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Sept 11, 2006
Der Gutachter als "Staatsfeind": Neuer Prozeß gegen
Germar Rudolf
Von M. Sommer
Für die linksterroristischen Polithäftlinge der RAF wurde im
Jahr 1964 die millionenteure Hochsicherheitsvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim
in Betrieb genommen. Die Investition hat sich rentiert. Die RAF ist
verdorben und gestorben. Seither dient die selbst gegen
Hubschrauberbefreiungsversuche abgesicherte Anstalt rund 1000
nichtpolitischen Strafgefangenen zum Aufenthalt, derzeit 70 bis 80 Prozent
nichtdeutscher Herkunft.
Seit November letzten Jahres befindet sich in Stammheim aber
wieder ein "staatsbedrohender" Gefangener, der für 23 Stunden des Tages in
Isolationshaft gehalten wird (ein einstündiger Hofgang ist Anstaltspflicht).
Er darf an keiner anstalts-internen Aktivität wie Volleyball oder Schach
teilnehmen. Nur zweimal pro Monat ist Besuch zu je 45 Minuten gestattet, und
Briefe brauchen bis zu vier Wochen, um an den Empfänger zu gelangen - Grund:
verschärfte Briefzensur.
Von den USA ausgeliefert
Es handelt sich um den 41jährigen Chemiker Germar Rudolf.
Sein Straftatbestand: "Volksverhetzung" (§ 130 StGB) durch Anfertigung eines
Gerichtsgutachtens über Gesteinsproben des KL Auschwitz. Das Papier wurde
vor mehr als zehn Jahren als wissenschaftliches Sachgutachten für eine
diesbezügliche Gerichtsverhandlung erstellt, konnte aber den damaligen
Delinquenten nicht entlasten, da wegen "Offenkundigkeit" des
gegenständlichen Sachverhalts keine Gegenbeweise zugelassen werden.
Statt dessen bekam der junge Chemiker ebenfalls eine
Strafanzeige und sollte für 14 Monate seiner Freiheit beraubt werden,
eleganterweise nicht wegen Erstellung des Gutachtens selbst, sondern wegen
der Verwirrung, die das Gutachten gestiftet habe. Der Chemiker emigrierte
vor Strafantritt nach England, später in die USA, um sich dort weiter mit
den Ergebnissen seiner Forschung zu beschäftigen.
Einst boten die USA politischen Flüchtlingen einen Hort der
Sicherheit. Doch nichts bleibt für immer. Im November letzten Jahres wurde
der Chemiker mit einer eigens dafür bereitgestellten Flugmaschine
zwangsweise über den Ozean zurückbefördert, um den deutschen
Verfolgungsbehörden wieder zugeführt zu werden. Seine junge Frau mit dem
einjährigen Baby blieb in den Vereinigten Staaten zurück. 14 Monate
nachsitzen, das wäre bald getan, aber die deutsche Justiz will den
eingefangenen Vogel nicht so schnell wieder fliegen lassen: Eine neue
Anklageschrift ist bereits erstellt, und diesmal ist das Corpus delicti das
Gutachten selbst: "Anklage wegen Erstellung eines wissenschaftlich
aufgemachten Scheingutachtens", also offenbar eines Gutachtens, das den
Ansprüchen der Wissenschaft nicht genügt.
Der über die Hintergründe nicht informierte Beobachter reibt
sich die Augen und fragt, seit wann denn mangelhafte wissenschaftliche
Arbeiten hierzulande ein Straftatbestand sind? Und wie will man die
Scheinwissenschaftlichkeit beweisen? Juristen sind bekanntlich keine
Chemiker. Um festzustellen, ob das damalige Rudolf-Gutachten
wissenschaftlich ist oder ob es nur so tut, wäre ein weiteres Sachgutachten
vonnöten. Ein solches Gutachten aber, sofern es von den Erwartungen der
Anklage abweicht, könnte seinen Urheber ebenfalls hinter Gefängnismauern
bringen. Danach wird es niemanden drängen.
Der neue Prozeß gegen den Autor des Rudolf-Gutachtens birgt
also alle Möglichkeiten einer juristischen Blamage. Ein Naturwissenschaftler
soll bestraft werden, weil er zu unerwünschten Ergebnissen gekommen ist.
Darin ein Verbrechen zu sehen, erinnert manche Kritiker an mittelalterliche
Inquisitionsprozesse - unabhängig davon, ob die in dem Gutachten vertretenen
Thesen richtig oder falsch sind. 1633 schwor Galileo Galilei seinen
Überzeugungen ab, um nicht auf dem Scheiterhaufen zu enden. Er wurde
daraufhin zu Hausarrest verurteilt. Erst 1992 rehabilitierte ihn die
römisch-katholische Kirche.
Irrtum strafbar?
Auch der britische Historiker David Irving hielt es kürzlich
in Wien für geboten, eigene Aussagen im nachhinein als "irrig" zu bezeichnen,
was die österreichische Justiz aber nicht von der Verhängung einer
Haftstrafe abhielt. Immerhin geht es um Generalprävention: Nachahmungstäter
sollen abgeschreckt werden. Jeder Geschichtsschreiber muß wissen, was ihn im
Falle mißliebiger Aussagen erwartet. Auch Naturwissenschaftler haben sich zu
beugen, sollen bei abweichenden Meinungen zumindest schweigen. Das "Offenkundige"
scheint so schwach, daß es vor freier Diskussion geschützt werden muß. Ein
fataler Eindruck, der den Zweifel nicht tötet, sondern schürt - nicht
zuletzt durch öffentliche Prozesse. Je mehr die Staatsmacht auf
Offenkundigkeit beharrt, desto häufiger wird gefragt, weshalb sie das nötig
hat.
Roger Cohen, Kolumnist der "New York Times", fragte am 24.
Februar 2006 im Berliner "Tagesspiegel" süffisant nach der demokratischen
Vorbildfunktion des Westens, der seine Ängste nur noch durch das
Strafgesetzbuch glaubt bewältigen zu können. Selbst Deborah Lipstadt, die
einstige Prozeßgegnerin von David Irving, möchte diesen nicht länger im
Gefängnis sehen, denn das werde sich im Laufe der Zeit kontraproduktiv
auswirken. Auch der Zündel-Prozeß in Mannheim, der wohl im Oktober mit einem
Urteil enden soll, hat bislang nicht den Eindruck erweckt, daß hierzulande
die Meinungsfreiheit zu den höchsten Gütern zählt.
Konfliktgeladene Atmosphäre
"Normalerweise fördern und unterstützen Regierungen die
Arbeit der Forscher über historische Ereignisse und stecken sie nicht ins
Gefängnis", zitierte kürzlich der "Spiegel" den iranischen Staatspräsidenten
Dr. Mahmud Ahmadinedschad. Der wundert sich, wie "konfliktgeladen" in
Deutschland die Atmosphäre für Geschichtswissenschaftler sei. "Hier in Iran
können sie unbesorgt sein." Ahmadinedschad fände es hinsichtlich der NS-Judenverfolgung
sinnvoll, "wenn eine internationale und unparteiische Gruppe der Sache
nachginge, um ein für alle Mal Klarheit zu schaffen".
Eine solche Gruppe könnte auch überprüfen, was von dem
Rudolf-Gutachten zu halten ist. Bundesdeutsche Staatsanwälte und Landrichter
sind weder Historiker noch Chemiker.
Quelle: Nation und Europa
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