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March 24, 2006
Wenn man ein Beispiel von
Falschinformation durch Medien sucht, dann ist der hier folgende New Yorker
Artikel in seiner Unverfrorenheit ein Muster dafür!
Ich bin überzeugt, daß manche
von unseren eher wissenschaftlich orientierten Revisionisten über diese „Nachricht“
etwas zu sagen haben; ich will Euch nach allem, was ich im Gespräch mit
Ernst davon aufgegriffen habe, nur einen Geschmack davon vermitteln.
Zuerst, als ich mit Ernst
bekannt wurde und etwas über den „Holocaust“ genannten Betrug kennenlernte,
fragte ich ihn: Hättest Du nur einen Wunsch frei, um diesen Stall
auszumisten, was würde das sein?“ Und seine Antwort war: „Ich wollte, daß
die Aufzeichnungen in Arolsen für die Öffentlichkeit freigegeben würden. Wir
könnten dann die Sache ein für allemal klarlegen. Mit Datenbanken wäre das
eine Angelegenheit von ein paar Wochen!“
Wie ich später von
anderen hörte, sind es die Revisionisten, welche die Dokumente aus Arolsen
verfügbar machen wollen. Die Holocaust-Lobby andererseits ist es, die seit
1979 den Zugang versperrt – dem Jahr, als das den Holocaust entlarvende
Institute for Historical Review gegründet wurde!
Warum schreien sie JETZT so,
es möge ihnen geöffnet werden? Wollen sie die wesentlichen Statistiken
darüber in die Hände bekommen, was tatsächlich geschehen ist und was nicht –
und vielleicht dann ganz zufällig ein Feuerchen veranstalten?
Meine Vermutung ist, daß
entweder Ernst oder Germar Rudolf die Auslöser sind, diese Archive zu
öffnen!
Übrigens hat Biedermann [der
Archivdirektor] in Ernsts Holocaustprozeß 1988 in Toronto ausgesagt, wovon
ein Auszug auf der Zundelsite zu finden ist.
http://www.zundelsite.org/english/dsmrd10biedermann.html
Aufregung zwischen USA und
Deutschland
wegen umfangreichen
KZ-Archivs
Es herrscht Erregung wegen
eines Ersuchens der Vereinigten Staaten, eine riesige Informationsquelle
über den Holocaust zu öffnen, die in den Akten des Suchdienstes in Arolsen
zu finden ist.
Teils auf Dokumenten beruhend,
die von alliierten Streitkräften gesammelt wurden, als sie
Konzentrationslager der Nazis befreiten, erstrecken sich die Akten bei
dieser Einrichtung über etwa 25 km und enthalten Informationen über 17,5
Millionen Menschen. Es handelt sich um eins der größten Archive überhaupt.
Die Sammlung ist
einzigartig in ihren sehr persönlichen Details der Katastrophe, was die
Frage des offenen Zugangs so heikel werden läßt. Die Papiere dürften offen
legen, wer in welchem Lager wegen Läusen behandelt wurde, welches teuflische
medizinische Experiment an welchem Häftling ausgeführt wurde und warum, wer
von den Nazis wegen Homosexualität oder Mord oder Inzest oder Pädophilie
beschuldigt wurde und welche Juden kollaborierten und wie sie dazu gebracht
wurden, das zu tun.
Seit Ende des Zweiten
Weltkriegs hat der Suchdienst, der als Zweig des Internationalen Komitees
vom Roten Kreuz arbeitet, die Akten dazu benutzt, um Menschen dabei zu
helfen, die Schicksale von Verwandten zu klären, die in dem mörderischen
Strudel des Naziterrors verschwunden sind. Jetzt, 60 Jahre nach Kriegsende,
sagen die Vereinigten Staaten, daß die Aufgabe im Wesentlichen erfüllt sei
und es Zeit ist, das Archiv zu öffnen und es zu kopieren, sodaß es auch in
anderen Ländern aufgehoben werden kann und damit Historikern verfügbar wird.
„Die US Regierung begünstigt
die Öffnung aller Dokumente zum Holocaust“, sagte Edward O`Donnell, der
Sonderbeauftragte für Angelegenheiten des Holocaust beim US Außenministerium.
