Offenkundigkeit hinterfragt wird, schreiten sie ein.
Um den Schein des Rechtes zu wahren, beziehen sich
Staatsanwalt und Richter auf ein Gesetz und erinnern damit an den ersten uns
überlieferten Prozeß: Jesus vor Pilatus. Sehr eindringlich in der
Johannespassion von Bach vertont, heißt es da von den Juden: Wir haben ein
Gesetz, und nach dem Gesetz soll er sterben. Damit bedrängen sie den
widerstrebenden römischen Statthalter. (Joh. 19,7)
Der § 130 ist das heutige Gesetz der jüdischen Ankläger,
das sie in ihrem Interesse im Bundestag durchgesetzt haben. Ein deutscher
Bundestag hätte niemals freiwillig einen Paragraphen zur
Wahrheitsverhinderung verabschiedet angesichts einer so vernichtenden
Anklage gegen das deutsche Volk. Nun ist aber der Staatsanwalt, wie wir
festgestellt haben, Deutscher und damit ebenfalls Mitangeklagter,
Mitschuldiger. Wieso kann er Ankläger sein? Wahrscheinlich wird damit
versucht, einen Teil der empfundenen Schuld abzuarbeiten. Die Staatsanwälte
stellen sich den Anklägern zur Verfügung, sind deren Beauftragte oder
Vertreter. Oder werden sie dazu gezwungen, weil wir immer noch ein besetztes
Land sind?
Dann kann es sich aber nicht um den deutschen Staat, um das
Deutsche Reich, handeln, nicht einmal um die Bundesrepublik Deutschland,
sondern dann kann der Staat, den der Staatsanwalt in einem Holocaustprozeß
als Ankläger vertritt, nur der israelische Staat sein. Ein deutscher Staat
oder das deutsche Volk ist als Angeklagter gar nicht in der Lage, als
Ankläger aufzutreten. Ein Staatsanwalt, der Deutschland vertritt, könnte
höchstens Anklage wegen Verunglimpfung des deutschen Volkes gegen den
jüdischen Staat erheben, aber nicht die Anklage eines fremden Staates gegen
sich selbst vertreten.
Es ist also eindeutig: in allen Holocaustprozessen vertritt
der Staatsanwalt den israelischen Staat. Dies sollte fairerweise offen
geschehen und nicht der Eindruck erweckt werden, es handele sich um den
deutschen Staat, für den der Staatsanwalt als Ankläger auftritt. Das ist,
wie dargestellt, unmöglich. -
3. Der Richter ist Angeklagter. Auch der Richter ist
selbstverständlich in unserem Land ein Deutscher, wahrscheinlich sogar ein
deutschstämmiger Deutscher. (Das gilt ebenso für beigeordnete Richter und
Schöffen.) In einem ordentlichen Prozeß wäre seine Aufgabe die
Wahrheitsfindung und Beurteilung der Anklage. Als Deutscher ist er aber
Mitangeklagter. Ein Angeklagter kann nicht zugleich Richter sein. Er würde
dann sozusagen über sich selbst ein Urteil fällen.
Nun ließe sich einwenden, da der deutsche Richter nur
mittelbar - eben als Deutscher schlechthin - angeklagt ist, müßte er in
der Lage sein, eine neutrale Haltung einzunehmen und objektiv urteilen
können. Dennoch bleibt er als Teil seines Volkes Angeklagter.
Hier muß noch einmal darauf hingewiesen werden: Ursache und
Grund der Anlage gegen mich ist die jüdische Anklage gegen das deutsche
Volk, den Holocaust verantworten zu müssen. Weil ich auf Grund der neuen
und allgemein zugänglichen Erkenntnisse meine, daß diese Anklage nicht
merhr aufrecht zu erhalten ist, und im Hinblick auf Auschwitz und die dort
angeblich vergasten vier Millionen von einer Auschwitzlüge gesprochen habe,
bin ich angeklagt. Mir ist nicht vorgeworfen wurden, ein derartiges
Verbrechen selber begangen zu haben.
