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March 27, 2006
Von Axel Vornbäumen

Fräulein Stolz
Sylvia Stolz ist Vegetarierin. Seit gut 20 Jahren hat sie
kein Fleisch mehr angerührt, seit damals, als sie noch die Zeit hatte, sich
intensiv mit dem Tierschutz zu beschäftigen. Sie hat nur wenig Hunger an
diesem Mittag beim Kroaten in der Turmstraße in Berlin-Moabit. Es ist ein
ziemlich düsteres, ziemlich verräuchertes Lokal, keine zwei Fußminuten
entfernt vom Landgericht. Eher lustlos stochert sie in ihrem kleinen
gemischten Salat herum, der, offenkundig vom langen Stehen in der Küche,
schon kräftig Wasser gezogen hat. Sie sagt: „Hitler war auch Vegetarier.“
Nicht, dass es einen kausalen Zusammenhang gäbe; Stolz will
damit etwas wie eine Seelenverwandtschaft beschrieben wissen, die gemeinsame
Liebe zum Tier.
Sylvia Stolz, 42 Jahre alt, ist Anwältin. Seit einiger Zeit
schon hat sie ein neues Lebensthema, und wenn man sie fragt, wie sie darauf
gekommen ist, dann sagt sie, dass dies in gewisser Weise auch mit ihrem
Engagement für den Tierschutz zu tun habe. Ihr neues Lebensthema ist der
Holocaust. Sie glaubt nicht, dass es ihn gegeben hat. „Ich habe festgestellt,
dass der Holocaust nicht offenkundig ist.“ Sylvia Stolz sagt: „Die Deutschen
an sich neigen nicht dazu, andere zu quälen.“
Sie sagt das am Ende einer kurzen Ausführung, in der es um
Fremdbestimmung und Gerechtigkeit gegangen ist. In ihrer Stimme ist jetzt
Emphase. „Man kann das nicht von jedem Volk sagen aufgrund der Erfahrungen.“
Nach ein paar Nachfragen wird klar: Sylvia Stolz will das von keinem anderen
Volk sagen.
Vor dem Mannheimer Landgericht verteidigt die zierliche
Anwältin mit der hellen Mädchenstimme derzeit den notorischen Holocaust-Leugner
Ernst Zündel, einen fanatischen Judenhasser, der im März vergangenen Jahres
von Kanada in die Bundesrepublik abgeschoben wurde. Sie verteidigt mit
Inbrunst und innerer Überzeugung, vor allem aber nach einem Drehbuch, das
der Rechtsextremist Horst Mahler geschrieben hat und das dieser „Feldzug
gegen die Offenkundigkeit des Holocausts“ nennt. Mahler hätte gerne, dass
Deutschland mit Tausenden solcher Prozesse überzogen würde. Er hofft, dass
so aus den „Verfolgten“ Verfolger werden. Sylvia Stolz hofft das auch. So
etwa vor fünf, sechs Jahren ist sie auf Mahler aufmerksam geworden, damals
hatte sie dessen offenen Brief an den Historiker Daniel Goldhagen („Hitlers
willige Helfer“) gelesen und Mahler als einen „klugen Mann mit Biss“
identifiziert. Im Zündel-Prozess hat sie versucht, Mahler, der den
Anwaltsberuf nicht mehr ausüben darf, als ihren Assistenten auf die
Verteidigerbank zu holen. Das Gericht ließ sich darauf nicht ein.

Fräulein Stolz in Mannheim
Das Verfahren gegen Ernst Zündel ist gegenwärtig der
spektakulärste Prozess wegen Volksverhetzung, und dass er so spektakulär ist,
hat auch mit der Art zu tun, mit der Stolz dem Vorsitzenden Richter Ulrich
Meinerzhagen im Gerichtssaal immer wieder über den Mund fährt. Mal wirft die
Anwältin dem Richter vor, sich als „Feind der Deutschen“ erwiesen zu haben,
mal hält sie ihm „unbändigen Hass gegen alles Deutsche“ vor. Im Wesentlichen
aber spricht sie dem Gericht die Legitimation ab, den Prozess überhaupt
führen zu dürfen. Die Bundesrepublik Deutschland, argumentiert sie, sei nur
die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“, das Deutsche
Reich existiere weiter. Es ist eine Formulierung Carlo Schmidts, auf die sie
sich beruft. Das Anliegen von Sylvia Stolz ist es, „die Handlungsfähigkeit
des Deutschen Reichs wieder herzustellen“.