„Unser Ziel ist, das Archiv zu öffnen, und wir werden weiterhin darauf
dringen.“
Doch dieses Drängen stieß auf
eine Mauer von rechtlichen und verfahrensmäßigen Einwänden – von Charles
Biedermann, dem Funktionär des Roten Kreuzes, der zwanzig Jahre lang
Direktor des Suchdienstes gewesen ist, und von den Regierungen Deutschlands
und Italiens. Die Atmosphäre innerhalb der internationalen aus 11 Nationen
bestehenden Kommission , welche die Maßnahme leitet, ist giftig geworden.
Bei Sitzungen zur Besprechung der Öffnung des Archivs haben deutsche
Beamte gefragt, ob es wirklich das Interesse von irgend jemand sei, in der
Öffentlichkeit Anklagen zu sehen, die sich um Juden als Mörder und
Homosexuelle handeln. Weil die deutschen Schutzgesetze viel strenger sind
als diejenigen in den Vereinigten Staaten, sind deutsche Behörden besorgt,
daß eine Öffnung zu Verfahren führen könnte, weil persönliche Information
unrechtmäßig herausgegeben wird.
Ein breiter Zugang zu den
Papieren könnte ebenfalls neue Ansprüche zur Wiedergutmachung hervorrufen.
„Dies ist ein Skandal und ein
großer Makel auf dem Bild Deutschlands,“ sagte Sara Bloomfield, Direktorin
des United States Holocaust Memorial Museum in Washington, das begierig
gewesen ist, Kopien der Akten zu erhalten.
Paul Shapiro, Direktor für
Fortgeschrittene Holocaust-Studien in dem Museum, beschuldigte Deutschland
„mißbräuchlicher Versuche, einen Konsens zu erzielen“ und „den Vorgang
abzuwürgen“. Er setzte hinzu: „Diese Akten zu verstecken, ist eine Art von
Holocaustleugnung.“
Solch starke Worte stehen im
Gegensatz zu dem allgemein positiven Tenor in den deutsch-amerikanischen
Beziehungen in Angelegenheiten des Holocaust, selbst im Verlauf von so
schwierigen Verhandlungen , die im Jahr 2000 zu Deutschlands Zusage führten,
frühere Sklavenarbeiter der Nazis zu entschädigen.
Deutschland ist empört über
die Zumutung, es verschleppe die Sache. „Ich erhebe Einspruch gegen die
Behauptung, wir hätten etwas zu verbergen oder seinen nicht kooperativ,“
sagte Wolfgang Ischinger, der deutsche Botschafter in den Vereinigten
Staaten. „Der Vorwurf ist falsch.“
Der Zusammenstoß hat
einige seiner Wurzeln in der komplexen Geschichte und der verworrenen
rechtlichen Struktur des Suchdienstes. Gegen Ende des Krieges eingerichtet,
ist er lange gemäß den Bedingungen der Bonner Vereinbarungen von 1955
geführt worden, welche die deutsche Souveränität wieder herstellten.
Dieser Vertrag besagt, die
Einrichtung müsse „alle angemessenen Schritte unternehmen, um eine
Verbreitung von Information über eine Person oder Personen zu vermeiden,
welche die Interessen der Person oder von interessierten Personen oder von
Verwandten beeinträchtigen könnte.“
Im Wesentlichen beschränkt
der Vertrag Zugang zu Informationen für die Verfolgten selbst, ihre
Verwandten oder gesetzlichen Vertreter. Doch die Vereinbarung besagt auch,
daß die Regierungen der 11 Nationen der Kommission das Recht haben,
Dokumente zu prüfen. Diese Staaten sind die USA, Großbritannien, Frankreich,
Deutschland, Italien, Belgien, die Niederlande, Griechenland, Israel, Polen
und Luxemburg.
Deutschland und Herr
Biedermann sagen, daß vor Öffnung der Archive der Vertrag aufgebessert
werden muß. Das erfordert Einstimmigkeit und darauf folgende Billigung
nationaler Bestimmungen. Der Vorgang würde Jahre in Anspruch nehmen, selbst
wenn eine schwer faßbare Einstimmigkeit zu erreichen wäre.
