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May 18, 2006
- 10. Mai 2006-
- DURCH FED EX INTERNATIONAL UND FAX-ÜBERMITTLUNG
- An Dr. Meinerzhagen
- Vorsitzender Richter Landgericht Mannheim
- 68169 Mannheim
- Telefax Deutschland (0621)292-1314
- Betr. Zündel gegen Gonzales Nr. 3:03-CV-105.
- US-Distriktgericht
- Östlicher Distrikt Tennessee
- Zündel gegen Gonzales, Chertoff, Nr. 05-5287
- US Berufungsgericht
- Für Sixth Circuit
Strafverfolgung gegen Ernst Zündel wegen Verdachts der
Volksverhetzung gegen nationale, ethnische, rassische oder religiöse
Gruppen und weitere Straftaten, Landgericht Mannheim 6Kls503Js 4/96
Sehr geehrter Herr Dr.Meinerzhagen.
Ich schreibe Ihnen im Interesse meiner Mandantin Frau Ingrid
Rimland Zündel ("Dr.Rimland") in Beantwortung Ihres Briefes vom
4. April 2006. Dieser Brief sollte nicht als eine Anerkennung irgendwelcher
Art von Zuständigkeit durch das Landgericht Mannheim oder irgendeiner
sonstigen deutschen Behörde gegenüber der Person von Dr. Rimland gedeutet
werden.
Nach angemessener Erwägung und ungeachtet der Tatsache,
daß sie ihren Ehemann sehr gerne sehen und ihm helfen würde, weist Dr.
Rimland hiermit Ihr Ersuchen zurück, als Zeugin aus eigenem Entschluß im
Landgericht Mannheim zu erscheinen.
Ohne Verzichterklärung findet sie es unnötig, irgendein
Vorrecht zu beanspruchen, das nach deutschem Recht geboten wird.
Sie erklärt auf nachdrücklichste Weise ihren Einspruch
gegen die Behauptung einer Zuständigkeit des Landgerichts Mannheim über
ihren Ehemann Ernst Zündel und bezüglich der strafrechtlichen
Beschuldigungen, die gegen ihren Mann wegen seiner Äußerungen erhoben
worden sind, deren Kriminalisierung in den Vereinigten Staaten vollständig
unbekannt ist und von der großen Mehrheit der amerikanischen Bevölkerung
als Skandal betrachtet werden würde.
Dr. Rimland, eine Bürgerin der Vereinigten Staaten von
Amerika, findet es auch beklagenswert, daß die Staatsanwaltschaft Mannheim
eine Ermittlung gegen sie wegen ähnlicher Behauptungen betreibt. Dr.
Rimland betrachtet es als eine Kränkung und eine Zumutung, daß ihre
Zeugenaussage von einem Land verlangt werden sollte, das sie wegen eines
Verhaltens zu kriminalisieren wünscht, welches in ihrem eigenen Land nicht
strafbar ist.
Hier in den Vereinigten Staaten sind wir frei, kritisch
über Personen und Bewegungen jeder ethnischen Gruppe oder Überlieferung
oder Religion zu sprechen und frei, gewaltlos und politisch andere von
unseren Ansichten zu überzeugen, ohne Gefahr zu laufen, wegen "Hetze"
verfolgt zu werden, und dies ist eine Form von rechtlichem Schutz, die uns
seit langem dazu verholfen hat, uns gegen großes machtmäßiges
Ungleichgewicht, gegen Unzuträglichkeiten, Täuschungen und Verrat sowie
Oligarchie und Demagogie zu sichern, und wir empfehlen sie dem Gericht und
dem deutschen Volk. Wir geben zu bedenken, daß deutsche Gesetze, die, indem
sie die Rede kriminalisieren, vorgeben, die deutsche Bürgerschaft gegen die
Kräfte und Mächte zu schützen, die zum Zweiten Weltkrieg führten, ein
betrügerisches politisches Vorgehen tarnen.
Dr. Rimland lehnt es gleichermaßen ab, über
Videokonferenz-Schaltung Fragen zu beantworten.
