|
|
March 27, 2006
Von Volker Zastrow
MANNHEIM, 24. März. Alles im Phaeton sagt:
Geschafft. Auf die Ästhetik seiner Armaturen setzt allenfalls das Display
mit der Aufschrift "Volkswagen" einen süffisanten Akzent. Das nächtliche
Frankfurt scheint aus der Limousine in gläserne Unwirklichkeit entrückt.
Windharfenklänge verzwirbeln Dampffähnchen am Fahrzeugheck. Der
wohltemperierte Wählhebel des Automatikgetriebes schmiegt sich in Kempfs
Hand wie das Knie der Lollobrigida. Aus seiner Kanzlei im Westend genießt
Eberhard Kempf den Blick auf den Palmengarten. Die Räume bewahren eine
Reliquie: die Robe mit dem Riß, der entstanden ist, als Amtsrichter Schwalbe
den Rechtsanwalt 1978 in einem Verfahren gegen Mitglieder des
Kommunistischen Bundes Westdeutschland von der Polizei gewaltsam aus dem
Saal entfernen ließ.
Nicht jede linke Anwaltskarriere führt auf die
preisgekrönten Klima- und Massagesitze deutscher Oberklasselimousinen. Doch
ein Gutteil jener Prozeßvertreter, die vor Jahrzehnten durch die harte
Schule der Konfliktverteidigung gegangen sind, ist auffallend erfolgreich.
Kempf verteidigte Weyrauch und Kohl, sein derzeit bekanntester Klient ist
Josef Ackermann der Streitwert des Verfahrens beläuft sich auf etwa hundert
Millionen Euro. Andere ehemals linke Strafverteidiger sind angesehene
Professoren oder bekannte Politiker geworden.
Der letzte große politische Prozeß für die Linke galt vor
zehn Jahren einem libanesischen Angeklagten, der ein Asylbewerberheim in der
Lübecker Hafenstraße angezündet haben sollte. Er wurde freigesprochen. Wie
so mancher Zuschauer etikettierten sich damals die Verteidigerinnen mit
emaillierten Sowjetsternen. Sie hatten eine öffentliche Kampagne gegen den
Staatsanwalt angezettelt. Allerdings begegneten ihnen die Richter
respektvoll - während der damalige Sprecher des Lübecker Landgerichts,
Wolfgang Neskovic, sie diskret unterstützte, indem er etwa sogenannten
internationalen Kommissaren Vorzugsbedingungen verschaffte.
Auch im Mannheimer Verfahren gegen den 66 Jahre alten Ernst
Zündel, der unter anderem wegen Volksverhetzung angeklagt ist, hätte die
Verteidigung gern eine "internationale Beobachterkommission" im Saal. Der
Anwalt Jürgen Rieger erwog in der Hauptverhandlung, sich damit an die
iranische Botschaft zu wenden. Schon zu Beginn des Verfahrens im vergangenen
November hatte die Anwältin Sylvia Stolz sich auf den Karikaturenstreit und
die Äußerungen des iranischen Staatspräsidenten Ahmadineschad zum Holocaust
berufen. An ihrer Robe nistet eine Medaille mit dem Reichsadler und der
Aufschrift "Deutsches Reich 2005". Die tragen auch etliche der zahlreich
erschienenen Anhänger Zündels, von denen viele zuletzt keinen Einlaß mehr in
den vollbesetzten Saal fanden. Sie ist einem Fünfpfennigstück der
Besatzungszeit nachgebildet und soll, wie Horst Mahler auf Nachfrage
gefällig erläutert, von der 2005 begonnenen "Abwicklung der Bundesrepublik"
künden.
Der Umgang mit politischen Symbolen (darunter das
Palästinensertuch), Agitation im Gerichtssaal, das Beziehungsgefüge zwischen
Angeklagtem, Anhängern und Verteidigung, der Einsatz des gesamten Arsenals
der Strafprozeßordnung durch die Verteidiger mit Ablehnungs- und
Beweisanträgen, Eskalations- -und Verschleppungstaktiken, die unübersehbare
Anwesenheit von Sicherheitskräften in stattlicher Zahl und die übersehbare
von Staatsund Verfassungsschutz im Publikum allseits wilde Empörungslust,
Gebrüll von Richtern und Verteidigern, Respektlosigkeiten aller Art,
gequälte Reizbarkeit des Vorsitzenden Richters -all das sind typische
Merkmale politischer Prozesse.