„Als Direktor muß ich
meine Aufträge ausführen,“ sage Herr Biedermann. „Mein Vorgesetzter ist das
Internationale Komitee vom Roten Kreuz, mein Auftraggeber sind die 11
Staaten. Wenn sie entscheiden, daß die Archive geöffnet und Kopien an
andere Länder gegeben werden können, und wenn das Thema rechtlicher
Verpflichtungen angesprochen wird, werde ich selbstverständlich Folge
leisten. Aber derzeit gibt es kein Mandat für historische Forschung.“
Letzten Monat gab der Direktor
auf der Webseite des Suchdienstes eine jetzt zurückgezogene Erklärung heraus,
die besagte, daß Herausgabe von Kopien und Akten an Andere “gegenwärtig
weder moralisch noch rechtlich zu rechtfertigen“ sei.
Die Vereinigten Staaten,
während sie bereit sind, für eine Verbesserung der Bonner Vereinbarungen zu
arbeiten, sind ungeduldig. Sie bringen vor, sie hätten nie
Eigentümerrechte an den Papieren in Arolsen abgegeben, daß alle 11 Staaten
das Recht haben, sie zu prüfen und daß es kein rechtliches Hindernis gibt,
sie sofort zu kopieren und zu verlagern.
Doch die deutsche Regierung,
die bereits 80 Milliarden Dollar an Reparationen gezahlt hat, ist daran
interessiert, daß Fragen der rechtlichen Verpflichtung sorgfältig
klargestellt werden, bevor Arolsen aufgemacht und sonst wo verfügbar
gemacht wird.
„Wir müssen die Frage
ansprechen, wem gestattet sein wird, was mit den Daten zu tun und wer
rechtlich die Verantwortung trägt, wenn jemand Mißbrauch damit treibt,“
sagte Herr Ischinger. „Es gibt da Zonen rechtlicher Schwierigkeiten.“
Die rechtlichen Fragen
sind in der Tat vielschichtig. Aber sechs Jahrzehnte nach dem Krieg scheint
es klar, daß die Öffnung von Arolsen eine wesentliche Rolle beim Auffüllen
des häßlichen Gewebes der Naziverbrechen spielen würde. „Wir müssen alle
Punkte miteinander verbinden,“ sagt Ms. Bloomfield.
Nebenbei, der Suchdienst ist
in Schwierigkeiten. Sein vom deutschen Staat vorgesehener Haushalt ist im
Rahmen der nationalen Sparmaßnahmen beschnitten worden. Sein Personal ist
von mehr als 400 auf 360 vermindert worden. Sein Rückstand unbeantworteter
Suchanfrage liegt bei über 400 000, teils, weil eine Welle von Anfragen im
Zusammenhang mit Zahlungen an Zwangsarbeiter beantwortet werden mußten.
Menschen, die wissen wollen, was mit ihren Angehörigen geworden ist,
brauchen oft Jahre, um Antwort zu erhalten.
Der Vorgang, digitalisierte
Kopien von Papieren herzustellen, ist schmerzhaft langsam gewesen, erst 55
Prozent der Dokumente sind elektronisch kopiert worden. Dieses Kopieren,
eine notwendige Voraussetzung zu jeder Weitergabe., wird mehr als 2 Jahre in
Anspruch nehmen, sagt Herr Biedermann. Das scheint mehr Zeit zu sein, als
die Vereinigten Staaten bereit sind zu warten. Im vergangenen Juni bei
einer Konferenz der Kampfgruppe der 20 Länder zur Internationalen
Zusammenarbeit bei der Holocausterziehung, -erinnerung und -forschung
wurde eine Erklärung abgegeben, die „das Unternehmen sofortiger Schritte ,
um das Archiv Arolsen für Gelehrte und andere Forscher zu öffnen“ [verlangte]
Sie besagte, daß die internationale Kommission der 11 Nationen diese
Angelegenheit in dringlicher Weise vortragen solle.
Doch keine Dringlichkeit
ist erkennbar geworden trotz der Tatsache, daß alle 11 Länder in der Arolsen
kontrollierenden Kommission Mitglieder der Kampfgruppe von 20 Nationen sind.
Eine Versammlung von Anwälten aus der Kommission ist für später in diesem
Monat in Luxemburg geplant. Sie wird von einer Zusammenkunft von führenden
Funktionären im Mai gefolgt sein, einschließlich Mr. O`Donnell, der
klarmachte, daß er dann gern in der Auseinandersetzung eine Entscheidung
sehen würde.
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