Und ist es nicht eine Lüge, einem Volk ohne alle Beweise
jahrzehntelang die Vergasung von vier Millionen Juden in Auschwitz
anzulasten? Diese Zahl wurde in den letzten 15 Jahren fortlaufend reduziert
und ist inzwischen by 356,000 Vergasten angelangt, und war außerhalb von
Auschwitz, und auch diese Zahl braucht nicht entgültig zu sein. Aber
niemand hat sich bisher bei dem deutschen Volk entschuldigt. Niemand hat
Anklage wegen Verleumdung, und zwar Verleumdung wider besseres Wissen nach
§187 StGB oder wegen "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener"
nach §189 StGB erhoben. Ein weiterer Beweis dafür, daß die Staatsanwalt
in Deutschland nicht für das deutsche Volk bew. den deutschen Staat handelt.
Sonst hätte diese Anklage längst erhoben werden müssen.
Ein wirklich neutraler Richter, der nach dem Gesetz
unabhänging und frei in seinen Urteilen ist, kann also gar nicht anders als,
um der Wahrheitsfindung willen, diese strittige jüdische Anklage
untersuchen zu lassen.
Da er selber kein Historiker ist - er ist Jurist - bleibt
gar nichts anderes übrig, als Gutachter heranzuziehen und revisionistische
Historiker den unabhängigen Universitätshistorikern in einer öffentlichen
Disputation gegenüberzustellen. Nur so kann ermittelt werden, ob z.B. die
Vorlesungen von Germar Rudolf, die dem Gericht seit Monaten zur gründlichen
Überprüfung vorliegen, widerlegt werden können oder den Tatsachen
entsprechen. Geschieht das nicht, erhebt sich die Frage nach der
Unabhängigkeit der Richter.
In allen Prozessen, an denen ich in den vergangenen zwei
Jahren teilnehmen konnte, wurde es von den jeweiligen Richtern für
überflüssig erachtet, Gutachter herbeizuziehen, mit der Begründung, daß
der Holocaust offenkundig sei und daher keines Beweises bedürfe. Damit
wurden von den in diesen Prozessen beteiligten Richtern eindeutig zu
erkennen gegeben, daß sie auf der Seite des Anklägers stehen und sich
dessen Argumentation voll zu eigen gemacht haben. Das gilt auch für Frau
Kurhofer-Lloyd im Amtsgericht Bad Oeynhausen.
Steht der Richter aber auf Seiten des Anklägers, ist er
nicht unabhängig und frei. Er ist dann als befangen abzulehnen. Weder als
Befangener, das heißt hier dem Ankläger verpflichtet, noch als Angeklagter,
weil Deutscher, kann er zugleich Richter sein. D.h., wir haben bei den
Verfahren wegen Holocaustleugnung einen Prozeß ohne Richter, und damit
keinen Prozeß. Das wäre erst gegeben, wenn Ankläger und Angeklagter sich
vor einem nichtdeutschen und nichtjüdischen Richter verantworten müßten,
also vor dem Angehörigen eines Volkes, das nicht am Krieg gegen Deutschland
teilgenommen hat, weder als dessen Bündnispartner noch als dessen Gegner,
denn der Holocaust ist ein Relikt des Zweiten Weltkrieges. Es kann auch nur
in einem Land erfolgen, in dem es nicht strafbar ist, den Holocaust zu
bestreiten.
4. Offenkundigkeit statt Beweis. Erst unter
Berücksichtigung des unter 1 - 3 Dargestellten wird verständlich, wieso
alle in den Holocaustverfahren gestellten Anträge abgelehnt werden. Ich
habe das von Berlin und Schwering bis Düsseldorf, von Lüneburg bis
Manneheim, von Remscheid bis Eisenach und Erfurt überall erlebt. Die
Einlassungen der Angeklagten hätten genausogut unterbleiben können. Weder
im Plädoyer des Staatsanwaltes noch im Urteil fanden sie die geringsten
inhaltliche Berücksichtigung.
Nicht nur der Staatsanwalt als Ankläger, auch der
Vorsitzende und die Beigeordneten wußten offenbar vorab, was richtig ist.
"Wir haben ein Gesetz!" Damit waren sie Partei, sie vertraten aus
Überzeugung oder aus einem Abhängigkeitsverhältnis heraus die Anklage,
d.h. den jüdischen Ankläger. Für sie ist die Schuld des deutschen Volkes,
und damit auch ihr Mitbetroffensein, offenkundig. -
Das heißt nicht, daß es in Bielefeld so sein muß.