Dr. Rimland weist es ebenfalls zurück, von einem
Konsularbeamten oder sonstigem Beauftragten vernommen zu werden, ob bei
einem deutschen Konsulat oder irgendeiner anderen Stelle in den Vereinigten
Staaten. Daß Beamte des deutschen Konsulats sie vernehmen sollen, findet
sie besonders kränkend im Lichte ihrer Erkenntnis, daß deutsche
Konsularbeamte mit kanadischen und US-Behörden jahrelang zusammenspielten,
um Herrn Zündel Fallen zu einer unrechtmäßigen Auslieferung zu stellen,
was auf ihrer Vertrautheit mit deutsch- und englischsprachigen Dokumenten
beruht, die von durch die Staatsanwaltschaft in dem Fall verlautbart worden
sind, dem Sie vorsitzen.
Dr. Rimland wiederholt jedoch wiederum, daß sie immer
Eigentümer und Betreiber der "zundelsite" gewesen ist, der
Webseite, auf die in Ihrem Schreiben Bezug genommen wird, und ich habe
Kenntnis davon, daß Sie in öffentlicher Verhandlung eine Erklärung mit
dieser Mitteilung verlesen haben, welche sie Ihnen übersandte.
Wenn das Gericht den Wunsch hat, Dr. Rimland eine Liste mit
Fragen bezüglich ihrer Erklärung zu unterbreiten, würde sie die Abgabe
von schriftlichen Antworten in Erwägung ziehen.
Es wird ebenfalls darum ersucht, daß Sie mich im Einklang
mit Deutschlands internationalen Rechtsverpflichtungen zu jeglichen und
allen Maßnahmen der "Rechtshilfe" durch die Vereinigten Staaten
informieren, welche das Landgericht Mannheim, die Staatsanwaltschaft
Mannheim oder irgendein für Herrn Zündel berufener Anwalt anfordern
könnten, anzufordern beabsichtigen, anfordern werden oder anzufordern
versuchen, um die Aussage von Frau Dr. Rimland zu erhalten.
Schließlich wird im Zusammenhang mit einem weiteren
Gegenstand die Anmerkung "zu Protokoll" gegeben bezüglich der
Unrichtigkeit und Unangemessenheit Ihrer ablehnenden Entscheidung über das
Thema meines Status als Rechtsbeistand für Herrn Zündel, von Ihnen
verfaßt, und die fehlerhafte völkerrechtliche Analyse, delegiert an Dr.
Hans-Georg Koch vom Max-Planck-Institut, welche Gegenstand Ihres letzten
Schriftverkehrs mit mir war. Wie Sie wissen sollten, konnte Dr. Koch zu der
von ihm getroffenen Schlußfolgerung nur gelangen, indem er willkürlich die
klare Bedeutung von "legal counsel" [Rechtsbeistand] mißachtete
durch eine unerlaubte Beschränkung der Definition darauf, was eine
Freiheitsbeschränkung für Ernst Zündel ist. Dr. Koch war bereit, im
Dienst eines gesetzwidrigen Vorhabens lediglich die Beschränkung
anzuerkennen, die Ernst Zündel gegenwärtig in einem deutschen Gefängnis
an seiner Freiheit erleidet, ungeachtet der Tatsache, daß Dr. Koch im
Weiteren anerkannte, daß in den Vereinigten Staaten der Rechtsbehelf des
habeas corpus, der für Herrn Zündel durch den Unterzeichneten in der
klassischen Schutzmaßnahme eines Freiheitsinteresses eine Erleichterung ist,
die für ihn verfügbar bleibt. Die beklagenswerte vom Gericht angenommene
Analyse hat nicht dazu gedient, mein bereits angeschlagenes Vertrauen oder
das Zutrauen meiner Mandantin in das deutsche Rechtssystem zu stärken.
Dank für Ihre Aufmerksamkeit für diese Angelegenheiten,
und wenn ich irgend einen der obigen Punkte klarstellen kann, zögern Sie
bitte nicht, Verbindung mit mir aufzunehmen.
Hochachtungsvoll Bruce Leichty
Kopie an Ingrid Rimland Zündel Ernst Zündel
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Please write to Ernst Zündel, let him know that he is not
alone:
Ernst Zundel
JVA Mannheim
Justiz-Vollzugsanstalt
Herzogenried Strasse 111
D 68169 Mannheim
Germany
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