Die rechten Verteidiger haben von den linken gelernt. Horst
Mahler ist das lebende Bindeglied. Er wirkte schon in den sechziger Jahren
als der mit Abstand bekannteste Anwalt der Linken an zahlreichen politischen
Prozessen mit. Viele der späteren RAF-Anwälte haben sich Mahlers Taktiken
abgeschaut - etwa der spätere Innenminister Otto Schily oder Mahlers
früherer Referendar Christian Ströbele. Während Schily damals "die Brücken
zur bürgerlichen Gesellschaft" hauptsächlich mit Worten hinter sich
abgebrochen hatte, ließ Mahler Taten folgen. Er gehört zu den Mitgründern
der RAF. Als Angeklagter wurde er von Schily und Ströbele verteidigt, und
1988 erkämpfte ihm der spätere Bundeskanzler Schröder die Wiederzulassung
als Rechtsanwalt. Auch Kempfs Mandant war er schon.
Der politisierende Anwalt ist der politisierende Mensch - in
seinem kritischen, radikalen oder extremistischen Aggregatzustand. Erreicht
er den äußersten dieser drei Zustände, hat der Mensch den Anwalt konsumiert.
Mahler war da nicht der einzige. Die RAF-Anwälte Klaus Croissant, Jörg Lang,
Eberhard Becker, Siegfried Haag, Arndt Müller, Armin Newerla wurden, in
unterschiedlichem Grade, zu Mittätern ihrer Mandanten. Andere definierten
ihre Grenze anders: Ströbele sprach Baader mit "Genosse" an und organisierte
"kollektive Verteidigung", Schily dagegen wollte von Baader "Herr Schily“
ge-nannt werden. Doch wie jetzt Frau Stolz, so schrie damals Schily, als ihm
in Stamm- heim der Vorsitzende Richter Prinzing das Mikrofon abgestellt
hatte: "Das läuft bei mir nicht!" Er sprach mit lauter Stimme einfach weiter.
Ein andermal beantragte Schily, dem Vorsitzenden das Wort zu ent-ziehen,
weil der nicht zur Sache spreche.
Wortgefechte zwischen Schilly und Prinzing verliefen
mitunter so: "Nein." – „Goch“ – „Nein“ – „Doch.“ Prinzing wollte einen
Beschluß vortragen. Schilly sagte: "Das interessiert mich nicht." Nicht der
Richter habe das Wort. Ähnlichen Mustern folgt auch der Gedankenaustausch
zwischen Verteidigerin Stolz und Richter Meinerzhagen in Mannheim. Das
Gericht hat nun beim Karlsruher Oberlandesgericht beantragt, die
Verteidigerin auszuschließen. Auch da erging es Schily und Ströbele in den
frühen siebziger Jahren nicht anders.
"Sabotage des Verfahrens" werfen die Mannheimer Richter der
Verteidigerin vor. Sie könne das Verfahren nicht sabotieren, weil es keines
sei, entgegnet Frau Stolz. "Das ist hier kein Verfahren, das ist eine
Kriegshandlung." Das Gericht argumentiert in seinem Vorlagebeschluß mit Frau
Stolz' antisemitischer und verfassungsfeindlicher Hetze. Sie folge dabei
einer gemeinsam mit Horst Mahler erarbeiteten, Konzeption, die sie in der
Hauptverhandlung "eins zu eins" umsetze. So werde gegen das vorläufige
Berufsverbot verstoßen, das das Amtsgericht Tiergarten gegen Mahler verhängt
hat. Außerdem hatte das Amtsgericht nahegelegt, den mittlerweile siebzig
Jahre alten, betont gelassen auftretenden Mahler auf "die Möglichkeit
altersbedingter Abbauprozesse" hin untersuchen zu lassen, was inzwischen
ohne positiven Befund geschehen ist.
Tatsächlich besprechen Mahler und "Sylvia" sich in allen
Verhandlungspausen;. dem Verteidiger Dr. Schaller ruft Mahler aus dem
Publikum Hinweise zu. Im Gegensatz zu Schaller schöpft aber Frau Stolz sogar
ihre Schriftsätze aus denen Mahlers. Das Mannheimer und weitere
Volksverhetzungsverfahren sollen zu dessen "Feldzug" gegen die deutsche
Justiz gehören. Einen 475 Seiten umfassenden bizarren Beweisantrag, den
Mahler in eigener Sache dem Berliner Landgericht vorgelegt hat, hat Frau
Stolz in Mannheim ebenfalls eingereicht. Von Mahler abgeschaut war die "Belehrung"
der Schöffen zu Beginn des Verfahrens - diese Tradition reicht gleichfalls
in die sechziger Jahre zurück. In Mannheim erläuterte Frau Stolz den
Laienrichtern, daß sie nach einer etwaigen Verurteilung des Angeklagten
ihrerseits wegen "Feindbegünstigung" nach dem Strafgesetzbuch von 1944 im
wiederhergestellten Reich die Todesstrafe zu gewärtigen hätten.