Ich bin als Verteidiger meines Volkes ebenfalls Partei, denn
ich verteidige mit diesem auch an mich selbst als Teil dieses Volkes, von
dessen singuluarer Schuld ich im Gegensatz zum Staatsanwalt nicht überzeut
bin.
Der Zweifel an der Richtigkeit der Anklage, das geäußerte
Verlangen nach Beweisen dafür, gilt aber als strafbar. So wurde es immer
wieder von Staatsalwalt und Vorsitzendem erklärt. Doch die Holocaust-Gläubigen
machen sich nicht klar, daß sie genau dadurch verstärkt Zweifel
hervorrufen und den schwerwiegenden Verdacht erwecken, keine Beweise für
ihre Anklage zu besitzen, was hinter der Offenkundigkeit versteckt werden
soll.
Bedarf es noch weiterer Beweise dafür, daß es sich bei all
diesen Holocaustverfahren nicht um einen Rechtsakt zur Ermittlung der
Wahrheit handelte?
Weil das in den genannten Verfahren so war, erübrigte sich
die Verteidigung. Juristische Argumente und Beweisanträge stießen ins
Leere. An wen sollten sie auch gerichtet sein? Auch die Grundrechte und die
Strafprozeßordnung spielten in einem solchen Tribunal - anders läßt es
sich nicht bezeichnen - keine Rolle.
Die Angeklagten, die Deutschen also, treten einmal als
Ankläger, einmal als Verteidiger, einmal als Richter auf. Sie wissen selber
kaum, was sie eigentlich sind.
Wer wollte da über wen ein Urteil fällen?
5. Was ist der Holocaust, und was ist er nicht? Um
Fehldeutungen vorzubeugen, muß noch einmal betont werden, was mit der
Infragestellung des Holocaust nicht bezweifelt wird:
- Es gab Konzentrationslager.
- Es wird auch nicht bestritten, daß ein Großteil der
Juden, die bereits 1933 den heiligen Krieg gegen Deutschland erklärten,
während des Zweiten Weltkrieges dorthin verbracht wurden. Dies geschah
insbesondere nach dem Scheitern der mehr als 40 Friedensangebote Hitlers an
England. (Martin Allen Churchills Friedensfalle liegt Ihnen als CD vor.)
- Es wird auch nicht bestritten, daß in diesen
Konzentrationslagern tausende von Juden ums Leben kamen: durch Alter,
Seuchen, kriegsbedingte Versorgungsschwierigkeiten und auch durch
Mißhandlung und Mord. Wieso wäre sonst der Lagerkommandant von Buchenwald,
Erich Koch, durch ein SS-Gericht wegen seiner Brutalität zum Tode
verurteilt und vor den Lagerinsassen hingerichtet worden?
Das alles sind furchtbare Begleitumstände eines
mörderischen Krieges, die jedoch auf allen Seiten vorkamen und keinesfalls
deutsches Sondergut sind - im Gegenteil.
Was unter Holocaust zu verstehen ist, sagt Frau Kurhofer-Lloyd
in dem Urteil gegen Ernst-Otto Cohrs und mch:
Der Begriff Holocaust bezeichnet im engeren Sinne den
während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland und in den von ihm
besetzten Ländern verübten Genozid an den europäischen Juden. Völkermord
(Synonym Genozid) bezeichnet die systematische und geplante Auslöschung
einer bestimmten Menschengruppe, eines Volkes oder einer Volksgruppe.
Dieser sorgfältig geplante und auch durchgeführte
Völkermord, dem angeblich sechs Millionen Juden zum Opfer fielen, soll das
einzigartige und unvergleichliche Menschheitsverbrechen des deutschen Volkes
sein, genannt Holocaust.
Doch solange dieser Holocaust nicht nachvollziehbar bewiesen
wird, bleibt er eine unverbindliche Behauptung. Die vorgelegten neuen
Erkenntnisse - und deren Zusammenfassung durch Germar Rudolf - widerlegen
ihn eher als daß sie ihn bestätigen.
