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May 18, 2006
- Von Horst Mahler am 20.April 2006
Zündels Verteidigerin Sylvia Stolz in ihrer Antwort auf die
Erklärung des Mannheimer Holocaustgerichts:
"Die Holocaustgesetze der OFM-Bundesrepublik (Organisationsform
einer Modalität der Fremdherrschaft der Bundesrepublik Deutschland) sind
reiner Verrat!"
Am ersten Geschäftstag des vor kurzem wieder aufgenommenen
Prozesses gegen Ernst Zündel wegen "Holocaustleugnung" erwies
sich Dr. Meinerzhagen (als Vorsitzender Richter herumtrödelnd) als
äußerst irritierbar. Nach zahlreichen, doch fruchtlosen Angriffen gegen
Sylvia Stolz (Chefverteidigerin von Ernst Zündel) verlor er schließlich
die Fassung und machte die Verteidigung mundtot.
Beispiellose Vorkommnisse hatten in der Tat stattgefunden.
Nach der recht schüchternen Verlesung der Anklagepunkte gegen Zündel durch
zwei Staatsanwälte hat der zweite Verteidiger Rechtsanwalt Schaller aus
Wien mit einem wortgewaltigen Appell für die Respektierung der Vorschriften
geantwortet, die das Verfahren in einer Rechtsordnung bestimmen, welche die
Mannheimer Richter zu beachten verpflichtet sind.
Nach Schaller sprach Sylvia Stolz das Gericht wie folgt an:
"Die Verteidigung weist die Anklage gegen Ernst
Zündel, einen Bürger des Deutschen Reiches, zurück. Dies ist keine
rechtmäßige Anklage nach den Gesetzen des Reiches oder irgend eines
rechtmäßigen Systems. Es ist eine Machtausübung, die nach dem
Völkerrecht gesetzwidrig ist, durch einen Marionettenstaat, genannt ‚Bundesrepublik
Deutschland'. Diese Bezeichnung wurde durch den Professor für Völkerrecht
Dr. Carlo Schmid geprägt: Die Bundesrepublik Deutschland ist eine ‚Organisatorische
Form einer Modalität der Fremdherrschaft'. Im Weiteren werden wir diese
fremde Besatzungsregierung als ‚OMF-BRD' bezeichnen."
Ich habe die legale Struktur der OMF-FRG im Gerichtsdokument
vom 18. Oktober 2005 beschrieben, vollständig mit ausführlichen Zitaten
aus der Gründungsrede des Parlamentarischen Rates, vertreten durch Prof.
Dr. Carl Schmid. Ich führte ebenfalls diesbezügliche Anmerkungen der
Professoren für Völkerrecht Prof. Friedrich Berg und Prof. Otto Kimmich an
und erklärte die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen, soweit sie den
Fall von Ernst Zündel betreffen. In seiner Sitzung außerhalb des
Hauptverfahrens, in Abwesenheit der Vorsitzenden Richter, hat der
"Sechste Hohe Strafgerichtshof am Landgericht Mannheim
bekanntgegeben, daß er beabsichtigt, das von der Verteidigung in
angemessener Weise an es gerichtete Vorbringen einfach zu übergehen. Der
Beschluß des Strafgerichtshofs erklärt, daß "Die rechtlichen
Angebote, die der Beschuldigte in seiner Petition einreichte, können von
dieser Kammer nicht angenommen werden. Sie und die Schlüsse, zu welchen sie
führen, erscheinen grundlegend ohne jede gerichtliche Bedeutung zu sein."
Die Verteidigung weigert sich, diese entschiedene Ablehnung
zu akzeptieren. Jeder Laie mit wenigstens Grundschulausbildung sollte in der
Lage sein, , die darin entwickelten Argumente zu verstehen, wie auch die
Bedeutung ihrer Schlussfolgerungen für das Zündelverfahren. Als
Gegenvorschlag wird die Verteidigung ihre Vorlage vom 15. Oktober 2005 in
der Hauptverhandlung einschließlich der Grundlage für ihre Argumente
verlesen, sodaß die zögerliche Haltung der `professionellen Richter`
erkennbar werden wird und das Berufungsgericht seine kapriziöse Weigerung
korrigieren kann, unsere Eingaben anzunehmen.
