|
|
May 18, 2006
Von Volker Zastrow
MANNHEIM, 24. März. Alles im Phaeton sagt:
Geschafft. Auf die Ästhetik seiner Armaturen setzt allenfalls das Display
mit der Aufschrift "Volkswagen" einen süffisanten Akzent. Das
nächtliche Frankfurt scheint aus der Limousine in gläserne Unwirklichkeit
entrückt. Windharfenklänge verzwirbeln Dampffähnchen am Fahrzeugheck. Der
wohltemperierte Wählhebel des Automatikgetriebes schmiegt sich in Kempfs
Hand wie das Knie der Lollobrigida. Aus seiner Kanzlei im Westend genießt
Eberhard Kempf den Blick auf den Palmengarten. Die Räume bewahren eine
Reliquie: die Robe mit dem Riß, der entstanden ist, als Amtsrichter
Schwalbe den Rechtsanwalt 1978 in einem Verfahren gegen Mitglieder des
Kommunistischen Bundes Westdeutschland von der Polizei gewaltsam aus dem
Saal entfernen ließ.
Nicht jede linke Anwaltskarriere führt auf die
preisgekrönten Klima- und Massagesitze deutscher Oberklasselimousinen. Doch
ein Gutteil jener Prozeßvertreter, die vor Jahrzehnten durch die harte
Schule der Konfliktverteidigung gegangen sind, ist auffallend erfolgreich.
Kempf verteidigte Weyrauch und Kohl, sein derzeit bekanntester Klient ist
Josef Ackermann der Streitwert des Verfahrens beläuft sich auf etwa hundert
Millionen Euro. Andere ehemals linke Strafverteidiger sind angesehene
Professoren oder bekannte Politiker geworden.
Der letzte große politische Prozeß für die Linke galt vor
zehn Jahren einem libanesischen Angeklagten, der ein Asylbewerberheim in der
Lübecker Hafenstraße angezündet haben sollte. Er wurde freigesprochen.
Wie so mancher Zuschauer etikettierten sich damals die Verteidigerinnen mit
emaillierten Sowjetsternen. Sie hatten eine öffentliche Kampagne gegen den
Staatsanwalt angezettelt. Allerdings begegneten ihnen die Richter
respektvoll - während der damalige Sprecher des Lübecker Landgerichts,
Wolfgang Neskovic, sie diskret unterstützte, indem er etwa sogenannten
internationalen Kommissaren Vorzugsbedingungen verschaffte.
Auch im Mannheimer Verfahren gegen den 66 Jahre alten Ernst
Zündel, der unter anderem wegen Volksverhetzung angeklagt ist, hätte die
Verteidigung gern eine "internationale Beobachterkommission" im
Saal. Der Anwalt Jürgen Rieger erwog in der Hauptverhandlung, sich damit an
die iranische Botschaft zu wenden. Schon zu Beginn des Verfahrens im
vergangenen November hatte die Anwältin Sylvia Stolz sich auf den
Karikaturenstreit und die Äußerungen des iranischen Staatspräsidenten
Ahmadineschad zum Holocaust berufen. An ihrer Robe nistet eine Medaille mit
dem Reichsadler und der Aufschrift "Deutsches Reich 2005". Die
tragen auch etliche der zahlreich erschienenen Anhänger Zündels, von denen
viele zuletzt keinen Einlaß mehr in den vollbesetzten Saal fanden. Sie ist
einem Fünfpfennigstück der Besatzungszeit nachgebildet und soll, wie Horst
Mahler auf Nachfrage gefällig erläutert, von der 2005 begonnenen "Abwicklung
der Bundesrepublik" künden.
Der Umgang mit politischen Symbolen (darunter das
Palästinensertuch), Agitation im Gerichtssaal, das Beziehungsgefüge
zwischen Angeklagtem, Anhängern und Verteidigung, der Einsatz des gesamten
Arsenals der Strafprozeßordnung durch die Verteidiger mit Ablehnungs- und
Beweisanträgen, Eskalations- -und Verschleppungstaktiken, die
unübersehbare Anwesenheit von Sicherheitskräften in stattlicher Zahl und
die übersehbare von Staatsund Verfassungsschutz im Publikum allseits wilde
Empörungslust, Gebrüll von Richtern und Verteidigern, Respektlosigkeiten
aller Art, gequälte Reizbarkeit des Vorsitzenden Richters -all das sind
typische Merkmale politischer Prozesse.