Meine Damen und Herren, ich weiß auch nicht, wie in einem
solchen Verfahren jetzt vorzugehen ist. Aber eines ist gewiß, eine Geld-
oder gar Gefängnisstrafe wird keinen Zweifel beheben, keine Ungereimtheiten
erklären können. Eine Geld- oder Gefängnisstrafe kann auch nicht
gewonnenen Erkenntnisse widerlegen bzw bestätigen.
Sie versucht nur eines: die Menschen aus Angst vor Strafe
abzuschrecken, selbständig zu denken und zu forschen. Doch der Zweifel und
die Wahrheitssuche sind stärkere Impulse, wie sonst ließe sich die
zunehmende Zahl von Prozessen nach § 130 Volksverhetzung erklären - 60
Jahre danach!
Eine Strafe für das Verlangen nach eindeutigen Beweisen
für ein so furchbares Verbrechen, dessen wir Deutschen von den Juden
angeklagt werden, weckt vielmehr den Verdacht, daß es keine Beweise gibt.
Abschließend einige Sätze aus der Einleitung zu den
Vorlesungen von Germar Rudolf, der um seiner Forschungen willen inhaftiert
ist und sich z.Z. in Deutschalnd im Gefängnis befindet.
Ein Hauptcharakteristikum des Bösen ist, daß es das Fragen
verbieten und die aufrichtige Suche nach richtigen Antworten tabuisiert oder
gar bestraft. Dem Menschen aber das Fragen und das Suchen nach Antworten zu
verbieten, hieße, ihm das Menschsein zu verbieten, denn die Fähigkeit, zu
zweifeln und nach Antworten auf quälende Fragen zu suchen, ist ja wohl eine
der wichtigsten Eigenschaften, die den Menschen vom Tier unterscheiden. (a.
a. O. S. 10 f.)
Schlußwort
Hier in diesem Saal tritt Weltgeschichte in Erscheinung. Wir
wirken daran bewußt oder unbewußt mit. Wir tun dies in einem
geschichtsträchtigen Raum zwischen Teutoburger Wald und Porta Westfalica.
Hier fanden schon zweimal zukunftsentscheidende Kämpfe statt, zwischen den
Mächtigen und den, daran gemessen, Ohnmächtigen: Varus, der Römer, gegen
Herrmann, den Cherusker; Karl, der Franke, gegen Widukind, den Sachsen.
Im Verlauf der Zeit erwies es sich, daß in beiden Fällen
die zunächst Ohnmächtigen siegten. Widukinds Ururenkelin, Mathilde, wurde
erste deutsche Königin als Gemahlin Heinrichs I. und Mutter des ersten
deutschen Sachsenkaisers Ottos des Großen. Erweisen wir uns der Geschichte
dieses Raumes würdig! In dem gegenwärtigen Kampf handelt es sich um die
Anklage der Juden gegen das deutsche Volk, das größte Verbrechen der
Menschheit begangen zu haben, denn nichts anderes steht hinter allen
Strafprozessen wegen Leugnung des Holocaust. Ich habe versucht, dies in
meiner Einlassung deutlich zu machen.
Das Gericht hat unsere Anträge auf Befangenheit und
Aussetzen des Verfahrens bis zur Klärung der strittigen Fragen durch
Historiker abgelehnt. Sie tun dies, weil Sie auf dem Offenkundigkeitsdogma
beharren. Offenkundig ist aber die Nicht-Offenkundigkeit. Das beweisen
zahllose neuere Forschungsergebnisse, Beweisanträge und Einlassungen vor
Gericht, sowie Fritjof Meyers "neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde"
und die Vorlesungen von Germar Rudolf aus dem Jahr 2005.
Der Holocaut entbehrt bis heute der naturwissenschaftlich
eindeutig gesicherten Beweise von Seiten der Ankläger. Stattdessen wurden
die Offenkundigkeit und ein Erörterungsverbot eingeführt. Eine Tatsache
bedarf keines Gesetzes, und eine falsche Meinung wird durch ein Gesetz nicht
richtiggestellt.
Ich gehe nicht davon aus, daß Juristen die Leidensberichte
KL-Überlebender, wie sie auch heute noch in Schulen herumgereicht werden
und in öffentlichen Veranstaltungen auftreten, als Beweis für den
Holocaust ansehen. Diese Berichterstatter beweisen lediglich, daß es
Überlebende gab und gibt, und - daß sie eine blühende Phantasie haben.