Die Unterzeichner des Spruchs vom 7. November 2005, Dr.
Meinerzhagen, Dr. Hamm und Frau Krebs-Dörr verhalten sich in der Tradiition
des Internationalen Militärtribunals der Sieger über das Deutsche Reich,
die übereinkamen, jede Diskussion darüber zu missachten, ob ihre
Handlungen Verletzungen Völkerrecht waren. Jene sogenannten `Richter`und `Ankläger`
entschieden, daß `wir einfach erklären werden, was Völkerrecht ist,
sodaß es keine Diskussion darüber geben kann, ob es Völkerrecht ist oder
nicht.` Die für die Greuelpropagandaschau verantwortlichen Personen hatten
ausdrücklich jedes Streben nach Wahrheit und rechtlichen Begriffen
fallengelassen, um ihre Lynchmorde an den führenden Persönlichkeiten des
Reiches legal erscheinen zu lassen. Ich werde später in meinen Darelegungen
darauf zurückkommen.
In meinem Antrag vom 18. Oktober 2005 (Seite 26) gab ich
bekannt, daß die Verteidigung das Dogma der `Offenkundigkeit` des
`Holocausts` mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln angreifen werde.
Ich sagte, die Verteidigung werde zeigen, daß in dem in Fortsetzung
befindlichen Krieg gegen Deutschland durch die Feinde des Reichs `Offenkundigkeit`
von Anfang an vorgespiegelt und vorausgesetzt wurde.
Die oben erwähnten Juristen haben diese Erklärung als
Gelegenheit genommen, ihrer Absicht eines lügenhaften Vorgehen wie folgt
Ausdruck zu verleihen.
`Sofern es um offensichtliche Offenkundigkeit des Holocausts
geht, wiederholt der Antrag bekannte Pseudoargumente , die angeboten worden
sind und fortgesetzt angeboten werden durch sogenannte Revisionisten (siehe
BGHSt47,278) ohne Zweifel guten Glaubens über den historische erwiesenen
und deshalb manifest offenkundigen Völkermord zu erheben, insbesondere an
den Juden, durch die nationalsozialistische Diktatur (ständige
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs vgl.
BverfGE 90,241,249; BGHSt40,97,99; 46;36,46f;47278.) Dieser Völkermord ist
faktisch in Paragraph 130 III des Strafgesetzbuches (siehe
BundesGerichtshofStrafsachen, Berichte des Obersten Gerichts in Strafsachen,
47,278). So ist jedes beweiskräftige Beweismittel, welches dieses widerlegt,
in den Berichten des Hohen Gerichts für Strafsachen und sonstigen
Veröffentlichungen verboten.
Mit dieser Argumentation haben Dr. Meinerzhagen und seine
Kollegen offensichtlich das Dogmal der manifesten Offenkundigkeit aufgegeben.
Das ist eine gute Nachricht. Die schlechte Nachricht ist das Zurückziehen
der Erlaubnis, Beweismittel vorzulegen, das trotz der Aufgabe der `manifesten
Offenkundigkeit`stattfand Was geht in den Köpfen dieser Richter vor sich?
Was ist die Definition des Begriffs ´Scheinargumente`? In Nachahmung des
Nürnberger Tribunals benutzen diese Juristen den Ausdruck `Scheinargumente`,
um Argumente zu bezeichnen, die wahrscheinlich zur Unterstützung des
Willens des ausländischen Besatzungsstaates jedes zuvor getroffene `Urteil`
als unrechtmäßig und falsch nac hzuweisen. Solche Argumente sollen
unterdrückt werden. Und was sind `bekannte Scheinargumente? `Bekannte
Scheinargumente` sind anscheinend Argumente, welche die gerichtliche
Willkür der OMF/FRG erfolgreich erprobt hat.
Und was um Himmels willen sind `faktische Vorweg-Annahmen`?