Das alles hat ihr in der rechtsextremen Szene mittlerweile
einen Ruf wie Donnerhall eingebracht, viel fehlt nicht mehr zum Ikonen-Status
– „Der Kontrast zu diesem Richter, einer armseligen Kreatur mit Namen
Meinerzhagen“, heißt es auf einschlägigen Internetseiten, „könnte nicht
größer sein.“ Ein anderer äußert sich wohlwollend, dass auch das äußere
Erscheinungsbild von „Fräulein Stolz“ stimmig sei. Die Anwältin trägt, nicht
nur bei ihren Auftritten im Mannheimer Landgericht, den Thorshammer um den
Hals, ein Amulett, das in rechtsextremen Kreisen sehr beliebt ist. Sylvia
Stolz sagt, sie kenne die Bedeutung, sie habe es sich ja deshalb vor ein
paar Jahren gekauft: „Gott Thor schützt das, was zu beschützen ist.“ Dann
sagt sie noch: „Wie definieren Sie rechtsextrem?“ Und: „Was meinen Sie mit
Szene?“ Sylvia Stolz fragt häufig danach, wie man etwas definiert.
Durch den Mannheimer Prozess ist der Popularitätsschub für
die Anwältin mittlerweile so enorm, dass im heimischen Ebersberg das Telefon
kaum noch still steht, aus ganz Deutschland, erzählt sie, meldeten sich
Ratsuchende und Ermunterer. Für ihre Verhandlungsführung gab es obendrein
ein ausgesuchtes Lob von Zündels Ehefrau Ingrid Rimland-Zündel – Sylvia
Stolz, schreibt Rimland-Zündel, habe „ein Rückgrat aus Stahl und die
Schönheit einer Mangrove“.
Am kommenden Montag könnte die zierliche Anwältin mit dem
stählernen Rückgrat der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland
zumindest eine weitere Fußnote hinzufügen: Das Oberlandesgericht Karlsruhe
entscheidet darüber, ob die Zündel-Verteidigerin von dem Mannheimer
Verfahren ausgeschlossen werden kann. Es wäre ein ungewöhnlicher Schritt,
der in Deutschland höchst selten vorkommt. Der Vorsitzende Richter
Meinerzhagen hatte den Ausschluss von Stolz gefordert und dies unter anderem
damit begründet, dass eine normale Verhandlung wegen der von ihr andauernd
gestellten „verteidigungsfremden Anträge“ nicht möglich sei.
Es wird ein wichtiger Tag für die Rechtsanwältin Sylvia
Stolz, und egal, wie es ausgeht, er wird für sie gut enden. Sylvia Stolz
lächelt sanft, wenn sie auf Karlsruhe zu sprechen kommt. Entweder sie dürfe
ihre Beweisanträge verlesen, sagt sie, dann könne sie im Mannheimer
Gerichtssaal ihre Überzeugungsarbeit fortsetzen. Oder sie werde vom
Verfahren ausgeschlossen, was ein weiterer Beweis dafür sei, dass dort ein
Scheinprozess, nein, besser: ein Geheimprozess geführt werde.
An diesem Morgen hat sie vor dem Amtsgericht Potsdam ihren
Klienten Dirk Reinecke verteidigt, der bei einer Anti-Mahler-Demonstration
in Kleinmachnow mit dem Satz „Den Holocaust hat es nicht gegeben“ provoziert
haben soll. Die Beweisaufnahme ist zäh, zumal nach Darstellung von Sylvia
Stolz Reinecke lediglich während eines Disputs den Satz gesagt habe: „Welchen
Holocaust meinen Sie, meinen Sie Dresden?“
Für die Verhandlung ist an diesem Tag nur eine Stunde
vorgesehen. Sie beginnt um 10 Uhr. Sylvia Stolz ist dafür in dem gut 600
Kilometer entfernten Ebersberg in aller Herrgottsfrühe aufgebrochen, hat den
Kofferraum ihres alten Fords voll gepackt mit Akten. Es ist ziemlich
anstrengend, aber sie beklagt sich nicht darüber. Sie sagt: „Wenn man von
etwas überzeugt ist, kann man keine Rücksicht nehmen.“ Ihren Mandanten
begrüßt sie vor der Verhandlung mit einer Umarmung und einem angedeuteten
Kuss.