Ich erinner hier nur als Beispiel an drei Aussagen solcher Überlebender. )
s. auch G.R. S. 438 FF.)
In der Jüdischen Allgemeinen vom 17. September 1998 unter
der Überschrift Auschwitz als Phantasialand von Nea Weissberg-Bob wird Der
Fall Wilkomirski, die Lust, Opfer zu sein, behandelt.
Dessen Buch über seine qualvoll durchlebte KZ-Hölle erwies
sich nach Recherchen eines jüdischen Schweizer Journalisten als reine
Erfindung. Wilkomirski war als Schweizer namens Bruno Doesekker nie in einem
KZ, seine Leidensgeschichte demnach Lüge oder eben blühende Phantasie?
Das zweite Beispiel erst aus dem vorigen Jahr, von
verschiedenen Medien, auch dpa, berichtet, wird sehr ausführlich in der
brasilianischen Tageszeitung O estado de Sao Paulo vom 15. Mai 2005
behandelt, und selbstverständlich in Portugal und Spanien. (siehe auch
Süddeutsche Zeitung vom 12. Mai 2005)
Es handelt sich hier um den langjährigen Präsidenten des
Freundeskreises Mauthausen, der als prominentestes spanisches Opfer des
deutschen NS-Regimes bekannte Enric Marco. Marco hielt hunderte von
Vorträgen über seine Leiden, gab eine Autobiographie heraus und wurde mit
einem Orden ausgezeichnet. In seiner Autobiographie und in seinen Vorträgen
berichtete er immer wieder über seine Leiden im KL Flossenburg. Bei
Nachforschungen in diesem Konzentrationslager erwiesen sich seine Berichte
als Lüge. Er ist nie dort gewesen. Klammheimlich wurde Enric Marco als
Präsident abgesetzt und von der Rednerliste für den Holocaustgedenktag
gestrichen. Marco gestand: Ich log, weil mir die Leute (dadurch) mehr
Aufmerksamkeit schenkten.
Als drittes sei noch kurz hingewiesen auf den Bericht in The
Gazette, Montreal, vom 5. August 1993. Die Zeitung berichtet sehr
ausführlich von einem Juden, Moshe Peer, der fünfmal als Elfjähriger eine
Vergasung in Bergen-Belsen überlebt haben will und darüber in Kanada
Vorträge gehalten hat, ausgerechnet in Bergen-Belsen, wo wirklich niemand
behauptet, daß es dort Gaskammern gegeben hätte. Wenn Zeugenaussagen der
widersprüchlichsten Art die einzigen Beweise sind, die die Ankläger
vorlegen, dann wird verständlich, warum sie auf der Offenkundigkeit und dem
Erörterungsverbot bestehen. Aber unverständlich bleibt, wieso Juristen
sich damit begnügen.
Für uns Deutsche dagegen besteht die Verpflichtung, unser
Volk zu verteidigen und nun endlich eine sachliche, öffentliche Erörterung
der von den Revisionisten vorgelegten Forschungsergebnisse durchzusetzen.
Sie können nicht länger ignoriert und als Straftat verfolgt werden. Was
ist das für ein Land, in dem ernsthaft nach historischer Wahrheit strebende
Männer zu Gefängnisstrafen verurteilt werden? Der Politologe Udo Walendy,
der Studiendirektor Ernst Günter Kögel, der Diplomchemiker Germar Rudolf,
Oberstarzt Dr. Rigolf Hennig, die Rechtsanwälte Horst Mahler, Manfred
Roeder, der Studienrat Günter Deckert, der englische Historiker David
Irving, der Franzose Prof. Dr. Robert Faurisson (falls er deutschen Boden
betritt), der Deutsch-Kanadier Ernst Zündel, um nur die bekanntesten Namen
zu nennen.