Die rechten Verteidiger haben von den linken gelernt. Horst
Mahler ist das lebende Bindeglied. Er wirkte schon in den sechziger Jahren
als der mit Abstand bekannteste Anwalt der Linken an zahlreichen politischen
Prozessen mit. Viele der späteren RAF-Anwälte haben sich Mahlers Taktiken
abgeschaut - etwa der spätere Innenminister Otto Schily oder Mahlers
früherer Referendar Christian Ströbele. Während Schily damals "die
Brücken zur bürgerlichen Gesellschaft" hauptsächlich mit Worten
hinter sich abgebrochen hatte, ließ Mahler Taten folgen. Er gehört zu den
Mitgründern der RAF. Als Angeklagter wurde er von Schily und Ströbele
verteidigt, und 1988 erkämpfte ihm der spätere Bundeskanzler Schröder die
Wiederzulassung als Rechtsanwalt. Auch Kempfs Mandant war er schon.
Der politisierende Anwalt ist der politisierende Mensch - in
seinem kritischen, radikalen oder extremistischen Aggregatzustand. Erreicht
er den äußersten dieser drei Zustände, hat der Mensch den Anwalt
konsumiert. Mahler war da nicht der einzige. Die RAF-Anwälte Klaus
Croissant, Jörg Lang, Eberhard Becker, Siegfried Haag, Arndt Müller, Armin
Newerla wurden, in unterschiedlichem Grade, zu Mittätern ihrer Mandanten.
Andere definierten ihre Grenze anders: Ströbele sprach Baader mit "Genosse"
an und organisierte "kollektive Verteidigung", Schily dagegen
wollte von Baader "Herr Schily" ge-nannt werden. Doch wie jetzt
Frau Stolz, so schrie damals Schily, als ihm in Stamm- heim der Vorsitzende
Richter Prinzing das Mikrofon abgestellt hatte: "Das läuft bei mir
nicht!" Er sprach mit lauter Stimme einfach weiter. Ein andermal
beantragte Schily, dem Vorsitzenden das Wort zu ent-ziehen, weil der nicht
zur Sache spreche.
Wortgefechte zwischen Schilly und Prinzing verliefen
mitunter so: "Nein." - "Goch" - "Nein" -
"Doch." Prinzing wollte einen Beschluß vortragen. Schilly sagte:
"Das interessiert mich nicht." Nicht der Richter habe das Wort.
Ähnlichen Mustern folgt auch der Gedankenaustausch zwischen Verteidigerin
Stolz und Richter Meinerzhagen in Mannheim. Das Gericht hat nun beim
Karlsruher Oberlandesgericht beantragt, die Verteidigerin auszuschließen.
Auch da erging es Schily und Ströbele in den frühen siebziger Jahren nicht
anders.
"Sabotage des Verfahrens" werfen die Mannheimer
Richter der Verteidigerin vor. Sie könne das Verfahren nicht sabotieren,
weil es keines sei, entgegnet Frau Stolz. "Das ist hier kein Verfahren,
das ist eine Kriegshandlung." Das Gericht argumentiert in seinem
Vorlagebeschluß mit Frau Stolz' antisemitischer und verfassungsfeindlicher
Hetze. Sie folge dabei einer gemeinsam mit Horst Mahler erarbeiteten,
Konzeption, die sie in der Hauptverhandlung "eins zu eins" umsetze.
So werde gegen das vorläufige Berufsverbot verstoßen, das das Amtsgericht
Tiergarten gegen Mahler verhängt hat. Außerdem hatte das Amtsgericht
nahegelegt, den mittlerweile siebzig Jahre alten, betont gelassen
auftretenden Mahler auf "die Möglichkeit altersbedingter Abbauprozesse"
hin untersuchen zu lassen, was inzwischen ohne positiven Befund geschehen
ist.
Tatsächlich besprechen Mahler und "Sylvia" sich
in allen Verhandlungspausen;. dem Verteidiger Dr. Schaller ruft Mahler aus
dem Publikum Hinweise zu. Im Gegensatz zu Schaller schöpft aber Frau Stolz
sogar ihre Schriftsätze aus denen Mahlers. Das Mannheimer und weitere
Volksverhetzungsverfahren sollen zu dessen "Feldzug" gegen die
deutsche Justiz gehören. Einen 475 Seiten umfassenden bizarren Beweisantrag,
den Mahler in eigener Sache dem Berliner Landgericht vorgelegt hat, hat Frau
Stolz in Mannheim ebenfalls eingereicht. Von Mahler abgeschaut war die
"Belehrung" der Schöffen zu Beginn des Verfahrens - diese
Tradition reicht gleichfalls in die sechziger Jahre zurück. In Mannheim
erläuterte Frau Stolz den Laienrichtern, daß sie nach einer etwaigen
Verurteilung des Angeklagten ihrerseits wegen "Feindbegünstigung"
nach dem Strafgesetzbuch von 1944 im wiederhergestellten Reich die
Todesstrafe zu gewärtigen hätten.