Der Ausdruck `faktische Vorweg-Annahmen` oder `angenommene Faktizität`
bezieht sich auf die vollkommene Missachtung des Strafrechts durch das
Gericht. Im Strafrecht ist Strafe eine durch das Gericht angeordnete
Abfindung für eine Schuld. Schuld ist ein in einer Transaktion auftretender
Fehlbetrag, der dort nicht sein sollte. Aber wenn es keine Transaktion gibt,
dann kann es keine Schuld geben. Um Terror von Bestrafung zu unterscheiden,
typisiert das Strafgesetzbuch bestimmte Transaktionen als strafbar,, indem
sie sie als "Tatbestandsmerkmale" bezeichnet und sie dadurch von
zulässiger Tätigkeit abtrennt. Die Fakten des Falles erstrecken sich in
engerem Sinn auf eine Handlung - oder auf das Unterlassen einer Handlung wie
auch auf Begleitumstände , die bezeichnend für die Bestimmung de
Schuldhaftigkeit sind. Ijn einem engeren Sinn ist die in Paragrfaph 3 des
Strafgesetzbuches eine Meinungsäußerung. Der Umstand, der die Missetat
begleitet, ist eine bestimmte Tatsache der Zietgeschichte (genannt
`Holocaust?).
Es ist Aufgabe des Richters, die vorliegenden
Lebensumstände zu bestimmen, die in dem Fall eine Rolle spielen. Im
vorliegenden Fall besteht dies in einer gewissen Meinungsäußerung zusammen
mit begleitenden Umständen. Der Richter muß entscheiden, was als "gegeben"
betrachtet werden soll und ob die Tatsachen des Falles einer Handlung
entsprechen, die als strafbar eingestuft werden kann. Der dem Gesetz
unterworfene Bürger kann seine Absichten so einrichten, daß er die
klassifizierte Handlung vermeidet.
Die Erklärung von Fakten einer Strafnorm garantiert auch
die Freiheit von Bestrafung für alle Handlungen, auf die die Kriterien der
Strafbarkeit nicht zutreffen (nulla poena sine lege - keine Strafe ohne
Gesetz). Innerhalb des Handlungsraums, der als nicht strafbar eingestuft ist,
kann man frei von Furcht leben, bestraft zu werden. Dadurch unterscheidet
sich ein Rechtsstaat von einer Tyrannei. Das Statut des Siegertribunals von
Nürnberg jedoch brach dieses Grundprinzip (das ist einstimmige Meinung).
Angestachelt durch Oberste Gericht der OMF/FRG sind Dr. Meinerzhagen und
seine Kollegen gleichermaßen mit dem Niederreißen der Grenze zwischen
Justiz und Tyrannei beschäftigt. Wo es um "Holocaust" geht,
beabsichtigen sie, die Beweislast beiseitezuschieben,wie sie für den
Richter Pflicht ist. Sie haben die Absicht das zu tun mit der Behauptung
einer Dichtung, die als solche "im Gesetz" (Paragraph 130 III des
Strafgesetzbuches) nicht vorkommt.
Was ist die Quelle dieses legalistischen und dogmatischen
Fehlers von Dr. Meinerhagen und des Obersten Gerichts der OMF/FRG? In ihrer
"Argumentation" setzen sie dogmatischerweise voraus, daß der
sogenannte Holocaust in Zeit und Raum eine gegebene Tatsache ist. Sie
erheben Anspruch, daß jegliche und alle Zweifel den "Holocaust"
betreffend undenkbar sind. Sie sind aus den Reihen der Wahrheitssucher
desertiert und haben sich den Religionsgründern angeschlossen. Religion
erfordert, daß wir dem Zweifel abschwören und an seine Statt den Glauben
setzen. Der wahre Gläubige unterdrückt mit Heftigkeit jeden Versuch,
Vernunft in seine Überlegung einzubeziehen, da Vernunft der Vorbote des
Zweifels ist. Glauben erfordert fragloses Zutrauen in die Priesterkaste, die
gleichzeitig als Gedankenpolizei funktioniert.