Erst seit etwa, einem Jahr führt Frau Stolz, mit einem
Thorhammer im Ausschnitt, solche Verfahren, seither aber keine anderen. Ihre
historischen und politischen Überzeugungen hat sie auf dem revisionistischen"
Bildungsweg verfestigt und Mahler bald schon aus der Ferne bewundert. "Der
Mann ist klug und hat Biß." Nach dem ersten Kontakt mit ihm auf einem
Seminar im oberpfälzischen Moosbach hat die bis dahin unauffällige
Rechtsanwältin gleichsam ihr Hobby zum Beruf gemacht. Inzwischen träumt sie
davon, als eiserne Jungfrau der Rechten "Deutschland zu befreien. Und auch
andere Völker". Da sich sonst niemand finde, müsse sie diesen Kampf führen.
Als Vorbilder nennt Frau Stolz noch vor "den vielen verurteilten
Revisionisten" Sokrates und Giordano Bruno. Was wiegen da Berufsverbot oder
Gefängnis? "Wenn man darauf bedacht ist, keinen Schaden zu erleiden, kann
man große Ziele nicht erreichen."
Das Mannheimer Landgericht hat vor Beginn der
Hauptverhandlung beschlossen, daß es strafbewehrte Äußerungen im
Gerichtssaal "keinesfalls" dulden werde. Außerdem hat die Kammer nicht ohne
Mühe zuwege gebracht, daß Zündel zusätzlich zu drei Wahlverteidigern über
drei Pflichtverteidiger verfügt. Das heißt: für jeden auszuschließenden
Wahlverteidiger steht ein Ersatzmann bereit. Ein Ausschluß von
Wahlverteidigern ist wohl nur mit einem (zunächst vorläufigen) Berufsverbot
möglich -wie bei Mahler. Es setzt voraus, daß der Delinquent seinen Beruf zu
Straftaten mißbraucht oder solche Taten unter grober Verletzung seiner
Berufspflichten begangen hat. Bei Mahler genügten dem Amtsgericht Tiergarten
und dem gegen dessen Beschluß angerufenen Berliner Landgericht
volksverhetzende Äußerungen Mahlers als Angeklagter in einem Verfahren wegen
Volksverhetzung.
Ähnlich wie in den siebziger Jahren in der
Auseinandersetzung mit den linken Angeklagten und ihren politisierten
Strafverteidigern haben Gerichte und Gesetzgeber seit der Wiedervereinigung
Gesetze und Rechtsprechung nachhaltig verschärft. Dem
Volksverhetzungsparagraphen 130 wurden 1994 und 2005 neue Absätze angefügt,
um neue Strafbarkeiten herzustellen - inzwischen ist bereits das konkludente
"Billigen" der NS--Herrschaft strafbar. Der Bundesgerichtshof hat das
Verhalten von Verteidigern in den einschlägigen Verfahren ebenfalls einer
Neubewertung unterzogen. Insofern haben zwei weitere Verteidiger Zündels
bereits an der Rechtsfortbildung mitgewirkt. 1987 hatte der
Bundesgerichtshof Rechtsanwalt Rieger freigesprochen, der als Verteidiger
des wegen Mordes angeklagten früheren SS-Sturmbannführers Arpad Wiegand
behauptet hatte, das Warschauer Ghetto habe der Eindämmung von Flecktyphus
gedient. Diese und weitere "grob unrichtige" und gegenüber den jüdischen
Opfern und ihren Hinterbliebenen "ehrenkränkende Äußerungen" müßten, so der
Fünfte Strafsenat, vor Gericht hingenommen werden - wegen des
rechtsstaatlichen Gebots, "eine ungehinderte und damit wirksame
Strafverteidigung zu ermöglichen".
Auch gegen Rechtsanwalt Ludwig Bock aus Mannheim erging ein
einschlägig bedeutsames Urteil. Er ist Zündels Pflichtverteidiger, wurde
aber von ihm vorgeschlagen und darf (im Gegensatz zu den beiden anderen
Pflichtverteidigern) mit ihm in derselben Bank sitzen. Bock scheint nicht
angetan vom Stil seiner Kollegin. Er bevorzugt eine durchaus scharfe, aber
kalt geführte Auseinandersetzung. In einem Prozeß gegen den vormaligen
NPD-Vorsitzenden Günter Deckert im Frühjahr 1997 hatte Bock sich allerdings
kurz vor Ende der Beweisaufnahme zu einem eilig formulierten
Hilfsbeweisantrag hinreißen lassen, in dem er in von vornherein unsinniger
Weise Prominente Politiker als Zeugen dafür benannte, daß "primär politische
Interessen" dem "Durchbruch der historischen Wahrheit im Zusammenhang mit
dem Holocaust" entgegenstünden, und zwar vor allem Interessen der deutschen
politischen Klasse, die ihre "einzigartige politische Unfähigkeit“ mit der „Einzigartigkeit
der deutschen Schuld“ legitimiere.