Erst seit etwa, einem Jahr führt Frau Stolz, mit einem
Thorhammer im Ausschnitt, solche Verfahren, seither aber keine anderen. Ihre
historischen und politischen Überzeugungen hat sie auf dem
revisionistischen" Bildungsweg verfestigt und Mahler bald schon aus der
Ferne bewundert. "Der Mann ist klug und hat Biß." Nach dem ersten
Kontakt mit ihm auf einem Seminar im oberpfälzischen Moosbach hat die bis
dahin unauffällige Rechtsanwältin gleichsam ihr Hobby zum Beruf gemacht.
Inzwischen träumt sie davon, als eiserne Jungfrau der Rechten
"Deutschland zu befreien. Und auch andere Völker". Da sich sonst
niemand finde, müsse sie diesen Kampf führen. Als Vorbilder nennt Frau
Stolz noch vor "den vielen verurteilten Revisionisten" Sokrates
und Giordano Bruno. Was wiegen da Berufsverbot oder Gefängnis? "Wenn
man darauf bedacht ist, keinen Schaden zu erleiden, kann man große Ziele
nicht erreichen."
Das Mannheimer Landgericht hat vor Beginn der
Hauptverhandlung beschlossen, daß es strafbewehrte Äußerungen im
Gerichtssaal "keinesfalls" dulden werde. Außerdem hat die Kammer
nicht ohne Mühe zuwege gebracht, daß Zündel zusätzlich zu drei
Wahlverteidigern über drei Pflichtverteidiger verfügt. Das heißt: für
jeden auszuschließenden Wahlverteidiger steht ein Ersatzmann bereit. Ein
Ausschluß von Wahlverteidigern ist wohl nur mit einem (zunächst
vorläufigen) Berufsverbot möglich -wie bei Mahler. Es setzt voraus, daß
der Delinquent seinen Beruf zu Straftaten mißbraucht oder solche Taten
unter grober Verletzung seiner Berufspflichten begangen hat. Bei Mahler
genügten dem Amtsgericht Tiergarten und dem gegen dessen Beschluß
angerufenen Berliner Landgericht volksverhetzende Äußerungen Mahlers als
Angeklagter in einem Verfahren wegen Volksverhetzung.
Ähnlich wie in den siebziger Jahren in der
Auseinandersetzung mit den linken Angeklagten und ihren politisierten
Strafverteidigern haben Gerichte und Gesetzgeber seit der Wiedervereinigung
Gesetze und Rechtsprechung nachhaltig verschärft. Dem
Volksverhetzungsparagraphen 130 wurden 1994 und 2005 neue Absätze angefügt,
um neue Strafbarkeiten herzustellen - inzwischen ist bereits das konkludente
"Billigen" der NS--Herrschaft strafbar. Der Bundesgerichtshof hat
das Verhalten von Verteidigern in den einschlägigen Verfahren ebenfalls
einer Neubewertung unterzogen. Insofern haben zwei weitere Verteidiger
Zündels bereits an der Rechtsfortbildung mitgewirkt. 1987 hatte der
Bundesgerichtshof Rechtsanwalt Rieger freigesprochen, der als Verteidiger
des wegen Mordes angeklagten früheren SS-Sturmbannführers Arpad Wiegand
behauptet hatte, das Warschauer Ghetto habe der Eindämmung von Flecktyphus
gedient. Diese und weitere "grob unrichtige" und gegenüber den
jüdischen Opfern und ihren Hinterbliebenen "ehrenkränkende
Äußerungen" müßten, so der Fünfte Strafsenat, vor Gericht
hingenommen werden - wegen des rechtsstaatlichen Gebots, "eine
ungehinderte und damit wirksame Strafverteidigung zu ermöglichen".
Auch gegen Rechtsanwalt Ludwig Bock aus Mannheim erging ein
einschlägig bedeutsames Urteil. Er ist Zündels Pflichtverteidiger, wurde
aber von ihm vorgeschlagen und darf (im Gegensatz zu den beiden anderen
Pflichtverteidigern) mit ihm in derselben Bank sitzen. Bock scheint nicht
angetan vom Stil seiner Kollegin. Er bevorzugt eine durchaus scharfe, aber
kalt geführte Auseinandersetzung. In einem Prozeß gegen den vormaligen
NPD-Vorsitzenden Günter Deckert im Frühjahr 1997 hatte Bock sich
allerdings kurz vor Ende der Beweisaufnahme zu einem eilig formulierten
Hilfsbeweisantrag hinreißen lassen, in dem er in von vornherein unsinniger
Weise Prominente Politiker als Zeugen dafür benannte, daß "primär
politische Interessen" dem "Durchbruch der historischen Wahrheit
im Zusammenhang mit dem Holocaust" entgegenstünden, und zwar vor allem
Interessen der deutschen politischen Klasse, die ihre "einzigartige
politische Unfähigkeit" mit der "Einzigartigkeit der deutschen
Schuld" legitimiere.