Innerhalb des diesigen Bereichs der Holocaustreligion ist
der rechtliche Apparat der OMF/FRG zu einer Inquisition verkommen. Es gibt
hierin eine zynische Berechnung der Macht. In der Folge des Zweiten
Weltkriegs erkannte die Weltjudenheit die Möglichkeit, die Holocaustlüge
zu nutzen, Israel zu gründen und eine weltreich zu schaffen, um sie gegen
jede Gegnerschaft zu unterstützen und abzusichern. Das Weltjudentum weiß
aus Erfahrung, daß fast jeder dazu gebracht werden kann, fast alles zu
glauben, wenn es ihm eingeredet wird, daß die meisten Menschen es glauben.
Durch die Macht der Suggestion, verbunden mit jüdischer Kontrolle der
Weltmedien, ist der "Holocaust" in der Tat zum edingeredeten
Glauben von beinahe jedermann geworden.
Als er noch Kardinal Ratzinger war, sagte Papst Benedikt
XVI. zum Thema dieser Macht des Weltjudentums das Folgende:
"Das Gefühl, daß die Demokratie noch nicht die
angemessene Form der Freiheit darstellt, ist ziemlich allgemein, und es
verbreitet sich stetig. Gibt es da nicht eine Herrschaft einiger Weniger,
die aus denen besteht, die bestimmen, was "modern" und
was"fortschrittlich" ist und was der aufgeklärte Mensch denken
sollte? Die Grausamkeit dieser Oligarchie und ihre Macht, die
Öffentlichkeit ihren Willen tun zu machen ist allzu bekannt. Wer immer auch
ihren Weg versperrt, ist "ein Feind der Freiheit" aus dem Grund,
daß er angeblich die freie Meinungsäußerung behindert. Wer kann Zweifel
an der Macht dieser Interessen haben, deren schmutzige Hände immer
sichtbarer werden? Und nebenbei: Ist das System der Mehrheit gegen die
Minderheit ein System wahrer Freiheit?"
Wenn es nahegelt werden kann, daß die Holocaustlüge
"von fast jedermann geglaubt werden soll", dann muß die wirkliche
Wahrheit in die bodenlose Schweigspirale versenkt werden. Und das kann nur
gelingen, wenn der Widerspruch gegen die "Holocaustlüge"
gewaltsam unterdrückt wird - offenbar durch eine moderne Inquisition.
Strafrecht dient der Justiz durch Sühne für Verbrechen
durch Strafe, während Inquisition der Durchsetzung eines speziellen
Glaubens durch die Vernichtung von Ketzern dient. Es ist jedoch der
allgemeine Wille westlicher Kultur, daß unfreiwilliger Glaube aller Art
abgeschafft werden soll. Genau dies enthält das Wesen der Glaubensfreiheit,
den inneren Kern der Anerkennung des Einzelnen als Person. Dieser allgemeine
Wille bildet den Unterschied zwischen modernen und mittelalterlichen Zeiten.
Inquisition ist reinster Greuel, da sie die Freiheit des
Glaubens vernichtet.
Inquisition hat nichts zu tun mit Anwendung oder
Wiedererrichtung des Rechts mittels Strafe. Die Durchsetzung des "Holocaust"gesetzes
ist Inquisition und daher ungemildertes Verbrechen. Wie Plato es zeigte, ist
inquisitorisches Recht tatsächlich die schlimmste Form von Unrecht, weil es
vorgibt, Recht zu sein.
Mit seinem Ausruf "Genug davon!" unterbrach Dr.
Meinerzhagen dann Rechtsanwältin Stolz, nahm ihr das Recht zu sprechen und
beendete die Sitzung. Er floh mit seinen Kollegen in den Konferenzraum und
kam nach einer Viertelstunde zurück. Dr. Meinerzhagen verkündete dann die
Anordnung des Gerichts, daß künftig Rechtsanwältin Stolz alle ihre
Anträge in Schriftform zu stellen und nicht die Erlaubnis habe, sie vor dem
Gericht laut zu verlesen.