Im April 2000 folgte der Bundesgerichtshof dem Landgericht
Mannheim darin, daß diese Äußerungen nur als Volksverhetzung interpretiert
werden könnten, da sie die Aussage enthielten, "daß es nicht zu den
Massentötungen durch Vergasen in dem geschichtlich anerkannten Umfang
gekommen sei". Bock wurde zu einer Geldstrafe von neunzig, Tagessätzen
verurteilt. Zugleich aber stellte der Erste BGH-Senat fest, Verteidiger in
Volksverhetzungsverfahren dürften ihrerseits wegen Volksverhetzung durch
Verharmlosen des Holocausts "grundsätzlich" nicht bestraft werden - sondern
ausnahmeweise nur dann, wenn die beanstandete Erklärung des Verteidigers "ohne
jeden Bezug zur Verteidigung ist oder sich als verteidigungsfremdes
Verhalten erweist, das sich lediglich den äußeren Anschein der Verteidigung
gibt".
Inzwischen hat wiederum der Fünfte Strafsenat seine
Auslegung dramatisch verändert. Abermals ging es um ein Verfahren gegen
Rieger, der als Rechtsanwalt Beweisanträge gestellt hatte, die darauf
zielten, die Vergasungen in Auschwitz in Abrede zu stellen. Im August 2002
entschied der Bundesgerichtshof-. Wer als Strafverteidiger in einem
Verfahren wegen Volksverhetzung in einem Beweisantrag den Holocaust leugne,
mache sich damit "grundsätzlich" seinerseits strafbar. Solche Verteidiger
sollen mithin nach höchstrichterlicher Auffassung sowohl grundsätzlich
verurteilt als auch grundsätzlich nicht verurteilt werden.
Rieger, der mit dem einst prominenten Anwalt Bossi Richter
als "Halbgötter in Schwarz" verspottet, ist von Richter Meinerzhagen im
aktuellen Verfahren auch schon angezeigt worden: wegen Beleidigung, da der
Anwalt im Schwurgerichtssaal einen Vergleich mit der sowjetischen
Strafjustiz bemüht hatte. Frau Stolz wiederum spricht unentwegt von den
Nürnberger Prozessen - wie früher linke Anwälte, nicht zuletzt Schily,
beständig die bundesdeutsche mit der NS-Justiz legierten. Rieger seinerseits
hat Meinerzhagen angezeigt, weil der in öffentlicher Hauptverhandlung
zitiert hat, um dessen Ablehnung als Pflichtverteidiger zu begründen.
Als Meinerzhagen den Hamburger Anwalt, der am vierten
Verhandlungstag unzureichende Akteneinsicht bemängelt, nach wenigen Worten
scharf unterbricht, erwidert Rieger: "Herr Vorsitzender, wenn Sie nervlich
nicht in der Lage sind, dieses Verfahren zu führen, sollten Sie sich selbst
für befangen erklären". - "Sie hatten etwas Falsches gesagt", fährt
Meinerzhagen dazwischen, um gleich darauf gemartert zusammenzusinken.
Dieses Verfahren ist ihm ein Greuel. In seinem
Vorlagebeschluß für Karlsruhe hat sich Meinerzhagen selbst "Geduld" und das
"Bemühen um Gelassenheit" zugeschrieben; beim Verlesen jener Stelle brach im
Saal Gelächter aus. Solche Reaktionen werden vom Vorsitzenden streng
unterbunden, nicht aber der ausdauernde Applaus einer Zuhörerin für seine
sarkastische Anregung, der filibusternden Verteidigerin "einen Arzt" zu
rufen. Und doch: Wenn Richter Meinerzhagen dem unbeugsamen Fräulein Stolz
(so ihr Kampfname) wieder einmal, um Superlative ringend, die Leviten liest,
erhellt ihre Wangen ein zartes Rouge - wie der Widerschein vom
Scheiterhaufen.
Frankfurter Allgemeine Zeitung 25.03.2006 Nr. 72 Seite 3
|

|
Setting the Record Straight: Letters from Cell # 7
$10 - 180 Pages
Find out who this "premier thought criminal" really is -
how he thinks, how he writes, what he's really saying! You will
be astonished to learn why this man is so feared by the world's
manipulators of your thoughts!
Order form: HTML
format | PDF
Format |
Reminder:
Help free Ernst Zundel, Prisoner of Conscience. His
prison sketches - now on-line and highly popular - help pay for his defence.
Take a look - and tell a friend.
http://www.zundelsite.org/gallery/donations/index.html
|

Please write to Ernst Zündel, let him know that he is not
alone:
Ernst Zundel
JVA Mannheim
Justiz-Vollzugsanstalt
Herzogenried Strasse 111
D 68169 Mannheim
Germany
|
|
|