Im April 2000 folgte der Bundesgerichtshof dem Landgericht
Mannheim darin, daß diese Äußerungen nur als Volksverhetzung
interpretiert werden könnten, da sie die Aussage enthielten, "daß es
nicht zu den Massentötungen durch Vergasen in dem geschichtlich anerkannten
Umfang gekommen sei". Bock wurde zu einer Geldstrafe von neunzig,
Tagessätzen verurteilt. Zugleich aber stellte der Erste BGH-Senat fest,
Verteidiger in Volksverhetzungsverfahren dürften ihrerseits wegen
Volksverhetzung durch Verharmlosen des Holocausts "grundsätzlich"
nicht bestraft werden - sondern ausnahmeweise nur dann, wenn die
beanstandete Erklärung des Verteidigers "ohne jeden Bezug zur
Verteidigung ist oder sich als verteidigungsfremdes Verhalten erweist, das
sich lediglich den äußeren Anschein der Verteidigung gibt".
Inzwischen hat wiederum der Fünfte Strafsenat seine
Auslegung dramatisch verändert. Abermals ging es um ein Verfahren gegen
Rieger, der als Rechtsanwalt Beweisanträge gestellt hatte, die darauf
zielten, die Vergasungen in Auschwitz in Abrede zu stellen. Im August 2002
entschied der Bundesgerichtshof-. Wer als Strafverteidiger in einem
Verfahren wegen Volksverhetzung in einem Beweisantrag den Holocaust leugne,
mache sich damit "grundsätzlich" seinerseits strafbar. Solche
Verteidiger sollen mithin nach höchstrichterlicher Auffassung sowohl
grundsätzlich verurteilt als auch grundsätzlich nicht verurteilt werden.
Rieger, der mit dem einst prominenten Anwalt Bossi Richter
als "Halbgötter in Schwarz" verspottet, ist von Richter
Meinerzhagen im aktuellen Verfahren auch schon angezeigt worden: wegen
Beleidigung, da der Anwalt im Schwurgerichtssaal einen Vergleich mit der
sowjetischen Strafjustiz bemüht hatte. Frau Stolz wiederum spricht
unentwegt von den Nürnberger Prozessen - wie früher linke Anwälte, nicht
zuletzt Schily, beständig die bundesdeutsche mit der NS-Justiz legierten.
Rieger seinerseits hat Meinerzhagen angezeigt, weil der in öffentlicher
Hauptverhandlung zitiert hat, um dessen Ablehnung als Pflichtverteidiger zu
begründen.
Als Meinerzhagen den Hamburger Anwalt, der am vierten
Verhandlungstag unzureichende Akteneinsicht bemängelt, nach wenigen Worten
scharf unterbricht, erwidert Rieger: "Herr Vorsitzender, wenn Sie
nervlich nicht in der Lage sind, dieses Verfahren zu führen, sollten Sie
sich selbst für befangen erklären". - "Sie hatten etwas Falsches
gesagt", fährt Meinerzhagen dazwischen, um gleich darauf gemartert
zusammenzusinken.
Dieses Verfahren ist ihm ein Greuel. In seinem
Vorlagebeschluß für Karlsruhe hat sich Meinerzhagen selbst "Geduld"
und das "Bemühen um Gelassenheit" zugeschrieben; beim Verlesen
jener Stelle brach im Saal Gelächter aus. Solche Reaktionen werden vom
Vorsitzenden streng unterbunden, nicht aber der ausdauernde Applaus einer
Zuhörerin für seine sarkastische Anregung, der filibusternden
Verteidigerin "einen Arzt" zu rufen. Und doch: Wenn Richter
Meinerzhagen dem unbeugsamen Fräulein Stolz (so ihr Kampfname) wieder
einmal, um Superlative ringend, die Leviten liest, erhellt ihre Wangen ein
zartes Rouge - wie der Widerschein vom Scheiterhaufen.
Frankfurter Allgemeine Zeitung 25.03.2006 Nr. 72 Seite 3
|

Please write to Ernst Zündel, let him know that he is not
alone:
Ernst Zundel
JVA Mannheim
Justiz-Vollzugsanstalt
Herzogenried Strasse 111
D 68169 Mannheim
Germany
|
|
|