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March 16, 2006
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14.03.2006
Schauprozeß gegen
Zündel wieder einmal auf unbestimmte Zeit vertagt (14.03.06)
Abgelegt unter:
Allgemein - Schriftleitung @ 16:07
Ernst Zündel
Mannheim / Ba-Wü:
Am 9. März fand das bisherige Verfahren gegen den Dissidenten
Ernst Zündel vor dem Mannheimer Landgericht wieder einmal ein
jähes Ende, nachdem Richter Ulrich Meinerzhagen den Ausschluß der
Wahlverteidigerin Sylvia Scholz vom Prozeß beantragte. Bereits der
erste Prozeß war seinerzeit gescheitert, nach dem der gleiche Richter
Scholz das Mandat für die Verteidigung Zündels entzogen hatte. Über ihren
gänzlichen Ausschluß vom Verfahren soll nun das Oberlandesgericht in
Karlsruhe entscheiden.
Das Gericht wirft Scholz vor, sie würde den Prozeß sabotieren und als
Forum zur politischen Agitation benutzen. Ein Vorwurf der nicht ganz
nachvollziehbar ist, da es sich bei diesem Prozeß bekanntermaßen um ein
rein politisches Verfahren handelt, bei de beide Seiten um ihre
politischen Bekenntnisse streiten. Lediglich das Gleichgewicht der Kräfte
ist sehr ungleichmäßig verteilt.
=====
In einem Erlebnisbericht vom Verhandlungstag, der
vorgestern vom Infoportal 24 veröffentlicht wurde, heißt es über
die Ereignisse des Tages wie folgt:
“Wiederum reichte der Saal nicht aus, um uns Sympathisanten Raum zu geben,
Zündel wurde durch lang anhaltenden Beifall begrüßt, den der Richter
erneut verbot und Strafen von bis zu 1.000,- bzw. 7 Tagen Ordnungshaft
androhte. Die Verhandlung begann mit einer erwarteten Ablehnung eines
Befangenheitsantrages Zündels gegen den Richter, wobei lächerlicherweise
wieder argumentiert wurde, ein "vernünftiger" bzw. "verständiger"
Angeklagter stelle keine solchen Anträge. Er hat sich also ohne Widerstand
aburteilen zu lassen oder was?
Rechtsanwältin Stolz hatte, um einer eventuellen Entfernung ihrer Person
zuvorzukommen, einen umfangreichen Ordner mit Anträgen und Stellungnahmen
abgegeben. Die anderen Verteidiger verlangten Kopien derselben durch das
Gericht, was der Richter abblocken wollte mit der Begründung, sie könnten
ja bei ihrer Kollegin Einsicht nehmen. Es kam zu einem lautstarken Streit
zwischen Richter und RA Rieger, wobei letzterer richtigerweise feststellte,
daß der Richter dem Prozeß nervlich nicht gewachsen sei und ihn doch an
einen Kollegen abgeben solle. Danach sollte die Beweisaufnahme wiederholt
werden, aber zuvor durfte, man höre und staune, RA Stolz das tun, was ihr
sonst verboten wurde, nämlich sprechen: sie rügte den Richter wegen seiner
nachweisbaren Lügen und Bedrohung der Verteidiger. So sprach sie und das
ließ der Richter, der ganz offensichtlich ein starkes Beruhigungsmittel
genommen haben mußte, seltsamerweise durch und was knallte sie ihm nicht
alles um die Ohren: Š, er trotzdem gesetzlich verpflichtet sei, Angeklagte
deswegen zu verurteilen, er damit aber gegen seinen Amtseid verstoße, nach
bestem Wissen und Gewissen nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.
Dieses Verfahren sei ein "Scheinprozeß" und geradezu ein "Geisterverfahren".