Mit dieser Anordnung ist der Schauprozeß zu einem weiterem
"Geisterprozeß" geworden (Rainer Hamm, Anwalt der Verteidigung,
94,457). Der Öffentlich wird es nicht weiter gestattet sein, die Argumente
der Verteidigung zu hören. Die Holocaustrichter versuchen, "Grabesstille"
in den Gerichtssaal einzuführen (siehe Scheffler, Neue Juristische
Wochenschrift 94,2194). Ihr Versuch, ihr gesetzwidriges Handeln als
rechtmäßiges Vorgehen zu verkleiden, ist jedoch dennoch zu Scheitern
verurteilt. Sie singen Behauptung nach, der Holocaust sei "viele Male
erwiesen worden, in den leeren Raum hinein. Die unleugbare Tatsache, daß
das Gegenteil seit langem erwiesen ist, reicht aus, um sie vollständig für
untauglich zu erklären.
Der vom Gericht bestellte Gutachterzeuge Prof. Gerhard
Jagschitz vom Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien (A 1090
Wien, Rotenhausgasse 6) demonstrierte, daß das Gegenteil wahr ist in seinem
schriftlichen dem Landesgericht für Strafsachen in Wien am 10. Januar 1991
vorgelegten Bericht unter Az (Archiv für Zivile Praxis) 26b Vr (Verwaltungsrundhaus)
14 184/86).
Professor Jagschitz trug seine Befunde wie folgt vor:
"Im Verlauf Forschung in der Literatur zu diesem Thema
stellte sich heraus, daß ein relativer Mangel an wissenschaftlicher und
objektiver Literatur durch eine Unmenge von Augenzeugenberichten und
subjektiven Zusammenfassungen wettgemacht wird. Ich fand zahlreich
Widersprüchlichkeiten, Widerrufe, Auslassungen und unangemessene
Quellenbezüge. Ferner wurden durch eine Anzahl von Freisprüchen vor
Gerichten in diesbezüglichen Prozessen wesentliche Zweifel verstärkt.
Diese Freisprüche ergaben sich aus Gutachterberichten, die
sowohl von nationalen als auch internationalen Gerichtshöfen vorgelegt
wurde. Also genügen die bloße näherungsweise Bestimmung von
Gerichtsurteilen und Berufung auf gerichtliche Offenkundigkeit der bekannten
Geschichten über Vergasung von Juden in Auschwitz nicht mehr als Grundlage,
um Verurteilungen zu erreichen - zum mindesten nicht im Zusammenhang mit
irgend einem demokratischen Begriff von Justiz. So wurde in diesem
Gutachterbericht als notwendig erwiesen, nötige Korrekturen einschlägiger
Literatur durchzuführen so wie es auch im Verlauf dieser Ermittlung klar
wurde, daß Ressourcen von bestimmten Archiven bei der früheren Forschung
ungenügend genutzt wurden. Dank politischer Ereignisse der letzten Jahre,
wurden Quellen, die bislang für uns im Westen unzugänglich waren, nun zur
Verfügung stehen. Ich nehme insbesondere Bezug auf Dokumente des
Reichssicherheitshauptamtes in Potsdam, den riesigen Bestand an Auschwitz-Dokumenten
(mehrere Tonnen), die in mehreren Archiven in Moskau lagern".
Der Historiker Ernst Nolte nimmt ebenfalls Bezug auf die
Unbegründetheit des Gebrauchs dieses inquisitorischen Mittels einer
angenommenen manifesten Offenkundigkeit, um die Holocaustlüge gegen eine
Erörterung durch das Gericht zu schützen:
"Erst wenn die Regeln der Zeugenvernehmung allgemein
angewandt worden sind und Aussagen nicht mehr nach politischen Kriterien
bewertet werden, wird sicherer Boden gewonnen für den Versuch
wissenschaftlicher Objektivität bezüglich der `Endlösung`. Die weithin
ausgestreute Vorstellung, daß aller Zweifeil hinsichtlich des
vorherrschenden Begriffs eines `Holocausts` mit sechs Millionen Opfern
automatisch so zu behandeln ist, als sei er Böswilligkeit und
Unmenschlichkeit und daher mit allen Mitteln zu unterdrücken, kann unter
keinen Umständen von der objektiven Wissenschaft akzeptiert werden. Die ist
so wegen der grundlegende Bedeutung der Maxime `de omnibus dubitandum est` (Alles
soll bezweifelt werden) für objektive Wissenschaften. Diese Haltung muß
als ein Angriff auf die Freiheit der Forschung zurückgewiesen werden.