Auf Grund ihrer unliebsamen Forschungsergebnisse, bzw. der
Veröffentlichung solcher, wurden sie zu Straftätern erklärt. Dies
geschieht in einem Land, das die Freiheit der Forschung und Lehre sowie die
Freiheit von Meinung und Presse allen Gesetzen übergeordnet in seinen
Grundrechten beschworen hat. Warum werden die Arbeiten der Revisionisten
ignoriert, ja sogar strafrechtlich verfolgt? Doch sicher nicht, weil sie
leicht zu widerlegen und einfach falsch sind. Dann würden sie mit
Frohlocken auseinandergenommen werden, um die Unhaltbarkeit aller
revisionistischen Aussagen zu beweisen. Verboten werden sie nur, wenn sie
dem Offenkundigkeitsdogma gefährlich werden können, wenn sie eine
wissenschaftliche Disputation auslösen würden. Mit einem Wort: verboten
aus Furcht vor der Wahrheit.
Doch eine sorgfältige wissenschaftliche Untersuchung der
Argumente für und wider den Holocaust wird für beide Seiten immer
dringlicher und unerläßlich. Für den Ankläger besteht die Gefahr, sich
lächerlich zu machen, falls er seine Anklagen nicht beweisen lassen wollte,
und für den Angeklagten ist die Klärung der Schuldfrage
überlebensnotwendig.
Diese Klärung ist nicht Aufgabe von Juristen. Aber sie zu
fordern, liegt ebenfalls in ihrem Interesse.
Wird dies verweigert, bedeutet es das Ende der
Geschichtswissenschaft, und falls weiterhin Gerichte ohne Beweisführung
verurteilen, auch das Ende einer Rechtssprechung. Ich gebe auch folgendes zu
bedenken: Eine Strafe für das Leugnen einer im Dritten Reich begangenen
Straftat setzt voraus, daß vorerst geklärt wurde, ob die bestimmte
Straftat tatsächlich begangen wurde. Wäre das über jeden Zweifel erhaben
und unbestritten, dann würde der arme Irre, der das nicht begreift,
ausgelacht, aber nicht eingesperrt, geschweige denn ihm ein Prozeß gemacht.
Geschieht das, beweist der Ankläger damit nur, daß er nichts mehr
fürchtet als eine wissenschaftliche Überprüfung seiner Anklage, weil der
Beweis fehlt. Mit jedem neuen Holocaustverfahren ergibt sich eine
Erweiterung der Erkenntnisse.
Und so wächst auch mit jedem Verfahren die Hoffnung, daß
die Abhängigkeit der Justiz und die Fehlinformation als Ergebnis der
Umerziehung bewußt werden. Es ist also zu erwarten, daß mehr und mehr
Richter nicht mehr bereit sind, gegen ihren Amtseid zu verstoßen, sondern
nur ihrem Gewissen und der Wahrheit folgen.
Ein neues Blatt der Geschichte wird in dem Augenblick
aufgeschlagen, wo Richter und Schöffen eines Gerichtes gemeinsam erklären,
daß sie sich den Auffassungen von Amtskollegen, wie z.B. dem ehemaligen
Vorsitzenden des Landgerichts Hamburg, Günther Bertram, anschließen.
Dieser hatte in der Jungen Freiheit im Februar diesen Jahres erklärt:
"Meinungen müssen sich im Härtetest öffentlicher Diskussionen
durchsetzen und er in ihnen - nicht vor dem Kadi - scheitern." Und
weiter stellt er fest: "Es wird neuerdings Geschichtsschreibung nicht
mehr von den Historikern betrieben, sondern von Staats wegen unter Drohungen
verordnet."
Dagegen haben sich auch kürzlich 19 französische
Historiker öffentlich verwahrt, indem sie erklärten, daß weder Politik
noch Justiz für die Geschichtsschreibung kompetent und zuständig seien.
Dies sind nur zwei Beispiele. Es gäbe ihrer viele, die beweisen, daß
Richter, die sich solcherart entscheiden, nicht alleine stehen.
Wir tragen als Deutsche gemeinsam eine große Verantwortung.
Und ich weiß, daß Augen in aller Welt erwartungsvoll hierher schauen, auf
das Bielefelder Landgericht zwischen Teutoburger Wald und Porta Westfalica.
Ursula Haverbeck
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Please write to Ernst Zündel, let him know that he is not
alone:
Ernst Zundel
JVA Mannheim
Justiz-Vollzugsanstalt
Herzogenried Strasse 111
D 68169 Mannheim
Germany
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