Das Entziehen des Wortes für die Verteidigung sei nichtig und das
Weiterreden eine Notwehr für den Angeklagten und das Deutsche Reich! Dann
wollte sie die vorher zu den Akten gegebene (s. o.) "Richtigstellung
tatsächlicher Art" verlesen, was ihr der Richter untersagte und dann den
Prozeß kurz unterbrach, um sie RA Bock wenigstens einmal vorher lesen zu
lassen, jedoch nur diesen, eine Falle!
Als RA Rieger dieses Recht für sich proklamierte, sagte der Richter, er
hätte ja Einsicht nehmen können, wogegen Rieger erfolgreich Stellung nahm,
daß ihm dies dann als "Aktendiebstahl" ausgelegt worden wäre und ihm unter
diesem Vorwand weitere Akteneinsicht verwehrt werden würde. Der Richter
mußte sich geschlagen geben und unterbrach erneut. Dann verkündete RA
Rieger, daß er die iranische Botschaft um eine internationale
Beobachterkommission bitten wolle, denn in islamischen und selbst in
kommunistischen Staaten waren und sind abweichende Auffassungen über die
Vergangenheit nicht strafbar. Dann brachte er das Beispiel das Š6 - 4
gleich 2 ist! Jetzt unterbrach der Richter den Prozeß erneut und jetzt
sollte sich zeigen, wofür der Richter die drei Wochen Verhandlungspause
genutzt hatte: Er verlas nach einer kurzen Pause einen so ellenlangen
Antrag, den er niemals in dieser kurzen Zeit geschrieben haben konnte: die
Hauptverhandlung wird auf unbestimmte Zeit vertagt, bis das
Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe über seinen Antrag entschieden habe, RA
Stolz gegen jedes Recht (!) vom Prozeß auszuschließen! Das ist solch eine
Rechtsverhöhnung, hier zeigt die alliierte Willkür ganz offen ihre
häßliche Fratze! Allerdings kamen interessante Zitate aus den Akten, die
nicht öffentlich verlesen werden durften: daß das von den Alliierten den
Deutschen eingeimpfte Schuldbewußtsein unser Volk töte, daß die Š
klassischer Ketzerprozeß auf dem Weg zur Befreiung des deutschen Volkes
sei oder Š - sehr hörenswert!
Obwohl der Prozeß damit eigentlich schon abgebrochen war, gelang es doch,
RA Dr. Schaller aus der urdeutschen Ostmark noch, eine Gegendarstellung zu
verlesen: die Verweigerung der Beweisaufnahme sei abwegig, Bestreiten und
Leugnen Vorwurfs gegen Zündel seien zwei verschiedene Dinge, denn man
könne nur gegen besseres Wissen leugnen, was man selbst für wahr halte.
Zündel jedoch hielt und halte es für unwahr, insofern leugne er es nicht,
sondern bestreite ihn nur aufgrund besseren Wissen, das der Richter leider
nicht habe und nachzuarbeiten hätte.
Die Formulierung des § 130,3 StGB sei entlarvend, daß hier "Unbelehrbare"
und "Ungläubige" (!) bestraft werden sollen. In welcher Zeit leben wir
eigentlich? Im 16. Jahrhundert, wo es hieß: cuius regio, eius religio =
wessen Gebiet, dessen Glaube = in der BRD hat man an gewisse Dinge zu
glauben oder man wird verurteilt?
Als die RA Rieger und Stolz dann auch noch etwas ausführen wollten, brach
der Richter den Prozeß ab, er ist bis zur Entscheidung des OLG-KA und
damit auf unbestimmte Zeit vertagt und damit bereits das dritte Mal
geplatzt. Sie werden ihn wohl irgendwie durchboxen, gegen Ernst Zündel,
Germar Rudolf und Siegfried Verbeke, aber sie müssen dabei die Hosen
herunterlassen und jedem, der nur einen einzigen Tag an einem solchen
Prozeß teilgenommen hat, öffnen sich die Augen über die alliierte Diktatur
in Deutschland! Freiheit für Ernst Zündel und alle anderen Revisionisten!
Siehe auch AFP 09.03.06 16:16
ddp 09.03.06 14:47
Infoportal 24 12.03.06
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alone:
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