Obwohl ich mich durch den `Revisionismus` als mehr
herausgefordert betrachte als die meisten zeitgenössischen deutschen
Historiker, bin ich bald zu der Überzeugung gelangt, daß die
revisionistische Schule in subjektiver und unwissenschaftlicher Weise
behandelt worden ist. In der etablierten Literatur ist er auf Ablehnung
gestoßen, auf Verdächtigungen wegen der Motivation seiner Autoren und vor
allem auf Totschweigen.
Radikaler Revisionismus ist in Frankreich und in den USA
mehr vorherrschend als in Deutschland. Es kann keinen Zweifel geben, daß
seine Vordenker gut informiert sind und weitreichende Untersuchungen auf
diesem Gebiet ausgeführt haben.
Sofern es um Beherrschung von Quellenmaterial und
insbesondere um Kritik von Quellenmaterial geht, sind diese Forschungen
wahrscheinlich denen etablierter Historiker in Deutschland voraus. Auf jeden
Fall müssen wir den radikalen Revisionisten und ihren provokativen Theorien
insoweit Kredit geben, als sie die etablierte Geschichtsschreibung gezwungen
haben, ihre Positionen neu zu bestimmen und festere Grundlage für ihre
Annahmen und Schlussfolgerungen zu finden, als es Raul Hilberg getan hat.
"Die Frage nach der Zuverlässigkeit der Aussage von Augenzeugen, der
Bedeutung von Dokumenten, der technische Unmöglichkeit von gewissen
Verfahren, nach der Glaubwürdigkeit von angeführten Zahlen und
Überzeugungskraft von Umständen sind zulässig und rechtmäßig. Sie sind
nicht nur zulässig, sondern verfahrensmäßig unverzichtbar, und jeder
Versuch , r4evisionistische Argumente und Beweise abzuweisen, indem man
totale Wissenschaft anwendet oder sie aus der Welt verbannt, muß als
unrechtmäßig gelten.
Wenn der radikale Revisionismus recht hätte mit seiner
Behauptung, daß es keinen `Holocaust` im Sinne eines umfassenden und
systematischen Vernichtungsprogramms auf Befehl höchster Regierungsstellen
gegeben hat, müsste ich zu dem Schluß gelangen, daß der
Nationalsozialismus keine `bizarre Kopie des Bolschewismus` war sondern daß
er vielmehr der Überlebenskampf eines Deutschlands gewesen ist, das
weltweit in die Verteidigung gezwungen worden war. Kein Autor möchte
zugeben, daß nichts von seinem Werk überlebt hat außer Schutt, und so
habe auch ich ein wesentliches Interesse an dem Beweis, daß Revisionismus
unrichtig ist, zum mindesten in seiner radikalen Gestalt.
Die obige Formulierung liefert den Schlüssel zum
Verständnis unserer gegenwärtigen Welt. Es ist nicht nur das
wissenschaftliche Werk von Ernst Nolte , das in Ruinen läge. Die Grundlagen
des jüdischen amerikanischen Weltreichs an sich würden erschüttert. Das
Deutsche Reich würde wiederum als die Macht wahrgenommen, die den
christlichen Westen "bis zum letzten Blutstropfen" gegen den
talmudischen Mammonismus (Satan)verteidigt hat. Adolf Hitler würde nicht
länger der Teufel, er würde der Retter sein. Die Welt würde die tiefe
Wahrheit bezüglich des Nürnberger Tribunals erkennen, wie sie von dem
portugiesischen Experten für Völkerrecht Dr. Joao das Regas verkündet
wird.