Der kleine Saal 304.2 im zweiten Stock des Potsdamer
Amtsgerichts reicht für den Andrang der Getreuen nicht aus. In der ersten
Zuschauerreihe wird trotzdem ein Platz für Horst Mahler freigehalten. Mahler
kommt spät, Sylvia Stolz wird während der Verhandlung gelegentlich
Blickkontakt zu ihm suchen. Bevor der Prozess beginnt, hat einer seinen
selbst gestrickten Schal auf einem Tisch im Gerichtssaal drapiert. Er ist
schwarz, weiß und rot. Es sind die Farben des Deutschen Reichs. Es sieht ein
wenig danach aus, als hätte jemand eine zusammengefaltete Flagge des
Deutschen Reichs auf den Tisch gelegt. Am Nachmittag wird der Schal über der
Brüstung im Saal B 136 im Amtsgericht Moabit hängen, auch dort läuft ein
Verfahren wegen Volksverhetzung,
auch dort steht ein Klient von Stolz vor Gericht. Fast alle
Zuschauer, die morgens in Potsdam waren, haben sich auch nachmittags in
Moabit eingefunden, Schlachtenbummler.
Im Potsdamer Amtsgericht, Saal 304.2, spult Stolz an diesem
Tag ihr Routineprogramm herunter. Mit sanfter Stimme kommt sie auf das Thema
„Offenkundigkeit des Holocausts“ zu sprechen. Sylvia Stolz sagt: „Dass der
Regen von oben nach unten fällt – dafür braucht kein Gericht einen Beweis zu
erheben. So offenkundig soll auch der Holocaust sein?“ Das Gericht sei
verpflichtet, das Richtige zu tun, die Wahrheit, die Gerechtigkeit zu finden
– und nicht nur den Schein dessen. Es sind die tragenden Säulen im
Argumentationsgebäude der Anwältin, sie beantragt, Sachverständige zu laden.
Da gibt es genug, „Spezialisten“, die die Aufnahmekapazität der Gaskammern
von Auschwitz bestreiten, die Wirkung von Zyklon B, Chemiker, Fachleute.
Sylvia Stolz zweifelt deren Urteil nicht an. Man merkt der jungen
Amtsrichterin an, dass sie sich und dem Prozess die Sachverständigen gerne
ersparen würde, aber Sylvia Stolz ist in dieser Angelegenheit stur: Die
Sachverständigen sollen klären, ob und wenn ja, wie die Judenvernichtung
stattgefunden habe, ob aus vielen Einzeltatbeständen „das Weltbild
beziehungsweise die Meinung zu bilden ist, ob der Holocaust stattgefunden
hat“. In den Zuschauerreihen ist an dieser Stelle schweres Schnaufen zu
vernehmen. Dirk Reinecke sagt: „Es ist eines der wichtigsten Themen der
Bundesrepublik.“
Nachmittags in Moabit, Saal B 136, gleiches Muster. Wieder
Volksverhetzung. Wolkig kommt einer der drei Angeklagten vom Hundertsten ins
Tausendste, nichts auslassend, seinen Alkoholkonsum nicht, nicht seine
Homosexualität. Eine Rede für die Galerie, eine gute Stunde lang, einmal
sagt er: „Ihr Verfolgungswahn, Herr Staatsanwalt, gefährdet die Juden in
Deutschland, da können Sie Gift darauf nehmen, aber nehmen Sie nicht Zyklon
B, da haben wir bessere Gifte.“
Später, wieder beim Kroaten vis à vis vom Gericht, ist
Sylvia Stolz zufrieden, obwohl der Richter die Verhandlung eine Stunde
früher als erwartet geschlossen hat. „Jeder Prozess kann den Durchbruch
schaffen, wenn wir einen überzeugen“, sagt sie. Es ist mittlerweile früher
Abend, das Gespräch dreht sich darum, ob man sich für einen Moment
vorstellen möge, die Nazizeit ohne den Holocaust zu bewerten. Bitte, sagt
Sylvia Stolz, was bleibt dann noch?
Einen Tag später ruft sie noch einmal an. Am Abend zuvor war
das Gespräch auch um Euthanasie gegangen. „Es ist behauptet worden“, sagt
eine sanfte Stimme am Telefon, „dass die Nazis Behinderte mit Autoabgasen
vergiftet hätten. Wussten Sie, dass Dieselabgase gar nicht tödlich sind?“
http://www.tagesspiegel.de/dritte-seite/archiv/24.03.2006/2428667.asp
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Ernst Zundel
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