"In Wirklichkeit standen sich in Nürnberg zwei
gegenseitig unbegreifliche Welten gegenüber. Die materialistische Welt des
Mammonismus und der heuchlerischen Demokratie im Gegensatz zum
idealistischen und heroischen Begriff eines Volkes, das sein Lebensrecht
verteidigte. Wie konnte die satte und materialistische Welt den unbeugsamen
und heroischen Willen eines Volkes zum Überleben verstehen, das trotz
seiner Verzweiflung über seinen geschrumpften Raum unsere Kultur
jahrhundertelang mit unsterblichen Werken beschenkt hat und vor dem Zweiten
Weltkrieg an vorderster Front des kunstverständigen wissenschaftlichen
Fortschritts in unserem Jahrhundert stand?
Es war charakteristisch für die verkommene Mentalität der
internationalen Presse, daß sie ihre Angriffe gegen die Führer des
deutschen Volkes trotz der vornehmen Art fortsetzte, in der sie sich durch
ihre schändliche Behandlung und ungerechte Todesstrafen hindurch verhielten.
Als Vorboten einer sozialen, auf rationaler Grundlage stehenden Justiz
gingen die verurteilten deutschen Führer in Nürnberg mit glühendem
Bekenntnis ihrer Liebe zu ihrem Volk und ihren Idealen in den Tod. Sie
zeigten eine wahrhaft heroische Haltung, die unserer höchsten Bewunderung
wert ist.
Das Reich des Bösen, das, seiner Natur getreu, stet und
ständig andere (die Goys) verteufelt, hat alle ihm zur Verfügung stehenden
materiellen und intellektuellen Hilfsmittel zu der Anstrengung mobilisiert,
die Verbreitung der Wahrheit zu hindern. Die Wahrheit jedoch kann nicht mehr
länger zurückgehalten werden. Zum erstenmal richtet der Führer eines
großen und wohlhabenden Volkes die nationale Politik seines Landes auf die
Offenlegung der Holocaustlüge. Seine Absicht, aus der Selbstverteidigung
geboren, ist die Entfernung des zionistischen Siedlerstaates Israel von der
Landkarte, wobei es für Juden und Araber möglich gemacht werden, wieder in
Frieden zusammen zu existieren. Es bezeichnet den Anfang vom ende der
Großen Lüge, welche unsere Volk lange in Fesseln gehalten hat.
Die Reaktion der Welt-Judenheit auf Achmadinedschads
Ankündigung des Zusammenrufens einer internationalen Kommission zur
Untersuchung des "Holocaust" zeigt, daß die Verschwörung des
Schweigens rund um den Revisionismus endlich zerbrochen ist. Die Juden sind
nicht mehr in der Lage vorzuspiegeln, daß "beinahe jeder an den
Holocaust glaubt". Wir erleben das Ende der größten Lüge in der
Menschheitsgeschichte. Wer dennoch fortfährt, die Lüge zu verteidigen und
sich dabei die Hände schmutzig macht, wird nach den Worten von Michael
Gorbatschew zurückbleiben: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben."
Einige weitere Anmerkungen von Professor Dr. Ernst Nolte zum
Thema Revisionismus sind wert notiert zu werden:
"Ich fühle mich vom Revisionismus tatsächlich
herausgefordert, doch ich bin nicht in der Lage, mich denen anzuschließen,
die verlangen, daß der Staat und die Polizei eingreifen, um den
Revbisionismus zu unterdrücken. Genau aus diesem Grunde sehe ich mich
gezwungen, die Frage zu stellen, ob der Revisionismus wirkliche Argumente
hat oder vertritt oder tatsächlich aus bloßer vorgetäuschter Agitation
besteht. Hier kommt die allgemeine Gesamtqualität des einzelnen Historikers
ins Spiel. Der wirkliche Historiker weiß, daß Revisionismus das tägliche
Brot wissenschaftlicher Geschichtsforschung ist. http://www.therebel.org/indexphp?name=News&file=article&sid=4733&newlang=eng
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Please write to Ernst Zündel, let him know that he is not
alone:
Ernst Zundel
JVA Mannheim
Justiz-Vollzugsanstalt
Herzogenried Strasse 111
D 68169 Mannheim
Germany
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